Hallo, ich habe da mal eine Frage und zwar haben damals ich und meine Freundin uns zusammen ein Hund geholt im Verlauf haben wir geheiratet und sind dies aktuell auch noch jedoch wollen wir bald die Scheidung einreichen
Wir leben seit gut einem Jahr getrennt und in der gesamten Zeit lebte der Hund bei mir ich zahle sowohl Haftpflicht also auch Steuern
Und auch alle Tierarzt kosten für ihn.
Ich weiß nicht mehr genau wer damals den Kaufvertrag unterzeichnet hat dieser liegt meines Wissens nach auch nicht mehr vor
Ich habe aber bei der Trennung ein Schreiben aufgesetzt in dem es heißt
Das ich der Rechtmäßige Besitzer bin sie ihn jedoch nach Absprache sehen kann. Kann sie ihn mir komplett wegnehmen also ich selber behaupte nein aber ein paar fachkundige Antworten wären prima
Hund wer hat Anrecht
21. Februar 2023
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Frage vom 21. Februar 2023 | 22:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund wer hat Anrecht
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#1
Antwort vom 22. Februar 2023 | 02:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDas ich der Rechtmäßige Besitzer bin sie ihn jedoch nach Absprache sehen kann. :
Wichtiger wäre gewesen zu reglen wer der Rechtmäßige Eigentümer ist ...
ZitatKann sie ihn mir komplett wegnehmen :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitatein paar fachkundige Antworten wären prima :
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
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Aber auch da antworten nur Juristen...
Zitatzwar haben damals ich und meine Freundin uns zusammen ein Hund geholt :
Bedeutet was genau? Gekauft? Vom Tierheim? Geklaut? ....
Zumindest spricht bei legalem Erwerb erst mal alles für gemeinsames Eigentum.
Das kann sich dann später durch erneute vertragliche Vereinbarungen ändern.
#2
Antwort vom 22. Februar 2023 | 02:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauft haben wir den
Also jetzt als Laie was heißt gemeinsamer Eigentümer das wir ihn teilen müssen oder wie versteh ich das ?
Und das ich die Steuern Haftpflicht etc. bezahle und gemeldet dafür bin ist in dem Sinne irrelevant ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2023 | 09:51
Von
Status: Weiser (16538 Beiträge, 9307x hilfreich)
ZitatUnd das ich die Steuern Haftpflicht etc. bezahle und gemeldet dafür bin ist in dem Sinne irrelevant :
Ja
Der Hund ist rechtlich wie Hausrat (Waschmaschine, Fernseher, ...) zu behandeln. Der wurde/wird ja auch irgendwie aufgeteilt.
Falls man schon getrennt lebt und der Hausrat schon aufgeteilt wurde, könnte man damit argumentieren, dass bei der Aufteilung des Hausrats der Hund Ihnen überlassen wurde.
Und jetzt?
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