Hilfe - Gefahrenübergang - Versicherter Versand ..

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
combattitore
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe - Gefahrenübergang - Versicherter Versand ..

Hallo,

habe ein grosses Problem.

Vor 2,5 Wochen habe ich (Wohnort Frankfurt) einen teuren Gegenstand (Wert 3.000 Euro) von einem Sammler gekauft (Wohnort Bremen). Der Verkauf lief per Telefon und EMail ab. Fotos des Gegenstands, Seriennummer, Papiere, Personalausweis etc. wurde ausgetauscht. Ein Kaufvertrag wurde verfasst in dem alle Details beschrieben wurden inkl. der Form des Versands. Vollständig verpackt und versichert (2.500 Euro) innerhalb zwei Tage nach Geldeingang. Jetzt ist das Paket verloren gegangen bei DHL. Ein Nachforschungsauftrag wurde vom Absender wurde durchgeführt. Bisher alles ohne Erfolg. Die Aussage des Absenders ist folgende: Der Gefahrenübergang ist in Bremen an die Post. Er ist aus dem Schneider, ich wollte ja den Versand - somit ist alles mein Problem. DHL sucht und sucht und es tut sich nichts. Um Himmels willen, was nun?

Vielen Dank für die Hilfe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Erst einmal ruhig blut :-)

Das Paket ist versichert bis 2500 Euro. Die DHL hat das Paket verschlampt, also muss sie auch dafür haften (sonst könnte man gleich die Paketversicherungsgebühr spenden).

Nur der Absender hat einen Vertrag mit der DHL. Du sitzt erst einmal im Wartezimmer.

Allerdings muss man der DHL eine angemessene Frist zum Suchen der Pakete setzen (der Absender). Erst danach kann die Versicherungssumme beantragt bzw. bei Ablehung eingeklagt werden.

Erhält der Absender die Versicherungssumme, so muss er diese an dich weiterleiten. Die 500 Euro Differenz wären allerdings verloren... :-( da die Haftung nur bis 2500 ging.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Die Aussage des Absenders ist folgende: Der Gefahrenübergang ist in Bremen an die Post. Er ist aus dem Schneider


..sofern er ggfs. beweisen kann, auch wirklich die geschuldete Ware abgeschickt zu haben und nicht nur "irgendein Paket".
Aber bei so teurer Ware findet ja jeder irgendwo einen "Zeugen", der ihm das Blaue vom Himmel "bezeugt".

Wichtig ist, daß man ggfs. auch DHL beweisen kann, was die Ware wert war. "Versichert bis 2500 EUR" heißt ja nicht, daß man in jedem Fall 2500 EUR bekommt, auch wenn im Paket nur Luft war. Also alle Dokumente, die man dazu hat, sicher aufbewahren.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Vor 2,5 Wochen habe ich (Wohnort Frankfurt) einen teuren Gegenstand (Wert 3.000 Euro) von einem Sammler gekauft (Wohnort Bremen).


Hoffentlich keine Uhr oder so ähnliches (Valoren Klasse II).

Dann haftet DHL ohnehin nur bis EUR 500,00.

quote:
Zulässige Wertgegenstände

Zulässige Inhalte im nationalen und internationalen Paketversand.

Wertvolle Gegenstände sind - mit Ausnahme der Valoren Klasse II - bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro pro Paket zulässig. Höhere Werte als 25.000 Euro pro Paket sind generell unzulässig.


Valoren der Klasse I, zulässig bis zu einem Wert von 25.000 Euro

Wertpapiere, das heißt bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis durch Angabe der Gattungen und Seriennummern zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung oder ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann.

zum Beispiel:

* Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten
* Flugtickets
* Frachtbriefe
* Globalurkunden
* Grundschuldbriefe
* Hypothekenbriefe
* Investmentzertifikate
* Konossemente
* Kreditbriefe
* Kuxe
* Lebensversicherungspolicen
* Obligationen
* Pfandbriefe
* Schatzanweisungen, Schatzwechsel
* Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist)
* Schuldverschreibungen
* Sparbücher
* Wechsel
* Zwischenscheine

Edelmetall-Halbzeuge
zum Beispiel Golddraht, Zahngold

Alle sonstigen Wertgegenstände
zum Beispiel Computer, Handys, Verdienstkreuze, Rabattkarten

Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 Euro

Wertpapiere, das heißt bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind.

zum Beispiel:

* Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
* Dividendengutscheine (auch entwertete)
* Gewinnanteilscheine
* Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
* Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
* Schecks, deren Einlösung garantiert ist und Blankoreiseschecks
* Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)

Weitere Wertgegenstände

* Bargeld, das heißt gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten
* Scheckkarten
* Kreditkarten
* Andere Zahlungsmittel
* Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
* Pay TV-Karten
* Edelmetalle, zum Beispiel Gold, Silber, Platin als Barren,
* Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
* Schmuck (zum Beispiel aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
* Edelsteine
* Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)

Im nationalen Paketversand sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 Euro pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.



http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/zulaessige-werte.html

Dann wäre wieder der Absender im Gespräch...

Ansonsten:

6 Haftung

(4) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2010.pdf

Was implizit bedeutet, dass wenn ihr Verbleib ermittelt werden kann, es auch durchaus länger dauern kann. Wenn z. B. die Sendung falsch zugestellt wurde und der Empfänger sie nicht herausrückt.






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#4
 Von 
combattitore
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

schonmal danke an alle!

frage: was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt. wie komme ich dann zu meinem geld. im kaufvertrag steht ja "die waren wird vollständig versichert, 'nennung der summe', an den absender innerhalb von zwei tagen sicher versendet".

was dann?

bisher tut sich nämlich nichts. dhl gibt keine antwort und der verkäufer wartet. ich habe weder ware noch geld.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt


Das ist das Problem des VK, dann muß er halt persönlich haften.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>frage: was ist aber wenn der verkäufer die ware falsch versichert hat und er sie von DHL nicht ersetzt bekommt. wie komme ich dann zu meinem geld. im kaufvertrag steht ja "die waren wird vollständig versichert, 'nennung der summe', an den absender innerhalb von zwei tagen sicher versendet".

was dann? <hr size=1 noshade>


Um welche Ware ging es denn?

quote:<hr size=1 noshade>Leitsätze:

1. Ist beim Versendungskauf (hier: Internetkauf eines Goldbarren) der versicherte Versand der Kaufsache vereinbart, weicht der Verkäufer schuldhaft von der vereinbarten Art der Versendung ab, wenn er sich nicht vergewissert, das die versendete Ware von der Transportversicherung des beauftragten Versanddienstleisters erfasst ist.

2. Geht die Ware in einem solchen Fall beim unversicherten Versand verloren, steht dem Käufer ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer gemäß § 447 Abs. 2 BGB i.V.m. § 249 BGB zu.

3. Unabhängig einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die Art des Versands, kann für den Verkäufer aufgrund des Wertes der zu versendenden Sache (hier: Goldbarren) ein hinreichender Anlass gegeben sein, diese zu versichern. Es besteht dann eine Pflicht zur Versicherung der Ware.
MIR 2009, Dok. 002 <hr size=1 noshade>


http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1843

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
combattitore
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, das hat sehr weitergeholfen. die ware war schmuck und den er glaube ich falsch deklariert hat. kann das aus der ferne schlecht überprüfen. das ist mein problem.

im kaufvertrag war sogar vermerkt in welcher höhe der versand versichert ist. nun ist das paket verloren und er bekommt wenn er pech hat sein geld nicht. es sind schon 4 wochen vergangen... mist

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