Hallo zusammen,
ich habe bei einem großen deutschen Elektronikhandel im Internet einen Monitor zu sehr günstigen Konditionen ergattert. Leider weisst der Monitor einen Defekt der Hintergrundbeleuchtung auf und ist so nicht nutzbar. Da ich den Monitor nicht noch einmal zu so einem Preis erwerben kann möchste ich auf mein 14-tägiges Rückgaberecht verzichten und den Monitor direkt beim Hersteller reparieren lassen. Auf der Verpackung klebt allerdings, anscheinend von dem Vorbesitzer, schon eine RMA-Nummer des Herstellers drauf. Der Monitor wurde also schon einmal beim Hersteller reklamiert. Ich habe eine ordentliche Rechnung. Die Abwicklung über den Hersteller dürfte funktionieren oder? Ich bin ja schließlich Endkunde und habe Anspruch auf fehlerfreie Ware?! Ist das Vorgehen evtl. zu riskant? Bevor ich die Rückmeldung des Herstellers erhalte sind die 14Tage Rückgaberecht lt. BGB sicherlich angelaufen.
Bin für jedwede Ausführung dankbar
Schöne Grüße,
Ulli
Herstellerreparatur bei anscheinend schon einmal reparierter Ware
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Ulli,
grundsätzlich haben Sie Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, die auch auf eine Nachbesserung zielen können.
Ob eine Herstellergarantie besteht, ist im Einzelfall zu klären.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Hallöchen,
der Hersteller kann eine FREIWILLIGE Garantie
gegenüber den Endverbraucher einräumen.
Und jetzt stellt sich halt die Frage, ob der Hersteller dieses ihnen(grundsätzlich) anbietet.
Eine (vermeintliche) RMA-Nummer auf dem Gerät
sagt garnix aus.
Oder ist nach dem Aufkleber ERSICHTLICH, das der Monitor DIREKT an den (End)Kunden
retoniert wurde ??
Im übrigen; Selbst wenn der Hersteller dem ENDKUNDEN eine Rep anbietet...SIE sind NICHT
der (ursprüngliche) Endkunde.
Wenn Sie dann nämlich "ganz großes Pech haben", nimmt der Hersteller das Gerät zwar an, aber schickt das Teil dann zu dem URSPRÜNGLICHEN Kunden.
Denn "merke" Die Seriennummer des Gerätes ist dem URSPRÜNGLICHEN Kunden "zugewiesen".
Gruss
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