Hallo,
ich habe eine Couch bei Möbel Kabs bestellt. Für 1100€ wir sprachen lange und ausführlich mit dem netten Verkaufsberater.
Das wir nicht wussten ob die Couch durch unseren Hausflur passt fragten wir den Verkäufer 3 mal was passieren würde wenn die Couh nicht passt.
Er meinte die wird dann problemlos zurückgenommen, er hörte sogar das Gespräch neben uns in dem wir das nochmal ausdiskutierten.
Am Tag der Couchlieferung passte es nicht. Die Couch ging zurück. jetzt fordert Möbel Kabs eine Stornogebühr von 50%, steht auf der Rückseite von den AGBs. Die der Verkäufer mit einer schönen Schreibablage verdeckte und uns nicht zeigte.
Muß ich die 50% jetzt bezahlen?? Weil der hat mich ja von vorne bis hinten veräppelt, mal nett gesagt:)
Möbel Kabs bot mir aus Kolenz an, das ich mir ne andere Couch aussuchen könnte und das mit den 550€ verrechnet wird, dies will ich aber auch nicht weil das Sortiment nicht so meins ist.
Vielen Dank fürs lesen und die Antwort
daniela
Hilfe Möbel Kabs fordert 50% Stornogebühr
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



--- editiert vom Admin
Vielleicht hilft dieser Beitrag aus dem Forum weiter:
http://www.123recht.net/Sofa-passt-nicht-durch-Tür---Rücktritt-__f138645.html
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--- editiert vom Admin
Danke für die Antworten...
Nein die Coch wurde nicht in Koblenz gekauft, warum??
In Hamburg.
lg
"Unmittelbar am Theater der Neapolitaner muss, wie Du weißt, der vorübergehen, der nach dem Haus des Metronax strebt. Jenes (Theater) freilich ist gedrängt voll und mit großem Eifer wird beurteilt, wer ein guter Flötenspieler ist; es haben auch der griechische Tubabläser und der Ausrufer Zulauf; aber an jenem Ort, an dem die Frage nach dem sittlich guten Mann gestellt wird, an dem der (ein) sittlich gute® Mann (zu sein) gelernt wird, sitzen sehr wenige, und diese scheinen den meisten keine vernünftige Beschäftigung zu haben, die sie ausüben (w. betreiben): Dummköpfe und Faulenzer werden sie genannt. Mag mir auch dieses Gespött zuteil werden: mit Gleichmut muss ich die Beschimpfungen der Unwissenden (an)hören und, wenn ich auf die sittliche Vervollkommnung (w. das Sittliche) zugehe, die Verachtung verachten." (Zitat)
Sen.epist.76, 2-6
http://www.gottwein.de/lattxt/Sen.epist.076.php
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