Hersteller (******) verweigert Gewährleistung / Reparatur meines Laptops

28. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
lance8411
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hersteller (******) verweigert Gewährleistung / Reparatur meines Laptops

Hallo,

hier ein „kurzer" Abriss meiner Geschichte:

Im November 2017, entschied ich mich über den Versandhändler - otto.de- einen nagelneuen Gaming-Laptop von ****** im Wert von
2.500,00 € zu kaufen. Das Gerät tat seinen Dienst, zu meiner vollsten Zufriedenheit, bis zum Ende des Jahres 2018 hin.

Hier traten dann die ersten Probleme auf (GPU-Lüfter springt nicht mehr an, Spulenfiepen und die SSD-Festplatte wurde kurioserweise nicht mehr erkannt). Nach erfolgreicher Rücksprache mit ******, teilte man mir mit, dass ich den Laptop auch selbst aufschrauben könnte und die Fehlerquellen selbst beseitigen könnte, vorausgesetzt ich mache nicht noch mehr kaputt. Ich versuchte mein Glück und machte das Gehäuse auf, konnte aber keinen Defekt/Fehler ausmerzen und beschloss daher, den Laptop zur Reparatur (Garantie) einzuschicken. Keine Woche später, erhielt ich seitens ****** einen Kostenvoranschlag, Inhalt dessen, war die komplette Übernahme der Reparaturkosten meinerseits. Ich argumentierte damit, dass das Gerät doch noch in der Garantiezeit sei und ich keinerlei Kosten tragen müsse, falsch gedacht. Wiederum eine E-Mail später begründete ****** mir das folgenderweise: "[i]da das Produkt mit der Seriennummer .............. , RMA Nummer ......... , eine mechanische Beschädigung aufweist (wegen nicht ordnungsgemäßen Öffnen des Gehäuses / wobei der Lüfter weist ebenso mechanische Beschädigungen), die nicht durch die Garantie abgedeckt ist und die Beschädigung ursächlich mit dem genannten Fehlerbild zusammenhängt, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Reparatur.[/i]"

****** unterstellte mir also, ich hätte die Defekte durch mein „nicht ordnungsgemäßes" öffnen des Gehäuses ursächlich herbeigeführt – eine Frechheit sondergleichen! Nach mehreren E-Mails später, entschloss ich mich dann, den Kostenvoranschlag der sich auf 320,00 € belief, selbst zu tragen, da ich arbeitstechnisch auf das Gerät angewiesen war, wir reden hier über einen Zeitraum von fast 3 Wochen.

Nachdem das Gerät endlich repariert war und ich es auch endlich wieder in meinen eigenen Händen halten konnte, wurde das Gerät natürlich genau inspiziert, alle gemeldeten Defekte wurden erfolgreich repariert und behoben – dachte ich!

Schon beim einschalten des Laptops, merkte ich das die RGB-Beleuchtung der Tastatur nicht mehr richtig funktionierte, einige Buchstaben wurden nicht mehr an- bzw. ausgeleuchtet. Kaum im Bootvorgang von Windows angekommen, schaltete sich der Laptop prompt wieder aus. Ich eilte also zum Netzstecker und schloss das Gerät an den Strom an. Das Gerät bootete erfolgreich, direkt danach, sah ich anhand der Windows-Anzeige, das der AKKU vollgeladen sei, also testete ich erneut, das Gerät ohne Strom. Dasselbe Spiel, sobald die Stromzufuhr gekappt war, ging der Laptop sofort aus. Auch ein späteres "neu-kalibrieren" des Akkus brachte nichts. Der Laptop war also nur noch mit einer Stromquelle zu betreiben! Beide Fehler bestanden vor der Reparatur noch nicht und wurden DIREKT von ****** bei der Reparatur vor ORT verschuldet. Dies meldete ich umgehend ******, erhielt aber erstmal keine Antwort. Ich arrangierte mich erstmal damit, eine Beleuchtung der Tastatur brauche ich nicht zwingend und eine Stromquelle zum betreiben des Gerätes war immer schnell gefunden.

Jetzt ein großer Sprung ins Jahr 2021, in den August 2021. Eines Morgens, schaltete ich wie gewohnt, den Laptop ein und hörte ein sehr bekanntes Geräusch, ein lautes fiepen und rattern, direkt wusste ich, der GPU-Lüfter gibt wieder den Geist auf und so war es dann auch, erschwerend kam hinzu, das beim 2ten Bootvorgang rein gar nichts mehr passierte, ich konnte das Gerät also nicht mehr einschalten! Also erneut dieselbe Prozedur wie oben, Gerät eingeschickt, in der Hoffnung auf eine schnelle Reparatur. Gestern erhielt ich allerdings die Nachricht, dass eine Reparatur nicht möglich sei, da keinerlei Ersatzteile auf Lager sind und man auch nicht wüsste, wann man diese nachbestellen könnte und wie lange das dauern würde. Den Laptop würde man direkt an mich zurückschicken (im defekten Zustand).

Jetzt sitze ich also hier, mit einem 3000 € schweren Laptop, der noch keine 4 Jahre alt ist, allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und keinerlei Nutzen mehr für mich hat.

Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt? Kann man eventuell den Zeitwert des Gerätes bestimmen lassen und dann die Restsumme einfordern? Kann man ein neues Gerät mit einem erheblichen Preisnachlass einfordern?

Der Kosten-Nutzen Faktor bei einem so teuren Gerät ist hier überhaupt nicht gegeben. Alleine schon die Tatsache, dass das Gerät nach der ersten Reparatur quasi von Grund auf "geupgradet" worden ist, und wir hier von einer „echten" Lebensdauer von 2 Jahren reden.

Alles in allem eine große Sauerei, ich freue mich über jede Antwort und vorallem hilfreiche Tipps.

Vielen Dank im Voraus.

:)




-- Editiert von Moderator topic am 28.08.2021 01:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von lance8411):
Hersteller (******) verweigert Gewährleistung

Wenn man mal davon absieht, das man nichts verweigern kann was es nicht mehr gibt ("Gewährleistung" vor knapp 20 Jahren durch die gesetzlichen Mängelhaftung ersetzt), ist das nicht der Job vom Hersteller, sondern vom Verkäufer.



Zitat (von lance8411):
****** unterstellte mir also, ich hätte die Defekte durch mein „nicht ordnungsgemäßes" öffnen des Gehäuses ursächlich herbeigeführt

Nö, tun sie nicht.



Zitat (von lance8411):
Dies meldete ich umgehend ******, erhielt aber erstmal keine Antwort.

Dann ist anzunehmen, das diese Mitteilung nicht angekommen ist.
Einen Zustellnachweis hat man vermutlich nicht bekommen?



Zitat (von lance8411):
Gestern erhielt ich allerdings die Nachricht, dass eine Reparatur nicht möglich sei, da keinerlei Ersatzteile auf Lager sind und man auch nicht wüsste, wann man diese nachbestellen könnte und wie lange das dauern würde.

Zum einen muss der Hersteller keine Ersatzteil vorhalten, zum anderen muss er auch keine mehr produzieren.
Dazu kommt noch, das die Lieferketten derzeit nicht mehr wie gewohnt funktionieren.
Also nicht sonderlich positive Aussichten



Zitat (von lance8411):
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt?

A) was neues kaufen
B) warten bis Ersatzteile beim Hersteller wieder verfügbar sind
C) bei jemandem in Reparatur geben der passende Ersatzteile hat
D) baugleiches Gerät beosorgen, das andere Defekte hat und ausschlachten



Zitat (von lance8411):
Kann man eventuell den Zeitwert des Gerätes bestimmen lassen und dann die Restsumme einfordern? Kann man ein neues Gerät mit einem erheblichen Preisnachlass einfordern?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keinerlei Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten allerdings gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von lance8411):
Hersteller (******) verweigert Gewährleistung

Die Verpflichtung zur Gewährleistung/Sachmängelhaftung liegt beim Vertragspartner, dem Versandhändler, nicht beim Hersteller. Der Ganze Thread wirft hier Vorstellungen, Wünsche, Fakten und unterschiedliche Voraussetzungen in einen Topf. Das Auseinandersortieren ist mir zu aufwändig.

Grundsätzlich:
Sachmangelhaftung/Gewährleistung = gesetzlich = Vertragspartner; hier der Versandhändler
Garantie = freiwillig = Garantiegeber; hier wohl der Hersteller

Zitat (von lance8411):
Im November 2017
Zitat (von lance8411):
bis zum Ende des Jahres 2018 hin.
Zitat (von lance8411):
den Laptop zur Reparatur (Garantie) einzuschicken

Rechte entnimmt man den Garantiebedingungen

Zitat (von lance8411):
in den August 2021

Ist dieser Zeitraum von den Garantiebedingungen abgedeckt

Zitat (von lance8411):
Ich argumentierte damit, dass das Gerät doch noch in der Garantiezeit sei und ich keinerlei Kosten tragen müsse, falsch gedacht.
Man hat sich also nie mit den Garantiebedingungen beschäftigt?! Dann ist es müßig etwas zu fordern, wenn das Gegenüber keine Verpflichtung dazu hat.


Zitat (von lance8411):
Gaming-Laptop

Zitat (von lance8411):
da ich arbeitstechnisch auf das Gerät angewiesen war



Ich tendiere stark zu: Deine Möhre, dein Problem




-- Editiert von radfahrer999 am 28.08.2021 13:12

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111310 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von lance8411):
Gaming-Laptop

Zitat (von lance8411):
da ich arbeitstechnisch auf das Gerät angewiesen war

Ja, da muss man Finanzamt und Gericht durchaus detailliert erklären, weshalb man einen "Gaming-Laptop" für berufliche Zwecke benötigt. Wobei man dann vor Gericht bei solcher erfolgreicher Erklärung den Verbraucherschutz los wäre und die harten Regeln des Unternehmertums gelten.

Also überaus fraglich ob man sich mit dem Argument "arbeitstechnisch auf das Gerät angewiesen" nicht doch ein Eigentor schießt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei man dann vor Gericht bei solcher erfolgreicher Erklärung den Verbraucherschutz los wäre und die harten Regeln des Unternehmertums gelten.
Ich sehe, wir verstehen uns

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von lance8411):
Im November 2017, entschied ich mich über den Versandhändler - otto.de- einen ... Gaming-Laptop von ****** ... zu kaufen.


Ist Otto der Verkäufer? Oder ein anderer über die otto.de-Plattform tätiger Händler?

Hat der Verkäufer eine Garantie gewährt, oder der Hersteller? Zu welchen Bedingungen, mit welcher Laufzeit?

Zitat (von lance8411):
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt?


Gegenüber dem gesetzlich für Mängel haftenden Verkäufer eher keine, weil die Käuferansprüche aus der gesetzlichen Nacherfüllungspflicht nach 2 Jahren verjähren und Verkäufer nach dieser Zeit verlangte Nacherfüllungsleistungen wg. Verjährung verweigern können..

Zitat (von lance8411):
Kann man eventuell den Zeitwert des Gerätes bestimmen lassen und dann die Restsumme einfordern? Kann man ein neues Gerät mit einem erheblichen Preisnachlass einfordern?


Eventuelle Garantien ( des Herstellers? des Verkäufers? ) bestehen vielleicht noch - in deren Garantieerklärung ist dann bestimmt, welche Leistungen zugesagt sind/verlangt werden können.

RK

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