Guten Morgen zusammen. Am 3.8.21 habe ich bei einem holländischen Onlineshop für Campingartikel einen Campingtisch für knapp 150€ bestellt und per Giropay bezahlt. Dies war übrigens der einzige Shop der angeblich sofort liefern konnte. Ausser der Bestellbestätigung habe ich auch nach inzwischen dreimaliger Nachfrage keine Antwort über den Verbleib des Artikesl erhalten. Zuletzt hatte ich die Rückzahlung eingefordert, aber ausser automatisierten Standartrückmeldungen, dass man sich darum kümmert, habe ich nichts erhalten. Der Tisch ist in dem Onlineshop immer noch als sofort lieferbar markiert, was vermutlich nicht stimmt. Sollte ich noch abwarten da der Tisch bei anderen Händlern momentan auch noch nicht lieferar ist, oder eine Anzeige bei der Behörde erstatten?
Danke im Voraus und viele Güsse
Walter
Holländischer Onlineshop liefert nicht
2. September 2021
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Frage vom 2. September 2021 | 10:40
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 33x hilfreich)
Holländischer Onlineshop liefert nicht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. September 2021 | 12:47
Von
Status: Unparteiischer (9033 Beiträge, 4876x hilfreich)
Das bringt einem aber auch nicht die Ware... Ein Strafbestand erkenne ich jetzt auch nicht..Zitatoder eine Anzeige bei der Behörde erstatten? :
#2
Antwort vom 2. September 2021 | 13:32
Von
Status: Senior-Partner (6018 Beiträge, 1453x hilfreich)
ZitatEin Strafbestand erkenne ich jetzt auch nicht.. :
Wenn absichtlich über die Lieferbarkeit getäuscht wurde und das Geld nicht erstattet wird, ist das Betrug (§263 StGB).
Denn dann wurde ein Irrtum beim Kaufinteressenten erweckt und dem auf diese Weise ein Vermögensschaden zugefügt.
Es schadet nichts, das anzuzeigen, wenn der Händler innerhalb angemessener Frist nicht reagiert, denn der Verdacht betrügericher Handlungen liegt dann zumindest nahe.
Und wenn es mehr Vorgänge dieser Art bei dem Händler geben sollte, ist jede Anzeige hilfreich für die Ermittlungsbehörden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. September 2021 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (116360 Beiträge, 39257x hilfreich)
Zitatoder eine Anzeige bei der Behörde erstatten? :
Mir wäre weder in NL noch in DE eine Behörde bekannt, bei der man das anzeigen könnte.
ZitatWenn absichtlich über die Lieferbarkeit getäuscht wurde und das Geld nicht erstattet wird, ist das Betrug (§263 StGB). :
Die Polizei wird sich dafür eher nicht erwärmen, das ist reines Zivilrecht.
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