Holzlieferung entspricht nicht der Vereinbarung - mögliche Optionen?

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
dynshiz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Holzlieferung entspricht nicht der Vereinbarung - mögliche Optionen?

Guten Tag,
wir haben aktuell folgende Situation:

Holzlieferung von vermutlich privatem Anbieter über Ebay Kleinanzeigen vereinbart, dort ist angegeben: Ster Buche 80€ in 33 cm Scheitlänge trocken. Wir haben 20 Ster bestellt, laut Verkäufer erfolgt die Lieferung in 4 Teillieferungen zu je 5 Ster.

Die erste Teillieferung erfolgte vergangenen Freitag, meine Frau hat die Menge entgegengenommen und bereits 5 Ster sowie anteilige Lieferkosten (410€ gesamt) bezahlt. Der Rest soll dieses Wochenende kommen. Es gibt keine Quittung über die bezahlte Summe, es wurde vereinbart das dann abschließend zu erledigen.

Das Problem:
1.) Statt reiner Buche wurde eine Mischung aus Buche, Birke und teilweise (zum Glück geringer Anteil) an Weichholz geliefert. Eigentlich passt die Qualität aber es ist eben dorch ein geringerer Brennwert als die bestellte reine Buche.

2.) Das gravierendere Problem: Die Menge passt absolut nicht. Es wurden schriftlich eindeutig Ster bestellt, nicht Schüttraummeter oder etwas dergleichen. Statt der bezahlten und angeblich gelieferten 5 Ster sind tatsächlich nach Aufstapeln und Messen der Menge aus der ersten Teillieferung höchstens 2,9 Kubikmeter gestapeltes Holz vorhanden, mit dem von Brennholzexperten angegebenen Faktor von 1,35 für gestapeltes Scheitholz kommen wir so auf knapp 4 Ster (3,9) statt 5.

Unser Plan:
Die am Freitag folgende Lieferung abwarten bis weiteres Holz auf dem Grundstück liegt und wir somit in der besseren Position sind, dann den Lieferanten zur Rede stellen. Aktuell haben wir keinerlei Sicherheit, die erste Lieferung ist minderwertig erfolgt und anteilig bezahlt - dafür gibt es aber wiederum keine Belege. Wenn wir den Lieferanten jetzt vorab kontaktieren besteht ja die Gefahr dass er sich einfach nicht mehr meldet und wir auf dem zuviel bezahlten Geld für minderwertige Lieferung sitzenbleiben.

Ich würde dem Lieferanten am Wochenende gerne drei Optionen bieten:
1.) Lieferung der korrekten Menge, gegebenenfalls leichte Preisminderung aufgrund der falschen Holzart. Bezahlung und Quittung nach kompletter Lieferung.
2.) Vereinbaren eines Preises für die tatsächlich gelieferte Menge nach der zweiten Lieferung und Verzicht auf den ursprünglich bestellten Rest.
3.) Meine eigentliche Frage: Wenn keine Einigung erfolgen kann (wovon ich leider ausgehe), ist das dann ein Fall in dem direkt die Polizei hinzugezogen werden kann oder aber eine nachträgliche Anzeige Sinn macht? Welche Erfolgsaussichten hätte dies dann unter den genannten Umständen?

Als Informationen sind ein Screenshot der Kleinanzeige, eine Mailhistorie aus der die Bestellung mit Details ersichtlich ist, ein Foto von der Holzmenge die unmittelbar auf den Hof gekippt wurde sowie Mobilfunknummer und Name des Lieferanten vorhanden - weiter leider nichts.

Vielen Dank bereits im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3075x hilfreich)

Polizei scheidet aus, was soll die denn tun? Das fehlende Holz ranschaffen? ;)

Anzeige könnte man stellen, wenn man handfesten Betrug vermutet, aber falls der Händler nicht schon mehrfach im Vorfeld auffällig geworden ist, wird da nichts bei rumkommen. Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, anderenfalls gibt voraussichtlich es eine Geldstrafe für den Händler, von der Sie persönlich natürlich auch nichts haben, weder Holz noch Geld zurück. Wenn allerdings alle Kunden eben nicht anzeigen, dann gibt es für den Händler auch keinen Grund, das "Verfahren" zu ändern.

Letztendlich bleibt Ihnen dann nur, wenn die Einigung mit dem Händler fehlschlägt, beispielsweise einen Mahnbescheid über den Differenzbetrag zu beantragen und hoffen, dass er nicht widerspricht. Andernfalls würde es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen. Oder Sie versuchen, die Angelegenheit zivilrechtlich entscheiden zu lassen, ohne zuvor über den Mahnbescheid zu gehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dynshiz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die obige Antwort, das war schon mal sehr hilfreich.

Das heißt wenn ich keine Lust habe selbst zu klagen (keine Rechtsschutz) und dafür auch die Aussichten nicht besonders gut sind da die Beweislage schwierig nachvollziehbar ist fahre ich doch mit meinem Ansatz gar nicht schlecht....:

Wenn die zweite Teillieferung bereits auf dem Hof liegt sind meiner Meinung nach knapp 8 Ster geliefert, bezahlt aber erst 5. Damit bin ich ja in der besseren Position - will der Händler dann nicht mehr weiter liefern soll es mir recht sein. Ist er mit dem aus meiner Sicht fairen Betrag den ich noch bereit bin zu zahlen nicht einverstanden steht es ihm ja frei entweder die Ware zurückzunehmen oder seinerseits zu klagen - das würde mich aufgrund der Gesamtsituation dann aber recht kalt lassen.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2994x hilfreich)

Mir fällt es schwer, Deinen Gedankengang zu verstehen.

1) Lieferung: Hier hätte sofort sowohl die Menge als auch die Qualität geprüft und bemängelt werden müssen.
Wie willst Du jetzt noch beweisen das a) zu wenig geliefert wurde und b) teilweise falsches Holz darunter war.

2) Lieferung: Hier gilt für Mengen und Qualitätsprüfung das Gleiche.

Zitat (von dynshiz):
Wenn die zweite Teillieferung bereits auf dem Hof liegt sind meiner Meinung nach knapp 8 Ster geliefert, bezahlt aber erst 5.
Mag zutreffen, aber ohne begründete Reklamation wird dann auch der Kaufpreis fällig.

Zitat (von dynshiz):
Damit bin ich ja in der besseren Position
Wieso verbessert sich Deine Position? Nur weil Du bei Nichtzahlung verklagt wirst? Merkwürdige Denkweise, bei der die Beweislast völlig ausgeklammert wird. Jerder Beteiligte in einem Rechtsstreit muss immer damit rechnen, dass das, was er behauptet bestritten wird, sodass er es beweisen muss.

Die Qualität des gelieferten Holzes zu prüfen dürfte vermutlich durch Inaugenscheinnahme einfach sein.
Wenn Du aber auch die gelieferte Menge reklamieren willst, musst Du Dir schon was einfallen lassen um diese vor Ort auch messbar (nachprüfbar) zu machen.

Aus einem Foto
Zitat (von dynshiz):
ein Foto von der Holzmenge die unmittelbar auf den Hof gekippt wurde
eines Holzberges später noch die Menge beweisen zu wollen, scheint mir dann doch wegen der vielen Unwägbarkeiten ein nicht sehr zielführendes Unterfangen.

Die Bezahlung solltest Du Dir sinnvollerweise auch quittieren lassen, damit es bei der Schlussrechnung kein böses Erwachen gibt.

Das Problem der Mengenprüfung haben übrigens alle, die keine abzählbare Menge bestellen.

Berry

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