Guten Tag,
folgende Situation: Verbraucher V kauft bei Händler H ein Produkt des Unternehmen U. U wirbt auf seiner Homepage mit 10 Jahren Garantie für das Produkt.
Drei Jahre nach dem Kauf geht das Produkt kaputt. V kontaktiert U und bittet um Umtausch im Rahmen der Garantie. Daraufhin meldet sich Unternehmer I und teilt mit, dass man nach Us Insolvenz dessen Marke übernommen hätte, aber keinerlei Garantieansprüche. Folglich verweigert I den Umtausch.
Muss nun der Händler H einspringen?
Laut §434 zählen zu der "Beschaffenheit [einer Sache] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen [...] des Herstellers [...] erwarten kann".
Wobei sich dieser Paragraph ja hauptsächlich auf Gewährleistungsansprüche bezieht, die aber ja inzwischen wohl verjährt sind, oder?
Andererseits ist nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article/9/OLG-Frankfurt-Eine-beworbene-Garantie-ist-fuer-den-Haendler-bindend.html?type=98&cHash=861f0a4a33b65d3500548ca565560782 ) der Händler wohl an Werbeaussagen zur Garantie gebunden. Aber zählt dies auch, wenn diese nicht er selbst, sondern der Hersteller ausspricht?
Was meint ihr?
Viele Grüße
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-- Editiert winSharp93 am 26.01.2014 13:03
-- Editiert winSharp93 am 26.01.2014 13:03
Hersteller insolvent, Garantieanspruch an Händler?
26. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2014 | 13:03
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Hersteller insolvent, Garantieanspruch an Händler?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2014 | 07:18
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4863x hilfreich)
quote:
von winSharp93 am 26.01.2014 13:03
Muss nun der Händler H einspringen?
Nein, eine Herstellergarantie hat man beim Hersteller, nicht beim Händler. Anders als eine Händlergarantie (das von dir gepostete Urteil bezieht sich auf eine Händlergarantie)
quote:
von winSharp93 am 26.01.2014 13:03
Aber zählt dies auch, wenn diese nicht er selbst, sondern der Hersteller ausspricht?
Nein.
quote:
von winSharp93 am 26.01.2014 13:03
Wobei sich dieser Paragraph ja hauptsächlich auf Gewährleistungsansprüche bezieht, die aber ja inzwischen wohl verjährt sind, oder?
Ja, Gewährleistung gibt es nur 2 Jahre lang.
quote:
von winSharp93 am 26.01.2014 13:03
Was meint ihr?
Pech gehabt.
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