Salut zusammen
Heute nur Peanuts:
Hermes hatte in letzter Zeit einigen Sendestau, so dass viele Sendungen deutlich über eine Woche zur Auslieferung brauchten.
Ich kaufte vor 2 Wochen Ware, die letzte Woche hätte kommen sollen (Lieferavis); die Sendungsverfolgung von Hermes funktionierte nicht. Nachdem die Sendung einige Tage im Verzug war, nahm ich eine Ersatzbeschaffung vor (Heizungsersatzteil, es wurde langsam kalt). Den Verkäufer informierte ich, und zwar nicht als Widerruf, sondern als Rücktritt wegen Lieferverzug.
Das Paket kam gestern an und wurde abgelegt, obwohl ich keine Kenntnis einer pauschalen Ablagegenehmigung habe (was erstmal nichts heissen soll) und online auch keine Ablageoptionen bestimmen konnte, weil wie gesagt die Funktion bei Hermes nicht zur Verfügung stand.
Da nun die Lieferung in meiner Abwesenheit stattfand, konnte ich die Annahme auch nicht verweigern.
Bleibe ich jetzt auf meinen Rücksendekosten hängen?
Mir geht es jetzt nicht um die 3,60€, sondern um die Rechtslage
Danke schon mal
-- Editiert von forenwandler am 19.10.2018 10:55
Hermes: Annahme nachträglich verweigern (Lieferung bei Abwesendheit)
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatNachdem die Sendung einige Tage im Verzug war :
Mit welchem Wortlaut war denn der Liefertermin vereinbart worden?
Wenn der Rücktritt rechtskonform war (was der Schilderung nach zweifelhaft ist), dann den Verkäufer informieren, das der die Ware nach Terminvereinbarung abholen kann.
Ist ja nicht das Problem des Käufers, wenn der Zusteller sich nicht regelkonform verhält.
Bei einer Lieferung von einem Unternehmer an einen Verbraucher findet der "Gefahrübergang" bei der Übergabe an den Käufer statt.
Solange der Käufer die Ware nicht entgegengenommen hat, ist sie nicht zugestellt.
Übergibt ein Paketdienst die Sendung an einen Nachbarn, so ist damit die Übergabe an den Käufer nicht erfolgt.
Geht das Paket bei dieser Aktion verloren (auf welche Weise auch immer), ist der Händler immer noch in der Pflicht, die Ware an den Käufer zu liefern. Der Händler kann ggf. den Paketdienst in Regress nehmen.
Einzige Ausnahme: der Käufer hat ausdrücklich den Paketdienst ermächtigt, Pakete für ihn beim Nachbarn abzugeben.
Eine "Ablage" ist bei einem Paket auch keine Übergabe an den Käufer, es sei denn, der Käufer hätte ausdrücklich eine Ablage des Pakets an einem bestimmten Ablageort zugestimmt.
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Sendungsavis wie bei Ebay üblich ("Lieferung zwischen .. und ... ")Zitat:Mit welchem Wortlaut war denn der Liefertermin vereinbart worden?
ZitatSendungsavis wie bei Ebay üblich :
Also weitab von einem Fixtermin, mithin auch kein Verzug, somit auch kein Recht auf Rücktritt.
Wurde der Rücktritt denn auch so vom Verkäufer akzeptiert? Dann wäre wieder alles im Lot, denn wenn er einen nicht rechtmäßigen Rücktritt akzeptiert, dann ist er auch daran gebunden.
ZitatGeht das Paket bei dieser Aktion verloren (auf welche Weise auch immer), ist der Händler immer noch in der Pflicht, die Ware an den Käufer zu liefern. :
Nö, ist er nicht. Das ist nur so ein unausrottbares Märchen.
der hat noch gar nicht reagiert. Ok, dann wirds wohl auf einen normalen Widerruf rauslaufen.Zitat:Wurde der Rücktritt denn auch so vom Verkäufer akzeptiert?
Danke!
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