Habe einen Chihuahua Welpen verkauft. Habe einen Reservierungsvertrag und eine Vereinbarung für ein Zuchtverbot mit diesem Hund fertig gemacht. (Zuchtverbot, da der Hund einen genetischen Defekt hat, den er weitervererben würde.) Noch bevor ich den Vertrag und diese Vereinbarung per Email an den Verkäufer verschickt habe, hat dieser mir eine Anzahlung geleistet. Warum auch immer. Wollte eigentlich erst den Vertrag schicken und unterschreiben lassen. Die Überweisung hat gegen 15:30 Uhr stattgefunden. Am Abend gegen 21 Uhr kam die Email mit der unterschriebenen Vereinbarung mit einer Email und dem Vermerk, dass das andere Dokument gleich noch kommt.
Daraufhin kam aber nichts, also schrieb ich dem Käufer, dass der Vertrag noch nicht gekommen ist und er mit diesen bitte so schnell wie möglich unterschrieben zurück schicken soll. Am nächsten Morgen (also heute) war immernoch nichts gekommen. Die Anzahlung dagegen war schon auf meinem Konto. Also informierte ich den Käufer darüber und er meinte, es wäre nur die Vereinbarung bei ihm angekommen (was ja aber nicht sein kann, da er am Abend zuvor mailte, dass das andere Dokument von ihm gleich geschickt werde.) Jedenfalls mailte ich das ganze nochmal. Kurze Zeit später meldete sich der Käufer, dass im Vertrag ein Punkt sei, dem er nicht zustimme und er möchte die Anzahlung wieder zurück.
Jetzt meine Frage - muss ich die Anzahlung zurück erstatten, obwohl im Vertrag steht, dass die Anzahlung einbehalten wird, wenn der Käufer zurück tritt? Ich bin mir sicher, dass er alle Dokumente beim ersten Schicken bekommen hat, da ich alles in einer zusammenhängenden PDF Datei geschickt habe (ist sogar im gesendet Ordner noch gespeichert). Außerdem sagte der Käufer, nachdem er die unterschriebenen Vereinbarung geschickt hat, dass das andere Dokument gleich kommt. Also hat er es gelesen und bekommen.
Was soll ich jetzt machen, was ratet ihr mir?
Hundekauf, Käufer will Anzahlung zurück
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Achja, ich bin Privatperson, habe keine gewerbsmäßige Hundezucht.
Unabhängig von einer Gewerbeanmeldung wird beim nachhaltigen Welpenverkauf gerne davon ausgegangen dass der Verkäufer - auch als Privatperson - gewerbsmäßig handelt.
D.h. wer
1. einen Deckrüden organisiert
2. seine Hündin decken lässt und die Welpen nicht behalten will,
3. Anzeigen schaltet,
handelt zunächst gewerbsmäßig (Gewinnabsicht) und hier greift das Fernabsatzgeschäft dergestalt dass der Verkäufer über sein Rücktrittsrecht informiert werden muss und dann innerhalb der Frist jederzeit vom Kauf zurücktreten kann.
Da es sich bei Hunden um Sachen handelt hätte er sogar Gewährleistungsansprüche auf die "Neuware".
Hier ein Link zum Thema. Sind zwar Katzen, aber auch hier kann das Fernabsatzgesetz greifen.
http://www.katzen-links.de/katzenforum2/showthread.php?t=91989
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quote:
dass der Verkäufer über sein Rücktrittsrecht informiert werden muss
Du meinst den Käufer.
Im Eingangsfall dürfte aber fraglich sein, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Selbst nach Aussage des TE sollte ja ein Vertrag unterschrieben werden, ohne diesen dürfte keine Bindung beabsichtigt gewesen sein. Die vorzeitige Überweisung einer Anzahlung könnte ganz vielleicht als Bindungswille ausgelegt werden, aber darauf würde ich persönlich keinen Prozeß riskieren.
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Da es keinen Kaufvertrag gibt, und auch keine Reservierungs Gebühr oder Anzahlung vereinbart wurde - gibt es keinen Grund das Geld nicht zurückzugeben. Lediglich die Kosten für Überweisung könnte man einbehalten.
quote:
Was soll ich jetzt machen, was ratet ihr mir?
Geld zurück
Und nochmal nachsehen was "gewerblich" ist.
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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."
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