Hypothese: Bezahlung mit Gutschein im Laden funktioniert nicht

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Picard
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Hypothese: Bezahlung mit Gutschein im Laden funktioniert nicht

Hallo Forum,

mal angenommen, ich möchte Benzin an einer Tankstelle via Gutschein bezahlen, jedoch nimmt das Kassensystem den Gutschein aus welchem Grund auch immer nicht an und ich habe auch kein Bargeld oder Girocard dabei. Das Kassenpersonal bestätigte mir vor dem Tankvorgang jedoch, dass man den Gutschein einlösen könne.

Wie ist die rechtliche Lage?

1. Ich kann trotzdem vollgetankt vom Hof fahren, überlasse aber den - natürlich gültigen und gedeckten Gutschein - dem Kassenpersonal für deren spätere interne Abrechnung
oder
2. Ich muss irgendwie das Geld auftreiben
oder
3. Mach nicht dein Problem zu meinem Problem: Wir rufen die Polizei

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich tendiere zu 3. (obwohl die Polizei das Problem vor Ort auch nicht lösen kann) und rate zu 2.

Der Gutschein funktioniert nicht, weil er vllt. nicht (mehr) gültig ist - muss also kein techn. Problem sein. Also wird das Kassenpersonal auf Zahlung bestehen müssen. Kulanterweise könnte man eine Rechnung anbieten, falls der Chef da ist, nur wird eine Aushilfe an der Kasse das nicht entscheiden/ausführen können.

Das ist mir auch schon passiert (EC-Karte ging nicht), daraufhin habe ich meinen PA hinterlassen, bin zum nächsten Automaten und zurück zum Bezahlen.

-- Editiert von HeHe am 29.01.2020 09:18

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich tendiere zu 3.


Ich nicht.
Ich wüsste nicht wieso sich die Polizei da in irgendeiner Art für zuständig halten müsste, von dem Fall "einfach unbezahlt vom Hof fahren" mal abgesehen.

Edit:

Eventuell zur Feststellung der Personalien, falls man auch noch komplett ohne jegliche Papiere unterwegs ist, aber sonst?

-- Editiert von spatenklopper am 29.01.2020 11:19

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Ich wüsste nicht wieso sich die Polizei da in irgendeiner Art für zuständig halten müsste, von dem Fall "einfach unbezahlt vom Hof fahren" mal abgesehen.


Genau den Fall meinte ich.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Irgendwas zwischen 2 und 3.
Sie können nicht dazu gezwungen werden das Geld in Bar/per Karte aufzutreiben, wenngleich es die Situation natürlich unmittelbar vereinfachen würde. Erst recht für den Fall, dass kein Bargeld vorhanden ist und eine Karte warum auch immer nicht funktioniert, kann es schon rein physikalisch nicht funktionieren.
Auch ein Pfand, gleich welcher Art, ist quatsch, kann das Leben aber natürlich leichter machen.

Am Ende schuldet man natürlich dennoch den Kaufpreis. Das ist dann eine rein zivilrechtliche Frage. Dazu schuldet man dem gegenüber die Nennung der Personalien um nicht in den strafrechtlichen Bereich abzudriften.
Kann man die Personalien zweifelsfrei "nachweisen", also sprich per offiziellem Dokument ist nichts weiter notwendig, als den Betrag unter bspw. Nennung eines Verwendungszwecks an den Zahlungsempfänger zu überweisen.
Ob und inwiefern der Gutschein dann als Zahlungsmittel durchgesetzt werden kann, obliegt einer genaueren Prüfung. Um welchen Gutschein handelt es sich? Ist dieser noch gültig/"gedeckt"? Warum hat es nicht funktioniert... etc.

1. kann man machen, birgt aber das Risiko, dass man sein "Geld" aus der Hand gibt und es dann auf mysteriöse Art und Weise verschwindet. Ich würde den Gutschein ausschließlich gegen Quittung aus der Hand geben, oder gegen eine eindeutige Empfangsbestätigung aus welcher die genauen Details hervor gehen.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
3. Mach nicht dein Problem zu meinem Problem: Wir rufen die Polizei


Die Polizei hat damit nichts am Hut. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Der Kunde lässt einfach die Kontaktdaten da (plus beweist Diese mit Vorzeigen eines Personaldokuments) und bezahlt dann per Überweisung. Mittlerweise gibt es ja viele Banken, die Instant Payment anbieten, d.h. der Pächter bekommt das Geld auf sein Konto innerhalb von 10 Sekunden gutgeschrieben.

Wenn der Pächter die Polizei ruft und die Polizei kommt, dann darf die Pächter den Einsatz auch gerne bezahlen.

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