Liebe Community,
ich habe zwar lange gesucht aber diesen Fall so nirgends gefunden deswegen hier nochmal ein Thema eröffnet.
Meine Verlobte hat im Rausch des Moments ein Hochzeitskleid in einem Laden gem. Katalog bestellt und eine Anzahlung geleistet. Auf der Anzahlungsrechnung steht dass man das Kleid nach Zahlung der Anzahlung auch kaufen muss.
Der Laden hat gem. Aussage der Verkäuferin keine AGBs.
Ein Kaufvertrag im Sinne eines separaten Dokumentes gab es nicht.
Meine Verlobte möchte das Kleid nicht annehmen weil es nicht dem entspricht was Sie sich bei der Bestellung vorgestellt hatte.
Dazu noch, beim heutigem ersten Anprobieren hat Sie feststellen müssen, dass das Kleid nichts für Ihren Körper/Körperbau ist.
Geschichte:
Vor einigen Monaten hat meine Verlobte ein Kleid in einem Laden bestellt. Hier ist vielleicht hilfreich zu erwähnen dass Sie eine Kombinationen von Elementen mehrere Kleider bestellt hat, also gab es "Ihr" Kleid in dieser Form überhaupt nicht.
Heute kam das Hochzeitskleid und es gefiel meiner Verlobten überhaupt nicht. Einiges war gem. Ihrer Aussage aus den Bildern im Katalog auch nicht erkennbar und im Großen und Ganzen schaut das Brautkleid überhaupt nicht wie Sie es sich vorgestellt hatte.
Beim der heutigen ersten Anprobe heute hat Sie auch feststellen müssen dass es überhaupt nicht gut steht (unabhängig davon dass es wie jedes andere Brautkleid sowieso angepasst werden muss).
Sie wurde heute fast genötigt den Restbetrag zu bezahlt worauf Sie sich geweigert hat. Die Option einer Gutschrift oder Tausch mit einem anderen Kleid wurde nach Ihrer Anfrage nicht akzeptiert.
Meine Fragen an euch: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit
1) vom Kauf zurückzutreten und die Anzahlung zurückzubekommen.
2) vom Kauf zurückzutreten nur unter Verlust der Anzahlung.
3) Recht auf Minderung
4) Überhaupt einen anderen Weg zu finden um dieses Verlustgeschäft zu "verbessern". (z.B. schlechte Beratung im Laden)
Lohnt sich der Besuch eines Anwaltes?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Michi
-- Editiert von sfantumm am 28.02.2018 14:09
Hochzeitskleid bestellt und Anzahlung gezahlt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ja, mit Zustimmung des Verkäufers.Zitat1) vom Kauf zurückzutreten und die Anzahlung zurückzubekommen. :
Ja, mit Zustimmung des VerkäufersZitat2) vom Kauf zurückzutreten nur unter Verlust der Anzahlung. :
Wenn kein Mangel besteht: NeinZitat3) Recht auf Minderung :
Ja, mit Zustimmung des VerkäufersZitat4) Überhaupt einen anderen Weg zu finden um dieses Verlustgeschäft zu "verbessern". :
Mit etwas Pech wird diese Weigerung nun teuer werden. Diese endgültige Verweigerung berechtigt nun nämlich den VK einen Anwalt zu beauftragen die Rechte des Verkäufers durchzusetzen. Natürlich auf Kosten der Käuferin!ZitatSie wurde heute fast genötigt den Restbetrag zu bezahlt worauf Sie sich geweigert hat. :
Hallo,
einiges mag jetzt hart klingen, aber nimms bitte nicht persöhnlich!
Es entspricht aber wohl dem was sie bestellt hat oder? Wenn ja, dan ist es egal ob sie es sich anderst vorgestellt hat! Vorstellungen entsprechen nur selten der Realität. Wen man nicht gunt genug ist sich etwas vorzustellen, sollte man überlegen etwas von der "Stange" zu kaufen.Zitat:weil es nicht dem entspricht was Sie sich bei der Bestellung vorgestellt hatte.
Gewagte Sache, bei der man gewinne oder veröieren kann, ist halt so wie bei einem Glücksspiel!Zitat:Vor einigen Monaten hat meine Verlobte ein Kleid in einem Laden bestellt. Hier ist vielleicht hilfreich zu erwähnen dass Sie eine Kombinationen von Elementen mehrere Kleider bestellt hat, also gab es "Ihr" Kleid in dieser Form überhaupt nicht.
Wenn das Kleid so ist wie es bestellt wurde, dann ist es egal ob es ihr steht oder nicht, sie hat es so bestellt und so wurde es ihr auch angefertigt!Zitat:Beim der heutigen ersten Anprobe heute hat Sie auch feststellen müssen dass es überhaupt nicht gut steht
Wie schon erwähnt nicht ohne Zustimmung des VK! Mit welcher Begründung will man denn zurücktreten? Nenne jetzt bitte nicht "gefällt nicht"!Zitat:1) vom Kauf zurückzutreten und die Anzahlung zurückzubekommen.
Auch hier wie schon erwähnt nur mit zustimmung des VK! Da allerdings Arbeit, Material etc schon agefallen sind, wird dieser sicher nicht zustimmen!Zitat:2) vom Kauf zurückzutreten nur unter Verlust der Anzahlung.
Nenne doch bitte mal einen rechtlichen Mangel! Falsche Farbe bei den Stoffen? Schlecht ausgeführte Nähte, oder wo bitte ist den einMangel vorhanden? (Optisches nichtgefallen ist KEIN Mangel!!!)Zitat:3) Recht auf Minderung
Das sehe ich etwas anderes wie -Laie- Man kan nauch versuchen das Kleid an Jemand anderen zu verkaufen, oder sich sonst irgendwas einfallen lassen das Kleid noch zu nutzen, ausser zur Hochzeit.Zitat:4) Überhaupt einen anderen Weg zu finden um dieses Verlustgeschäft zu "verbessern".
DIe könnteman jetzt genau wie beweisen?Zitat:(z.B. schlechte Beratung im Laden)
Zustimmung! Das könnte jetzt evtl sogar schon angelaufen sein und die Kosten wären schon zu tragen.Zitat:Mit etwas Pech wird diese Weigerung nun teuer werden. Diese endgültige Verweigerung berechtigt nun nämlich den VK einen Anwalt zu beauftragen die Rechte des Verkäufers durchzusetzen. Natürlich auf Kosten der Käuferin!
Stellt sich dann auch die Frage, ist der VK dan jetzt überhaupt noch verpflichtet bei Änderungswünschen etc überhaupt noch mitzuspielen, oder ist das ab jetzt einfach Aufgebe deiner Verlobten sich alleine darum zu kümmern...
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Als junge Frau bin ich zum Friseur und habe mir eine "Farrah Fawcett"-Frisur machen lassen.... und habe dann enttäuscht festgestellt, dass ich a) immer noch mein altes Gesicht hatte und b) diese Frisur halt nicht zu meinem Gesicht passt...
Sowas kann man aber doch nicht dem Dienstleister aufhalsen! Bezahlen Sie die Kosten, verkaufen Sie das Kleid und sagen Sie Ihrer Verlobten einen schönen Gruß, es geht nichts über die Auswahl vor Ort. Da sieht man dann, ob's passt oder nicht.
Hallo Zusammen,
danke für die Antworten, die stimmen (leider) mit meinen Erwartungen überein.
Wollte aber trotzdem eine weitere Meinung hören da ich doch mit meinem "WWi"-Rechtswissen (und Internetrecherche) nicht sicher sein konnte dass sich hier vielleicht doch noch eine Rechtslücke zu unserem Gunsten ergibt.
So ist halt der "Rush of the Moment" manchmal passieren solche Sachen :-)
Muss man mit Humor am Schluss nehmen, Aufregen lohnt sich nicht mehr.
Vielen Dank
Das Thema darf geschlossen werden.
Michi
Dennoch eine schöne Hochzeit und alles Gute für Sie beide!
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