Hundekauf, Geschenk mit Zeugen

19. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
garyd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundekauf, Geschenk mit Zeugen

Hallo Zusammen,

folgende Problematik:

Ein unverheiratesn Paar trennt sich. Der Hund wird von der Frau mitgenommen, sie hat aber nicht den Kaufvertrag unterschrieben. Der Mann verlangt den Hund zurück. Die Frau behauptet der Mann habe ihr den Hund geschenkt und gibt an Zeugen dafür zu haben. Wer bekommt den Hund?

Vielen Dank für eure Antwort

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

a) derjenige auf den man sich außergerichtlich einigt
b) derjenige dem der Richter nach Begutachtung aller Beweismittel den Hund zuspricht.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

c) Das Tierheim, wenn das Tier offenkundig nicht artgerecht gehalten wird.

;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen