Hallo,
habe ein grosses Problem.
Vor 2,5 Wochen habe ich (Wohnort Frankfurt) einen teuren Gegenstand (Wert 3.000 Euro) von einem Sammler gekauft (Wohnort Bremen). Der Verkauf lief per Telefon und EMail ab. Fotos des Gegenstands, Seriennummer, Papiere, Personalausweis etc. wurde ausgetauscht. Ein Kaufvertrag wurde verfasst in dem alle Details beschrieben wurden inkl. der Form des Versands. Vollständig verpackt und versichert (2.500 Euro) innerhalb zwei Tage nach Geldeingang. Jetzt ist das Paket verloren gegangen bei DHL. Ein Nachforschungsauftrag wurde vom Absender wurde durchgeführt. Bisher alles ohne Erfolg. Die Aussage des Absenders ist folgende: Der Gefahrenübergang ist in Bremen an die Post. Er ist aus dem Schneider, ich wollte ja den Versand - somit ist alles mein Problem. DHL sucht und sucht und es tut sich nichts. Um Himmels willen, was nun?
Vielen Dank für die Hilfe
Hilfe - Gefahrenübergang - Versicherter Versand ..
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Erst einmal ruhig blut :-)
Das Paket ist versichert bis 2500 Euro. Die DHL hat das Paket verschlampt, also muss sie auch dafür haften (sonst könnte man gleich die Paketversicherungsgebühr spenden).
Nur der Absender hat einen Vertrag mit der DHL. Du sitzt erst einmal im Wartezimmer.
Allerdings muss man der DHL eine angemessene Frist zum Suchen der Pakete setzen (der Absender). Erst danach kann die Versicherungssumme beantragt bzw. bei Ablehung eingeklagt werden.
Erhält der Absender die Versicherungssumme, so muss er diese an dich weiterleiten. Die 500 Euro Differenz wären allerdings verloren... :-( da die Haftung nur bis 2500 ging.
-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
quote:
Die Aussage des Absenders ist folgende: Der Gefahrenübergang ist in Bremen an die Post. Er ist aus dem Schneider
..sofern er ggfs. beweisen kann, auch wirklich die geschuldete Ware abgeschickt zu haben und nicht nur "irgendein Paket".
Aber bei so teurer Ware findet ja jeder irgendwo einen "Zeugen", der ihm das Blaue vom Himmel "bezeugt".
Wichtig ist, daß man ggfs. auch DHL beweisen kann, was die Ware wert war. "Versichert bis 2500 EUR" heißt ja nicht, daß man in jedem Fall 2500 EUR bekommt, auch wenn im Paket nur Luft war. Also alle Dokumente, die man dazu hat, sicher aufbewahren.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Vor 2,5 Wochen habe ich (Wohnort Frankfurt) einen teuren Gegenstand (Wert 3.000 Euro) von einem Sammler gekauft (Wohnort Bremen).
Hoffentlich keine Uhr oder so ähnliches (Valoren Klasse II).
Dann haftet DHL ohnehin nur bis EUR 500,00.
quote:
Zulässige Wertgegenstände
Zulässige Inhalte im nationalen und internationalen Paketversand.
Wertvolle Gegenstände sind - mit Ausnahme der Valoren Klasse II - bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro pro Paket zulässig. Höhere Werte als 25.000 Euro pro Paket sind generell unzulässig.
Valoren der Klasse I, zulässig bis zu einem Wert von 25.000 Euro
Wertpapiere, das heißt bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis durch Angabe der Gattungen und Seriennummern zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung oder ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann.
zum Beispiel:
* Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten
* Flugtickets
* Frachtbriefe
* Globalurkunden
* Grundschuldbriefe
* Hypothekenbriefe
* Investmentzertifikate
* Konossemente
* Kreditbriefe
* Kuxe
* Lebensversicherungspolicen
* Obligationen
* Pfandbriefe
* Schatzanweisungen, Schatzwechsel
* Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist)
* Schuldverschreibungen
* Sparbücher
* Wechsel
* Zwischenscheine
Edelmetall-Halbzeuge
zum Beispiel Golddraht, Zahngold
Alle sonstigen Wertgegenstände
zum Beispiel Computer, Handys, Verdienstkreuze, Rabattkarten
Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 Euro
Wertpapiere, das heißt bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind.
zum Beispiel:
* Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
* Dividendengutscheine (auch entwertete)
* Gewinnanteilscheine
* Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
* Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
* Schecks, deren Einlösung garantiert ist und Blankoreiseschecks
* Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)
Weitere Wertgegenstände
* Bargeld, das heißt gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten
* Scheckkarten
* Kreditkarten
* Andere Zahlungsmittel
* Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
* Pay TV-Karten
* Edelmetalle, zum Beispiel Gold, Silber, Platin als Barren,
* Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
* Schmuck (zum Beispiel aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
* Edelsteine
* Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)
Im nationalen Paketversand sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 Euro pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/zulaessige-werte.html
Dann wäre wieder der Absender im Gespräch...
Ansonsten:
6 Haftung
(4) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2010.pdf
Was implizit bedeutet, dass wenn ihr Verbleib ermittelt werden kann, es auch durchaus länger dauern kann. Wenn z. B. die Sendung falsch zugestellt wurde und der Empfänger sie nicht herausrückt.
-----------------
""
schonmal danke an alle!
frage: was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt. wie komme ich dann zu meinem geld. im kaufvertrag steht ja "die waren wird vollständig versichert, 'nennung der summe', an den absender innerhalb von zwei tagen sicher versendet".
was dann?
bisher tut sich nämlich nichts. dhl gibt keine antwort und der verkäufer wartet. ich habe weder ware noch geld.
quote:
was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt
Das ist das Problem des VK, dann muß er halt persönlich haften.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>frage: was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt. wie komme ich dann zu meinem geld. im kaufvertrag steht ja "die waren wird vollständig versichert, 'nennung der summe', an den absender innerhalb von zwei tagen sicher versendet".
was dann? <hr size=1 noshade>
Um welche Ware ging es denn?
quote:<hr size=1 noshade>Leitsätze:
1. Ist beim Versendungskauf (hier: Internetkauf eines Goldbarren) der versicherte Versand der Kaufsache vereinbart, weicht der Verkäufer schuldhaft von der vereinbarten Art der Versendung ab, wenn er sich nicht vergewissert, das die versendete Ware von der Transportversicherung des beauftragten Versanddienstleisters erfasst ist.
2. Geht die Ware in einem solchen Fall beim unversicherten Versand verloren, steht dem Käufer ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer gemäß § 447 Abs. 2 BGB i.V.m. § 249 BGB zu.
3. Unabhängig einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die Art des Versands, kann für den Verkäufer aufgrund des Wertes der zu versendenden Sache (hier: Goldbarren) ein hinreichender Anlass gegeben sein, diese zu versichern. Es besteht dann eine Pflicht zur Versicherung der Ware.
MIR 2009, Dok. 002 <hr size=1 noshade>
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1843
-----------------
""
danke, das hat sehr weitergeholfen. die ware war schmuck und den er glaube ich falsch deklariert hat. kann das aus der ferne schlecht überprüfen. das ist mein problem.
im kaufvertrag war sogar vermerkt in welcher höhe der versand versichert ist. nun ist das paket verloren und er bekommt wenn er pech hat sein geld nicht. es sind schon 4 wochen vergangen... mist
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten