Holztisch defekt - Beweislastumkehr

20. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Holztisch defekt - Beweislastumkehr

Guten Tag!

Ich habe vor ca. 8 Monaten auf ebay einen 80x80 Holztisch für ca. 100€ von einem deutschen Anbieter gekauft.
Diese Tage ist plötzlich - wie aus dem Nichts - unter lautem Krachen ein riesiger Riss enstanden, der sich mittig sowohl durch die gesamte Länge, als durch durch die gesamte Stärke der Tischplatte zieht. Der Riss ist ca. 1-2mm breit; man kann sogar hindurchsehen.

Ich habe den Händler freundlich angeschrieben - dieser stellt sich aber leider quer und meint, nach 6 Monaten müsse ich beweisen, dass der Defekt quasi schon von Anfang an vorlag und nicht durch Eigenverschulden entstanden ist. Meiner Meinung nach bei einem kleinen Tischchen lächerlich. Der steht doch nur rum, trägt ein paar Zeitschriften und das wars.
Für mich sieht das nach einem Spannungsriss aus (falsch getrocknet, Konstruktionsfehler,...).

Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen; meiner Meinung nach weiß der Händler wahrscheinlich ganz genau, dass der Riss nicht durch "unsachgemäße Handhabung" entstanden ist, bietet mir aber dennoch nur eine Erstattung in Höhe von 25€ an (aus Kulanz, wie er sagt).

Schöne Grüße




-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:45

-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:46

-- Editier von sebtec am 20.12.2016 14:46

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen;

Der Gesetzgeber sagt das die Beweislastumkehr nach 6 Monaten endet, also Ende der Fahnenstange.

Von daher wird man den Beweis "Spannungsriß/Fehlkonstruktion" antreten müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Nach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr? Also innerhalb der ersten 6 Monate ist die Gewährleistung kein Problem, danach muss ich beweisen, dass der Fehler bereits vorlag?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Nach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr? Also innerhalb der ersten 6 Monate ist die Gewährleistung kein Problem, danach muss ich beweisen, dass der Fehler bereits vorlag?
Etwas unpräzise formuliert, aber im Prinzip "ja".
Gewährleistung beschreibt die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Lieferung. Es handelt sich hier nicht um eine Haltbarkeit.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber bei nem Tisch erwartet man doch, dass er länger als 7-8 Monate hält, oder? Und wenn mir nichts dir nichts plötzlich ein riesen Riss entsteht, sagt einem doch der Hausverstand, dass da was nicht ganz in Ordnung war?

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#6
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Gewährleistung ist aber keine Haltbarkeitsgarantie.

?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die Gewährleistung ist aber keine Haltbarkeitsgarantie.

Garantie ist hier nicht das Wort der Wahl. eher Haltbarkeitsverpflichtung o.ä.

Zitat (von sebtec):
?
siehe meinen vorherigen Beitrag

Zitat (von sebtec):
Aber bei nem Tisch erwartet man doch, dass er länger als 7-8 Monate hält, oder?
Das Gesetz kennt keinen Unterschied

Zitat (von sebtec):
Und wenn mir nichts dir nichts plötzlich ein riesen Riss entsteht, sagt einem doch der Hausverstand, dass da was nicht ganz in Ordnung war?
Der Gesetzgeber hat keinen "Hausverstand".

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Na gut, danke schonmal an alle!

Werde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben - vielleicht ja mal hilfreich für andere!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Werde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben -
Kannst du beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag? Wenn nicht, dann kannst du dir alles andere sparen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Werde noch Kontakt mit meinem Rechtsbeistand aufnehmen und den Ausgang der Sache hier bekanntgeben - vielleicht ja mal hilfreich für andere!


Sicher ist das für andere hilfreich, die sparen sich die unnützen Kosten.

Was ist mit "Hausverstand" gemeint? Den Begriff hab ich noch nie gehört?

SG

Berry

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#12
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich weiß natürlich, was ihr meint. Aber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? Wenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat?

Ja, im Recht zählen bekannterweise nur die knallharten Beweise - da ist wohl für Hausverstand nicht viel Platz ;)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Nach 6 Monaten beginnt doch die Beweislastumkehr?

Nein, die endet nahc 6 Monaten.



Zitat (von Sir Berry):
Was ist mit "Hausverstand" gemeint?

So was wie "gesunder Menschenverstand"



Zitat (von sebtec):
Aber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder?

Nein, der Beschreibung nach nicht.
Kann aber auch sein, das der Raum ungeeignet war (Wechsel Hitze/Kälte, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, ...)




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sebtec
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sir Berry):
Was ist mit "Hausverstand" gemeint?

So was wie "gesunder Menschenverstand"

-> exactly (es sei denn, Sir Berry hat das ironisch gemeint ;) )


Zitat (von sebtec):
Aber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder?

Nein, der Beschreibung nach nicht.
Kann aber auch sein, das der Raum ungeeignet war (Wechsel Hitze/Kälte, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, ...)


Also der Raum ist bestens geeignet: Luftfeuchtigkeit wird überwacht, keine übermäßig starke Sonneneinstrahlung, konstante Temperatur. Außerdem befinden sich noch genügend andere Möbelstücke aus Holz da, die nach viel längerer Zeit keine Schäden aufweisen.
Aber es wird sich zeigen, ob man das alles beweisen/darlegen kann. Mal sehen...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Das praktische Problem wird sein, dass ein gerichtsfester Beweis (Gutachten) den Wert des Tisches deutlich übersteigen wird.

Ich spiele ungern den Hellseher, möchte aber einen Tipp abgeben, wie es weitergeht.
- sebtec geht zum Anwalt
- Anwalt erkennt das Problem mit dem Beweis und sagt "bevor wir ein teures Gutachten auf eigene Kosten beauftragen, schreibe ich den Verkäufer noch mal an und mache Druck. Vielleicht lässt er sich von einem Anwalt beeindrucken."
- Anwalt schreibt Brief an Verkäufer
- Verkäufer bekommt den Brief und meldet zurück "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten wir den Kaufpreis vollständig zurück".
- sebtec bekommt Kaufpreis vom Verkäufer erstattet.
- sebtec bleibt auf Anwaltskosten sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So was wie "gesunder Menschenverstand"


Danke Harry,

das sagt mir natürlich was, aber "Hausverstand" kannte ich nicht.

Zitat (von sebtec):
Aber die Chancen, dass ein eventuelles Gutachten meine "Aussage" bestätigen würde, stehen doch jetzt auch nicht so schlecht, oder? Wenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat?


Die Chancen könnten sehr gut stehen, sebtec. Und?

Der Verkäufer schuldet Dir eine mangelfreie Ware bei Übergabe. Das die Ware nicht noch Tage oder Wochen oder Monate oder Jahre mangelfrei bleiben muss, schuldet er Dir nicht. Das wäre ein allerdings freiwilliges Garantieversprechen.

Natürlich hast Du eine Erwartungshaltung; hätte jeder andere von uns bei einem Holztisch sicher auch. Nur ist diese Erwartungshaltung rechtlich nicht relevant.

Hak es ab, wenn der Hersteller nicht einlenkt und zur Kulanz bereit ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von sebtec):
Wenn festgestellt wird, dass keine äußere Gewalteinwirkung den Riss verursacht hat?
Es spielt keine Rolle ob der Riss durch äußere Gewalteinwirkung entstanden ist oder nicht. Du musst schlicht und ergreifend beweisen, dass der Tisch beim Kauf einen Mangel hatte, also dass bereits zu diesem Zeitpunkt das Material unter zu großer Spannung gestanden hat die nach kurzer Zeit zu einem untypischen Spannungsriss führen würde. Ich bezweifle ganz stark, dass dir das irgendein Gutachter so bescheinigen können wird.

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