Hersteller verweigert Produktbeschreibung

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Petra66
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Hersteller verweigert Produktbeschreibung

Sehr geehrte Damen/Herren,

vielleicht könnten Sie mir mit einer kurzen Antwort behilflich sein.

Mein Vater hat ein Navigationsgerät erworben.
Gekauft wurde das Gerät in Deutschland .
Dem Gerät liegt eine Beschreibung nur in Form einer CD bei.
Habe ich bzw. er nicht ein Eecht auf eine verständliche, Beschreibung in
schriftlicher Form?
Muss mein Vater einen PC, Notebook, Drucker kaufen um die Cd bw. deren
Inhalt lesen bzw. ausdrucken zu können,?

Erst hat sich der Hersteller bereit erklärt die Beschreibung auszudrucken und
zuzusenden. Nun teilte ein anderer Mitarbeiter mit, dass sie keine
Druckerei sind und dies nicht!! tun werde.

Kann ich/er den Kauf rückgängig machen, da für mein Vater keine für ihn
nutzbare Beschreibung beiliegt?
Bekommt er den kpl. kaufpreis + Unkosten erstattet?

Vielen Dnank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Petra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

eine unverständliche oder nicht nutzbare Beschreibung kann als Nebenpflichtverletzung qualifiziert werden. Sie haben somit einen Anspruch auf eine verständliche und nutzbare Beschreibung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Grds. kann ich dem Kollegen Roenner zustimmen - allerdings ist mE eine Anleitung auf CD-Rom inzwischen *Stand der Technik*, so daß ein Verkäufer seiner Pflicht zur Beilage einer Anleitung auch dadurch genügt.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Petra66
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

vielen dank für die hilfe.
übrigens hat mir die VSZ mitgeteilt, dass der händler verpflichtet ist eine ausgedruckte gebrauchsanleitung zu liefern, da diese NICHT beilag. Frist setzen zur Nacherfüllung wenn kein Erfolg-Kaufpreis muss zurückerstattet werden.

Inzwischen hat der händler bereitwillig eingelenkt und schriftlich die nachlieferung zugesagt.

Nochmals Danke für die Hilfe.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Danke für das Feedback.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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