Hund wer hat Anrecht

21. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go627730-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund wer hat Anrecht

Hallo, ich habe da mal eine Frage und zwar haben damals ich und meine Freundin uns zusammen ein Hund geholt im Verlauf haben wir geheiratet und sind dies aktuell auch noch jedoch wollen wir bald die Scheidung einreichen
Wir leben seit gut einem Jahr getrennt und in der gesamten Zeit lebte der Hund bei mir ich zahle sowohl Haftpflicht also auch Steuern
Und auch alle Tierarzt kosten für ihn.
Ich weiß nicht mehr genau wer damals den Kaufvertrag unterzeichnet hat dieser liegt meines Wissens nach auch nicht mehr vor
Ich habe aber bei der Trennung ein Schreiben aufgesetzt in dem es heißt
Das ich der Rechtmäßige Besitzer bin sie ihn jedoch nach Absprache sehen kann. Kann sie ihn mir komplett wegnehmen also ich selber behaupte nein aber ein paar fachkundige Antworten wären prima

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go627730-57):
Das ich der Rechtmäßige Besitzer bin sie ihn jedoch nach Absprache sehen kann.

Wichtiger wäre gewesen zu reglen wer der Rechtmäßige Eigentümer ist ...



Zitat (von go627730-57):
Kann sie ihn mir komplett wegnehmen

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go627730-57):
ein paar fachkundige Antworten wären prima

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Aber auch da antworten nur Juristen...



Zitat (von go627730-57):
zwar haben damals ich und meine Freundin uns zusammen ein Hund geholt

Bedeutet was genau? Gekauft? Vom Tierheim? Geklaut? ....

Zumindest spricht bei legalem Erwerb erst mal alles für gemeinsames Eigentum.
Das kann sich dann später durch erneute vertragliche Vereinbarungen ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go627730-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gekauft haben wir den

Also jetzt als Laie was heißt gemeinsamer Eigentümer das wir ihn teilen müssen oder wie versteh ich das ?
Und das ich die Steuern Haftpflicht etc. bezahle und gemeldet dafür bin ist in dem Sinne irrelevant ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat (von go627730-57):
Und das ich die Steuern Haftpflicht etc. bezahle und gemeldet dafür bin ist in dem Sinne irrelevant

Ja

Der Hund ist rechtlich wie Hausrat (Waschmaschine, Fernseher, ...) zu behandeln. Der wurde/wird ja auch irgendwie aufgeteilt.

Falls man schon getrennt lebt und der Hausrat schon aufgeteilt wurde, könnte man damit argumentieren, dass bei der Aufteilung des Hausrats der Hund Ihnen überlassen wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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