Hund weg geld weg

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peggy82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund weg geld weg

Hallo,
habe mir am Donnerstag einen Hund gekauft, wo mir gesagt wurde er ist Stubenrein, läuft an der Leine und versteht sich mit Hunden. Nun war alles gelogen und ich bat das sie den Hund zurück nehmen. Nach langem hin und her, stimmten sie zu. Heute vormittag führ ich hin und sie nahm mir den Hund ab und meinte, das ich mein Geld nicht bekomme. Dann wollte ich mir den Hund wieder holen was sie nicht zugelassen hat. Nun ist der Hund weg und das Geld auch? Was kann ich jetzt tun? Per gesetz ist sie verpflichtet den Hund zurück zunehmen und mir das Geld wieder zu geben.
Liebe Grüsse
Peggy

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Was kann ich jetzt tun?


Erst mal Ruhe bewahren.

Setze ein Schreiben auf und eine Frist zur Rückzahlung mit xx.xx.2011. Ca. 10 Tage sollten genügen.
Schick dies als Einschreiben Einwurf.

Reagiert sie nicht, gibt die Sache deinem Anwalt. Es handelt sich hier um einen klassischen Kaufrechtsfall, wie er täglich zigfach vorkommt.

Wenn die Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten, müssen die empfangene Leistungen (Hund+Geld) wieder dem anderen aushändigen.

PS: Ich empfehle dir für das nächste mal einen Hund aus dem Tierheim. Dort gibt es viele Hunde, die ein neues Zuhause suchen, stubenrein sind und teilweise bereits eine volle Ausbildung bzw. Spezialausbildung hinter sich haben.

Viel Erfolg.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#2
 Von 
Peggy82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke. Das Problem ist sie hat mir eine falsche Adresse gegeben. Sie hatte mir den Hund nach Hause gebracht.Habe nur ihre Handynummer.

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#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Hallo, danke. Das Problem ist sie hat mir eine falsche Adresse gegeben. Sie hatte mir den Hund nach Hause gebracht.Habe nur ihre Handynummer.


Solche Geschäfte sind immer schlecht, ein seriöser Verkäufer hat eine Anschrift und stellt Rechnungen aus, wenn es sich um einen Züchter handelt...

Na ja, dann bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt. Mittels der Nummer kann er beim Netzbetreiber die Kontaktdaten beantragen.

Schlechte Karten hättest du allerdings,wenn es sich um einen Verkäufer aus Osteuropa ohne dt. Wohnsitz handelt. Dann wäre der Fall ein teures Lehrgeld

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#4
 Von 
Peggy82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ist eine Deutsche gerade mal 20. Sie hatte ihn mir gebracht das sie eh gerade unterwegs war. Wurde nur stutzig, als ich ihn bringen wollte und ich den Hund an einem Bahnhof bei ihr abgeben sollte. Ja da stand sie mit mehreren Leuten und ich allein. Sollte ich alle mails und sms aufheben oder nützen die nichts? Habe sonst nichts schriftliches wo ich beweisen könnte, das ich den Hund mal hatte.

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#5
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

ja genau, heb alle mails und unterlagen (hast ein foto von dem hund?) auf und druck diese aus.

Lege diese dann deinem Anwalt vor. Ggf. könnte man auch hier schon von Betrug sprechen, jedoch wird dich dein Anwalt beraten ob, es Sinn macht auch Anzeige gem § 263 StGB zu erstatten.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#6
 Von 
Peggy82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Fotos hab ich gemacht wo er hier war. Danke

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#7
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ja Fotos hab ich gemacht wo er hier war. Danke


Dann ab zum Anwalt würde ich sagen

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Per gesetz ist sie verpflichtet den Hund zurück zunehmen und mir das Geld wieder zu geben.

Wo steht das genau?
1. Wurde ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen und welchen Inhatlt hat er?
2. Wurden nur mündlich der Vertrag geschlossen, welche Zeugen gibt es?
3. Was/wie wurde vereinbart, schriftlich oder mündlich, wenn der Hund zurück gegeben werden muß, aus was für Gründe auch immer?
4. Wie alt ist der Hund?

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Seit wann kann man einen privaten Kaufvertrag einfach die Ware zurückgeben. Du hast den Hund zurückgegeben sie sagte es gibt kein Geld.

Du schreibst einen Stuss zusammen.

Einfaches dann "nicht" hätte den "Umtausch" doch beendet.

Um welches Vermögen geht es denn. Und wie willst du irgendwas beweisen.

Vergiss es und lerne daraus

Uwe

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#10
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Mein Beitrag hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber ich habe selber einen Hund.

Das arme Tier musste sich ja erst einmal an Dich gewöhnen. Ihn gleich wieder zurückzugeben, weil er nicht auf die Fernbedienung reagierte???????????? Oh, Oh!!!

Das ist ein Lebewesen, dass auch erst einmal Vertrauen aufbauen muss und nicht wie eine Waschmaschine oder ein Fernseher reagiert.

Hoffentlich trifft das arme Tier jetzt auf liebevolle Besitzer.

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