Ich kaufe für 170 EUR eine "Regenjacke" und bin trotz dieser nach 30 Minuten klitschnass.

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Redmoon22
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Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich kaufe für 170 EUR eine "Regenjacke" und bin trotz dieser nach 30 Minuten klitschnass.

Hallo zusammen,
hier ist ein interessanter Fall, der mir leider widerfahren ist:

Samstag, 2. Oktober: Ich kaufe im Laufladen **** neue Laufschuhe und eine "Regenjacke". Diese Regenjacke wurde mir direkt vom Geschäftsführer sinngemäß als richtige Regenjacke empfohlen - im Vergleich zu denen, die mir die Aushilfe als erstes vorgeschlagen hatte, denn diese seine keine "richtigen Regenjacken".

Details: Den genauen Wortlaut, ob er "richtige Regenjacke, wirklich wasserdicht/ wasserabweisend" gesagt hat, weiß ich nicht mehr genau, aber er legte nach, dass diese Jacke auf die er zeigt, mich im Vergleich zu den anderen Jacken wirklich trocken halten würde. Leider hatte ich keine Zeugen dabei.

Auf meinem Kassenschein steht, dass es eine "Regenjacke" ist. Zum Kaufzeitpunkt (ca. 14 Uhr) regnet es und ich beschließe, dass ich die neuen Laufschuhe und die neue Regenjacke direkt ausprobiere. Nach 30 Minuten Joggen im starken Regen, stelle ich fest, dass ich wirklich klitschnass bin. In der Seitentasche der Jacke hatte ich zwei Karten aus Papier (Organspendeausweis und Blutgruppennachweis), welche total feucht geworden sind und deutliche Spuren davongetragen haben.

Nach ca. einer Stunde nach dem Kauf war ich wieder zurück im Kaufladen und habe dem Geschäftsführer direkt gezeigt, dass ich komplett durchnässt bin, dass auch meine Karten in der Jackentasche nass sind und habe ihm gezeigt, dass die Feuchtigkeit deutlich durch die Jacke durchsickert bzw. dass diese Regenjacke nicht hält, was Sie verspricht. Ich habe gesagt, dass ich zufrieden bin mit den Laufschuhen, aber dass ich mein Geld zurückhaben will für die Jacke, weil wie auch er deutlich sehen kann, diese Regenjacke nicht Ihrem Zweck erfüllt.

Der Geschäftsführer hat sich in Ruhe alles angesehen und meinte nur, dass er die Jacke zur Reklamation an die Firma Odlo zurücksenden wird und auf Ihre Antwort warten wird. Auf meine Bitte aus Kulanz mein Geld zurückzugeben für ein Produkt, dass er mir erst vor einer Stunde als Regenjacke verkauft hat, ist er nicht eingegangen. Erst nach meinem Hinweis, machte er einen Vermerk auf den Kassenschein, dass ich die Jacke wieder abgegeben habe bei Ihm.

Es handelt sich um folgendes Produkt:
https://www.odlo.com/de/de/herren-zeroweight-pro-warm-laufjacke-313192.html?dwvar_313192_color=20592&cgid=men-product-type-jackets#action=true&start=6

Ich habe im Odlo-Shop nachgeschaut. Diese Jacke wird nicht unter dem Filter für "Regen" aufgeführt, sondern unter dem Filter "Warm". In den Produktdetails steht winddicht und wärmend ist. Allerdings kleiner Haken (?): In der Produktbeschreibung steht unter dem Absatz "Winddicht" steht im Schlusssatz, dass das Material "winddicht und wasserabweisend" ist.

Ich habe es bei Regen getragener und kann versichern, dass es nicht wasserabweisend ist, der Begriff "wasserabweisend" ist eher wohl relativ gemeint, wo mal mehr und mal viel weniger wasserabweisend gemeint ist. Nach dieser Logik ist m.E. so gesehen eigentlich fast alles ein wenig wasserabweisend (außer Luft?).

Mir wurde diese Jacke explizit als Regenjacke empfohlen und verkauft - daher sehe ich es als normal an, dass ich erwarte, dass diese Jacke wasserdicht ist und nicht eine "gewisse Wassersäule" hat, so wie der Geschäftsführer mir das später (ich war ein zweites Mal da) versucht hat zu erklären. Er sieht nicht ein, dass er mich falsch beraten hat und behauptete, dass er mir die Produktbeschreibung zusenden wird, um mich davon zu überzeugen. Es kamen Ausreden wie, dass ich ein Baumwollhemd darunter hätte, oder dass ich die Jacke bei Platzregen getragen hätte usw. Ich war sauer und habe gesagt, dass das für mich in Richtung "Betrug und Abzocke", geht, wenn mir für 170 EUR eine Regenjacke verkauft wird, welches im Online-Shop nicht als Regenjacke aufgelistet wird und mit welcher ich nachweislich nach ca. 30 Minuten klitschnass war. Ich habe aus Frust mit der flachen Hand auf einen Ladentisch geklatscht (ich war natürlich nicht aggressiv - es war eine Flutbewegung) und wurde dann vom Geschäftsführer bzw. dem Verkäufer aufgefordert den Laden zu verlassen, welchem ich dann nachgegangen bin. Der Verkäufer blieb relativ ruhig und war eher mit fadenscheinigem argumentieren beschäftigt. M.E. nach hat er mir eiskalt einfach immer neue Ausreden aufgetischt, für einen Fall, welches eigentlich glasklar sein sollte - mir wurde für 170 EUR eine Jacke als Regenjacke verkauft, welches nicht mal im Shop als Regenjacke aufgelistet wird. Wieso verkauft er mir nicht einfach eine Regenjacke? Nach folgender E-Mail-Antwort weiß ich, dass er wohl gerade keine Regenjacke im Laden hatte.

Später bekam ich eine E-Mail vom Verkäufer mit einer stellvertretenden Aussage vom Hersteller, welches ich hier reinkopiere:

-----

" ... unten findest du die Erklärung von Odlo zu deiner Lauf-Jacke. Wie du siehst, haben wir dich nicht falsch beraten! Wir würden dir aber aus Kulanz die Jacken auch gegen eine reine Wasserdichte nicht so atmungsaktive Jacke austauschen. Allerdings ist diese momentan nicht lieferbar .. "

Weiter unten in der E-Mail ist eine weitergeleitet E-Mail vom Hersteller:

" ... Es handelt sich um folgendes Produkt was dein Kunde reklamiert hat:
Herren Zeroweight Pro Warm Laufjacke

Die laminierte, dreilagige Softshell-Material ist leicht und winddicht, damit man vor Wind und Wetter geschützt bist. Dank atmungsaktiver Membran überhitzt der Körper bei Anstrengung nicht so schnell und ist Wasserabweisend in der Umgangssprache. Wasserdicht ist diese Jacke nicht, aber dies muss eine Laufjacke auch nicht sein, da sie atmungsaktiver ist als eine dichte Jacke. Die Jacke ist trotzdem Wasserabweisend.

Wasserdichte Jacken haben wir auch im Programm, diese sind aber nicht so atmungsaktiv wie Wetterfeste Laufjacken. ... "
------

Die Erklärung vom Hersteller ist irritierend, erst heißt es "umgangssprachlich wasserabweisend" und dann "Die Jacke ist trotzdem wasserabweisend". Auch die Aussage des Verkäufers mir eine "reine wasserdichte" Jacke geben zu wollen ist irritierend, weil die andere Jacke nicht wasserdicht war, sonder angeblich irgendwie "wasserabweisend". Außerdem bezeichnet der Verkäufer die Jacke jetzt als "Lauf-Jacke" wobei auf dem Kassenschein deutlich "Regenjacke" steht. Meiner Ansicht nach bestätigt die E-Mail, dass die Jacke keine Regenjacke ist.


Mein Vertrauen in den Verkäufer ist gleich null, weil ständig umformuliert wird, so wie es gerade passt. Ich möchte ehrlich gesagt nicht mehr umtauschen, sondern mein Geld zurück, weil ich so ein Vorgehen nicht mit Umsatz unterstützen will.

Wie sieht Ihr meine Chancen, um mein Geld zurückzubekommen, habe ich Anspruch auf Entschädigung, weil ich klitschnass war, weil meine Karten nass sind, weil eventuell z.B. ein Handy usw. auch hätten beschädigt sein können? Es gibt ja diese Fälle aus den USA, wo jemand Entschädigung bekommen hatte, weil er sich wegen heißem Kaffee die Zunge verbrannt hatte. Ich bin ja hier nicht auf Geld aus, sondern erst mal auf meine 170 EUR, aber finde, dass solche Praktiken in einem Rechtsstaat auch "bestraft" werden sollten - als Warnschuss, damit Verbraucher nicht derart "veräppelt" werden.

Was wäre passiert, wenn ich die Jacke erst nach drei Monaten im Regen ausprobiert hätte. Wie vielen Verbrauchern ist ähnliches widerfahren, ohne dass es Konsequenzen statt Profiten gab?

Alle belegbaren Fakten:
> Auf dem Kassenschein steht Regenjacke für 170 EUR;
> Die Rückgabe der Jacke (steht auf dem Kassenschein).
> Es ist klar um welches Produkt es geht.
> Im Odlo-Shop im Filter "Regen" taucht diese Jacke nicht auf, sonder unter dem Filter "Warm"
> Die Produktbeschreibung im Online-Shop des Hersteller
> Die Antwort-Email des Verkäufers mit den widersprüchlichen Aussagen (ist das ein Beweismittel)

Ich war wirklich nach ca. 1 Stunde wieder im Laden und habe gezeigt, wie ich trotz dieser "Regenjacke" klitschnass war. Ist das nicht ein eindeutiger Fall von "Betrug" - weil mir eine Lauf-Jacke als Regenjacke verkauft wurde? Ich finde es echt unglaublich, dass mir sowas in einem seriös wirkenden Laufladen passiert ist.

Ich bin sehr dankbar für jede nützliche Hilfe, Beratung und Handlungshinweise.


Würdet Ihr aus Prinzip euer Geld zurückhaben wollen oder auf das (zu späte) Umtauschangebot eingehen?

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 17:14

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31 Antworten
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#1
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Zuerst einmal das Nebensächliche:

Zitat (von Redmoon22):
habe ich Anspruch auf Entschädigung, weil ich klitschnass war, weil meine Karten nass sind, weil eventuell z.B. ein Handy usw. auch hätten beschädigt sein können?

Nein, es gibt keine Entschädigung für nasswerden (und wenn, vielleicht 10 Euro, die Sie sich erklagen müssten. Noch weniger bzw gar nichts gibt's für gewasserte Organspendeausweise, etc und gleich gar nichts für "wenn und hätte".

Den Umtausch sehe ich positiver. Das Angebot steht ja:
Zitat (von Redmoon22):
Wir würden dir aber aus Kulanz die Jacken auch gegen eine reine Wasserdichte nicht so atmungsaktive Jacke austauschen


Das würde ich persönlich annehmen, verstehe aber auch Ihren Standpunkt. Leider scheint es so zu sein, daß der Verkäufer das nicht zwanglos machen wird und ein Prozess hat immer ein Risiko des Scheiterns. Ich würde auf 60:40 zu Ihren Gunsten wetten, ich bin aber Laie!

Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Diese Regenjacke wurde mir direkt vom Geschäftsführer sinngemäß als richtige Regenjacke empfohlen

Und Deine Definition von Regenjacke ist welche konkret?
Und diese wurde wie konkret dem Verkäufer mitgeteilt?



Ich sehe da keine juristische Erfolgsaussicht bei der Reklamation.
Das es keine "echte Regenjacke" ist, war für jeden Laien problemlos ersichtlich. Wenn man jedoch was kauft, obwohl der Mangel / die fehlende Eigenschaft deutlich erkennbar ist, gilt diese als "vertragsgemäß" und entzieht sich somit der Mängelhaftung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und Deine Definition von Regenjacke ist welche konkret?


Eine Regenjacke ist eine Jacke, welche mich vor Regen schützt, sodass ich nicht kltischnass nach 30 Minuten im Regen bin.

Zitat:
Das es keine "echte Regenjacke" ist, war für jeden Laien problemlos ersichtlich.


Es gibt verschiedene zum Teil neue Materialien, als Laie muss man nicht unbedingt wissen, ob das Material tatsächlich hält was es verspricht.

Zitat:
Den Umtausch sehe ich positiver. Das Angebot steht ja:


Dem Angebot stand ich auch positiv entgegen, und habe geantwortet, dass ich annehme, allerdings unter zwei Bedingungen: 1.) Wenn mir der Differenzbetrag ausbezahlt wird, falls der Wert der Jacke geringer ist. 2.) Wenn mir zugesichert wird, dass ich es nach maximal zwei Wochen abholen kann.

Der Verkäufer antwortete, dass er keines meiner "Forderungen" entsprechen kann und hat mit dieser Begründung sein Angebot zurückgezogen.

So ist es systematisch mit diesem Verkäufer: Auf sein Wort ist null verlass, er sagt was und zieht es dann wieder zurück. Es kommen irgendwelche Ausreden und Hinhaltetaktiken. Unglaublich.


-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 15:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Es gibt verschiedene zum Teil neue Materialien, als Laie muss man nicht unbedingt wissen, ob das Material tatsächlich hält was es verspricht.

Stimmt, aber das fehlen einer Kapuze zeigt auch dem totalen Laien, das es keine Regenjacke sein kann.



Zitat (von Redmoon22):
Auf sein Wort ist null verlass, er sagt was und zieht es dann wieder zurück. Es kommen irgendwelche Ausreden und Hinhaltetaktiken.

Er hat ein Angebot gemacht, das hat der Kunde abgelehnt. Also vollkommen korrekt, das der Verkäufer sagt "dann halt nicht". Daraus dann das obenstehende zu machen ... naja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Stimmt, aber das fehlen einer Kapuze zeigt auch dem totalen Laien, das es keine Regenjacke sein kann.


Diese Aussage stimmt nicht, dass es gibt auch Jacken die vor Regen schützen, welche keine Kapuze haben - z.B. bei Radfahrern etc.. Hier ist das Ergebnis im Odlo-Shop, wenn man nach Regen filtert - mit dabei eine Jacke die keine Kapuze hat.

https://www.odlo.com/de/de/herren/kleidung/jacken-westen/?prefn1=weather&prefv1=2_Rain&action=true

Ja, natürlich hätte ich die Jacke mehr begutachten können, aber ich habe mich in dem Fall ein wenig blind auf die Beratung der beiden Verkäufer dieses Fachgeschäfts verlassen und hatte auch kein Handy dabei, um mir selbst ein eigenes Bild von der Jacke zu machen. Der Verkäufer war sehr überzeugend, außerdem nahm ich an, dass es ein seriöses und redliches Fachgeschäft ist. Es war ein großer Fehler, aber trotzdem - für mich ist das Betrug, wenn ich derart dort von der Regen schützenden Wirkung dieser Jacke überzeugt werde und später alles bestritten wird. Auf dem Kassenschein steht Regenjacke, aber jetzt sprechen Sie nur noch von einer "Lauf-Jacke".

Zitat:
Er hat ein Angebot gemacht, das hat der Kunde abgelehnt. Also vollkommen korrekt, das der Verkäufer sagt "dann halt nicht". Daraus dann das obenstehende zu machen ... naja ...


Sie formulieren das schon sehr um, ich habe nicht abgelehnt, sondern die Nebenbedingungen genannt die für mich fair wären. Wäre es fair, wenn ich eine Regenjacke für 50 EUR im Umtausch für die vorausbezahlten 170 EUR bekomme? Außerdem soll ich dafür dann noch 1-2 Monaten warten? Das wäre kein fairer Umtausch mehr.

Dass der Verkäufer direkt ablehnt und sogar sein Angebot zurückzieht, zeigt mir nur, dass er sowas im Sinn hatte. Mag ja sein, dass ich dieser Fall rechtlich nicht klar oder zu "klein" ist, aber diese Person ist für mich mit seinem Verhalten eindeutig unredlich - auf sein Wort ist kein Verlass.

Hier geht es darum, dass mir als Kunde falsche Versprechungen bezüglich des Produktes gemacht wurden.
Eine Rückgabe meines Geldes wurde mir sofort verweigert, und ein fairer Umtausch mir auch verweigert.

-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 16:42

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Sie formulieren das schon sehr um, ich habe nicht abgelehnt, sondern die Nebenbedingungen genannt die für mich fair wären.

Man hat das Angebot nicht angenommen (=abgelehnt) und dem Verkäufer ein neues Angebot gemacht. Das hat er nicht angenommen.



Zitat (von Redmoon22):
Hier geht es darum, dass mir als Kunde falsche Versprechungen bezüglich des Produktes gemacht wurden.

Das Problem ist, das das nicht wirklich beweisbar ist.

Dazu kommt noch das Problem, das die Bezeichnung "Regenjacke" keine allgemeingültige Definition hat.

Entscheidend für die Dichtigkeit ist hier in der Regel die Wassersäule, die als technische Norm bestimmt wie weit eine Regenjacke "dicht" sein würde.



Zitat (von Redmoon22):
es gibt auch Jacken die vor Regen schützen, welche keine Kapuze haben

Sind dann aber keine "Regenjacken", zumindest nicht nach der eigenen Definition
Zitat (von Redmoon22):
Eine Regenjacke ist eine Jacke, welche mich vor Regen schützt, sodass ich nicht kltischnass nach 30 Minuten im Regen bin.

Ohne Kapuze ist nicht nur der Kopf komplett nass, sondern das Wasser rinnt auch am Hals und Nacken nach innen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Regenjacke wurde mir direkt vom Geschäftsführer sinngemäß als richtige Regenjacke empfohlen - im Vergleich zu denen, die mir die Aushilfe als erstes vorgeschlagen hatte, denn diese seine keine "richtigen Regenjacken". Er legte nach, dass diese Jacke auf die er zeigt, mich im Vergleich zu den anderen Jacken wirklich trocken halten würde.


Welches waren die "falschen" Jacken, bzw. welche ihrer Eigenschaften waren die "falschen", die der Chef seiner empfohlenen Jacke zuschrieb?

Wenn man darüber streiten will, was eine "Regenjacke" auszeichnen soll, dann kommt es (nur) darauf an, welche übereinstimmende Vorstellung Verkäufer und Käufer von den "richtigen" Merkmalen einer Regenjacke haben wollen. Es sind offenkundig genau die, deren Fehlen den Verkäufer zur Ablehnung der Aushilfe-Vorschläge als "richtige" Regenjacke bewog, und deren Vorhandensein er der empfohlenen Jacke zuschrieb ( ob zu Recht, wäre dann anschließend zu klären ).

Das Gesetz sieht als maßgebliche Beschaffenheit immer zuerst diejenige an, die vereinbart ist, § 434 BGB. ( Erst soweit eine Beschaffenheitsvereinbarung fehlt, käme es auf "objektive" Merkmale an. )

Nach diesen Maßstäben hat die gekaufte Jacke nicht die vereinbarte Beschaffenheit ( = "nicht so jämmerlich wasserdurchlässig wie die "Aushilfs-Empfehlungen", mit denen man nach 25 Minuten im Regen klatschnass ist, sondern "richtig" ( = deutlich länger und gründlicher ) regendicht. )

RK

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ohne Kapuze ist nicht nur der Kopf komplett nass, sondern das Wasser rinnt auch am Hals und Nacken nach innen.


Stimmt schon, ich habe auch dem Geschäftsführer gesagt, dass diese Jacke keine Kapuze hat, und da meinte er, dass das beim Laufen nur raschelt und stört und dass man in solchen Fällen eine Cappy oder eine Mütze als Schutz trägt. Ich gebe zu, das war wirklich dumm und naiv von mir. Allerdings gibt es halt doch wasserdichte Lauf-Regen-Jacken ohne Kapuzen. Das Problem ist, dass das Material nicht dicht ist.

Zitat:
Das Problem ist, das das nicht wirklich beweisbar ist.


Ja, das ist schwierig, weil ich keinen Zeugen dabei hatte. Allerdings steht im Kassenschein, dass es eine Regenjacke ist. Und vielleicht dient jetzt die E-Mail auch dazu, die Antwort von dem Hersteller ist doch sehr widersprüchlich über die Regentauglichkeit dieser Jacke.

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 08:31

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#9
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das Gesetz sieht als maßgebliche Beschaffenheit immer zuerst diejenige an, die vereinbart ist, § 434 BGB. ( Erst soweit eine Beschaffenheitsvereinbarung fehlt, käme es auf "objektive" Merkmale an. )


Das ist es § 434 BGB - dieser Fall tritt zu - in Zusammenhang mit der Falschberatung/Empfehlung. Welches der Geschäftsführer vehement abstreitet. Danke für die Nennung des passenden Gesetzes.

Zitat:
Welches waren die "falschen" Jacken, bzw. welche ihrer Eigenschaften waren die "falschen", die der Chef seiner empfohlenen Jacke zuschrieb?


Welches die Jacken waren weiß ich nicht mehr genau, dazu müsste ich in den Laden. Am besten wäre es doch, mit einem Zeugen zu gehen und dem Verkäufer diese Frage zu stellen, oder? Aber ich weiß nicht, ob er noch reden will.

Zitat:
Wenn man darüber streiten will, was eine "Regenjacke" auszeichnen soll, dann kommt es (nur) darauf an, welche übereinstimmende Vorstellung Verkäufer und Käufer von den "richtigen" Merkmalen einer Regenjacke haben wollen. Es sind offenkundig genau die, deren Fehlen den Verkäufer zur Ablehnung der Aushilfe-Vorschläge als "richtige" Regenjacke bewog, und deren Vorhandensein er der empfohlenen Jacke zuschrieb ( ob zu Recht, wäre dann anschließend zu klären ).


Da ist jetzt der Haken. Der Geschäftsführer benutzt jetzt - bzw. nach meiner Reklamation - bei seiner Wortwahl, dass es eine "gewisse Wassersäule" hat und somit "wasserabweisend" ist. Somit sage er, dass es keine Falschberatung war. Dazu hat er mir ja auch die Antwort vom Hersteller weitergeleitet, der Hersteller schrieb, wie oben zu sehen, folgendes: "... ist Wasserabweisend in der Umgangssprache..", "... Die Jacke ist trotzdem Wasserabweisend. ..."

Nach meinem Verständnis werden die Begriffe wasserdicht und wasserabweisend für Regenjacken verwendet, je nachdem, wie hoch die Wassersäule der Jacke ist. Wenn diese Jacke hat wahrscheinlich eine wirklich sehr geringe Wassersäule, sodass in den Produktdetails die wasserabweisende Eigenschaft nicht aufgezählt wird und die Jacke auch nicht im Filter "Regen" im Online-Shop auftaucht. Allerdings in der Produktbeschreibung taucht das Wort einmal beiläufig auf, welches ich zunächst sogar übersehen hatte (weil es im Absatz "Winddicht" steht).

Ich denke, der Knackpunkt ist, ob ich nachweisen kann, dass er mir diese Jacke eindeutig als (bessere) Regenjacke beschrieben hat. Als Beweis habe ich diesbezüglich nur den Kassenschein, wo "Regenjacke" steht. Nach der Reklamation wird nur noch von Lauf-Jacke gesprochen - wie in der E-Mail. Das ist eigentlich mein einziger Beweis für Außenstehende, unabhängige Dritte. Für den normalen Menschenverstand reicht das aus, um Unregelmäßigkeiten beim Verkauf zu sehen,

Meines Erachtens bin ich nach § 434 BGB Absatz 2 Punkt 1 und Absatz 3. Punkt 1 und 2 a,b eindeutig im Recht,
aber reicht die Beweislage aus, damit ich rechtlich objektiv im Recht bin
und somit einen Rücktritt vom Kauf einfordern oder einen sachwertgerechten Tausch einfordern kann?

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 09:02

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe da keine juristische Erfolgsaussicht bei der Reklamation.
Ich schon. Als Laie muss man sich auf die Beratung vom Fachmann verlassen können. Als Ottonormalverbraucher erwartet man von einer Regenjacke schlicht und einfach, dass man vor dem Regen geschützt ist und nicht nass wird.
Ich sehe hier keinen Mangel an der Jacke. Der Mangel ist hier die Falschberatung welche aber auch von gesetzlichen Mängelhaftung erfasst wird. Der Kunde hat also alle Rechte die sich aus der gesetzlichen Mängelhaftung ergeben.

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#11
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Diplom-Ökonom musste ich auch mal ein wenig etwas vom BGB lernen, aber natürlich ist alles wieder vergessen :-)

Ich habe kurz recherchiert und einen Artikel mit folgenden Paragrafen-Nennungen gefunden:
https://www.kanzleiwehner.de/rechtsgebiete/vertragsrecht/garantie-gewaehrleistung/

BGB § 434 Sachmangel
BGB § 439 Nacherfüllung
BGB § 346 Wirkungen des Rücktritts

Im Grunde ist der Verkäufer mit seinem Angebot dem BGB § 439 nachgekommen (m.E. erst nachdem er den Sachmangel nach BGB § 434 festgestellt hat). Jetzt allerdings scheint er das Angebot wieder zurückgenommen zu haben, weil ich beim Tausch einen dem Sachwert entsprechenden Tausch und eine Angabe eine Lieferfrist von zwei Wochen verlangt habe. Ich habe vorher im Shop nach der Lieferzeit nachgesehen und zwei Wochen schienen mir einhaltbar.

Falls BGB § 439 nicht erfüllt wird, habe ich laut Artikel das Recht einseitig mit einer formlosen Mitteilung an den Verkäufer aus dem Kaufvertrag zurückzutreten.

Allerdings erwartet der Verkäufer jetzt, dass ich die Jacke wieder im Laden abhole.

Ich bin erleichtert, dass hier das Recht eindeutig das Thema behandelt. Knackpunkt ist jetzt wieder nur ob es ein Sachmangel ist.

Was für Sachmangel spricht:
> Auf dem Kassenschein steht eindeutig "Regenjacke"
> Ich wurde nach 30 Minuten im Regen nass
> Der Verkäufer hat die Jacke zunächst wegen meiner Reklamation vor Ort angenommen
> Die Jacke wird nicht im Filter "Regen" im Online-Shop aufgelistet und auch in den Produktdetails steht nicht, dass dies eine Funktion der Jacke ist. Außer auf dem Kassenschein steht nirgendswo Regen oder Regenschutz im Zusammenhang mit dieser Jacke.
> Es gibt keinerlei Angaben über die Wassersäule dieser Jacke

Was gegen Sachmangel spricht:
> In der Produktbeschreibung steht im Absatz "Winddicht" beiläufig, dass die Jacke auch wasserabweisend ist.
> Im E-Mail-Austausch zwischen dem Verkäufer und einem Stellvertreter der Marke, schreibt der Stellvertreter, dass die Jacke umgangssprachlich wasserabweisend und somit wasserabweisend ist.
> Die Verkäufer im Laden behaupten, dass die Jacke wasserabweisend ist.

Mir wurde die Jacke als bessere Regenjacke empfohlen, ich kann dies leider nur belegen mit der Bezeichnung "Regenjacke" auf dem Kassenschein. Und auch das spätere Verhalten des Verkäufers mit Annahme zur Reklamation und E-Mail-Austausch und dem Tauschangebot mit einer wasserdichten Jacke etc. deuten daraufhin.

Ich überlege jetzt diese rechtliche Lage einschließlich Paragrafen dem Verkäufer in einer nüchtern-sachlichen E-Mail zu schreiben. Nach BGB § 439 hat er wohl noch das Recht der Nacherfüllung. Was in BGB § 439 nicht genau festgelegt ist, ist die Frist. Ich habe in meiner Antwort zwei Wochen als Frist gesetzt, welche abgelehnt wurde. I.d.R. sind wohl Fristen zwischen 1-6 Wochen üblich. Falls er dem nicht nachkommen kann, werde ich nach BGB § 346 einseitig mit einer formlosen Mitteilung vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen.

Wäre das rechtlich richtig von mir?
Falls der Verkäufer den Sachmangel ablehnt, müsste das laut dem einem Telefonat mit dem Verbraucherschutz ein Gutachter klären - bzw. ob diese Jacke tatsächlich eine "Regenjacke" ist oder nicht.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Auf dem Kassenschein steht eindeutig "Regenjacke"
Wenn ich mir die Aussagen des Herstellers Globetrotter zu "Regenjacken" durchlese, muss eine Regenjacke per Definition aber nicht wasserdicht sein.

Zitat (von https://www.globetrotter.de/magazin/kaufberatung-regenjacken/):

Erstmal darauf, dass das Material wirklich wasserdicht ist, und nicht nur wasserfest oder wasserabweisend! Ein riesiger Unterschied, denn nur eine wasserdichte Regenjacke ist wirklich wasserdicht und schützt dich ausreichend!
...
Ist in der Beschreibung von wasserfest bzw. wasserabweisend die Rede, bedeutet es, dass die Jacke leichten Regen für eine kurze Zeit abhält – und das häufig auch nur am Anfang ihrer Lebensdauer. Sie bietet schlichtweg nicht genug Schutz.
...
Lass dich nicht verwirren, letztendlich zählen die Fakten beim Kauf deiner Regenjacke bzw. deiner Hardshell.
...
Hier geht es nochmals um das Thema »Wasserdicht«. Vereinfacht ist die Wassersäule die Maßeinheit für Wasserdichtigkeit. Man sollte eigentlich meinen, wasserdicht bedeutet wasserdicht. In der Realität ist es nicht ganz so einfach. Es geht hier um den Druck, der vor allem durch Rucksäcke oder das eigene Körpergewicht (aber auch z. B. durch Wind) auf ein wasserdichtes Material einwirkt. Die Wassersäule beschreibt, ab wie viel Druck ein Material Wasser durchlässt. Je höher also der Wert, desto besser.

- Ab 1300 mm gilt ein Material als wasserdicht.
- Ab 10.000 mm bist du mit deiner Regenjacke auf der sicheren Seite für viele Outdoor-Aktivitäten, egal ob Wanderung (mit kleinem Rucksack) oder Camping. Für den gemäßigten Einsatz einer modernen Regenjacke im Alltag tut es auch eine Wassersäule unter 10.000 mm.
- Ab 20.000 mm kannst du dich auch auf anspruchsvoller Tour im Gebirge mit schwerem Rucksack fast schon auf den Regen freuen. Die Gore-Tex-Membran hat eine Wassersäule von etwa 30.000 mm.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
aber reicht die Beweislage aus

Das wird man vom Gericht durch ein Urteil erfahren.



Zitat (von Redmoon22):
müsste das laut dem einem Telefonat mit dem Verbraucherschutz ein Gutachter klären - bzw. ob diese Jacke tatsächlich eine "Regenjacke" ist oder nicht.

Ja, wobei die Klärung über einen Gutachter dann im Rahmen eines Gerichtsverfahren erfolgen würde.



Zitat (von Redmoon22):
in einer nüchtern-sachlichen E-Mail zu schreiben.

Bin mal gespannt ob die ankommt ... die gehen ja erstaunlich oft verloren, wenn es der Gegenseite nützt ...



Zitat (von Redmoon22):
I.d.R. sind wohl Fristen zwischen 1-6 Wochen üblich.

In der Regel sieht die Rechtsprechung bei einer "angemessenen Frist" diese als erfüllt an, wenn sie 14 Tage beträgt. Ich sehe hier keine Ausnahme von dieser Regel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begriffe wasserdicht und wasserabweisend sind wohl alle nur relativ. Laut einem Artikel gilt ein Material ab 1500 mm Wassersäule als wasserdicht, ein anderer Artikel nennt die Kennzahl 1300 mm.

Allerdings: In diesem Artikel wird der Richtwert von 10.000 mm für Regenjacken angegeben.
https://www.bergzeit.de/magazin/wassersaeule-zelte-jacken/

Nach Recherche ergibt sich mir folgendes Bild:
Gesetzlich könnte es ab 1300 mm (Norm EN 343) vielleicht schon als Regenjacke gelten, weil man ab da von wasserdichtem Material spricht.

In der Praxis gelten für Regenjacken, die Richtwerte bzw. Standardwerte 10.000 mm und 20.000 Wassersäule für eine richtig wetterfeste Regenjacke. In der Praxis scheinen Hersteller ab 10.000 mm Wassersäule den Begriff wasserdicht zu benutzen. Gemeinhin spricht man also ab 10.000 mm von einer Regenjacke, die meisten Regenjacken haben sogar 20.000 mm Wassersäule. Wenn man als Laie von einer Regenjacke spricht, erwartet man eben so eine Jacke. Ich selbst habe ja auch andere wasserdichte Jacken, daher bin ich als ich nass war prompt zurück zum Laden gegangen und habe dem Verkäufer gezeigt, dass das Material der Jacke nicht "wasserdicht" ist bzw. die Funktion als Regenjacke nicht erfüllt.

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Die Begriffe wasserdicht und wasserabweisend sind wohl alle nur relativ.
Genauso relativ wie der Begriff "Regenjacke".

Zitat (von Redmoon22):
In diesem Artikel wird der Richtwert von 10.000 mm für Regenjacken angegeben.
https://www.bergzeit.de/magazin/wassersaeule-zelte-jacken/
Nein. Da steht: "Die Wassersäule gibt an, wie wasserdicht Regenjacken, Skibekleidung, Zelte und andere Outdoor-Ausrüstung sind."
Da steht also nicht: "Regenjacken" sind wasserdicht.

Zitat (von Redmoon22):
Gesetzlich könnte es ab 1300 mm (Norm EN 343) vielleicht schon als Regenjacke gelten, weil man ab da von wasserdichtem Material spricht.
Falsche Logik. Eine Regenjacke muss eben nicht wasserdicht sein.

Zitat (von Redmoon22):
Nun ist es ja so, dass der Verkäufer mir die Jacke explizit als bessere Regenjacke empfohlen hat
Und? Bessere Verarbeitung? "Fair" hergestellt? Usw ... viele Argumente können für "besser" stehen.

Zitat (von Redmoon22):
Der Verkäufer geht wahrscheinlich davon aus, dass ich ihm seine Falschberatung nicht nachweisen kann
M.E. hat der Verkäufer auch nichts falsches gesagt.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wie bereits geschrieben, ich halte nicht die Jacke für mangelhaft. Ich sehe keinerlei Fehler am Produkt. Bei der Mängelrüge sollte man auf die Falschberatung hinweisen, dass man den Verwendungszweck erläutert hat und diese Jacke nun einmal nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
Deiner Beschreibung nach ist die Jacke eine Regenjacke und hält das was die Werbung verspricht.
Es geht also um §434 BGB Satz (3) 2. b)

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#17
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
M.E. hat der Verkäufer auch nichts falsches gesagt.


Er hat mir die Jacke als bessere Regenjacke empfohlen und mich von den vor Regen schützenden Qualitäten der Jacke überzeugt. Nach 30 Minuten im Regen war ich klitschnass. Das ist doch eine Falschberatung - denn ich habe die Jacke nur gekauft, um mich vor Regen zu schützen. Ich verstehe nicht, wieso hier einige Position beziehen, auf seitens eines Verkäufers, der mich eiskalt veräppelt hat, anstatt mir rechtliche Tipps zu geben, wie ich mein Geld zurückbekommen oder zumindest einen fairen Umtausch bekommen kann. Was ist los mit Euch? In dieses Forum kommen Menschen, die sich unfair behandelt fühlen und rechtliche Tipps brauchen.

Zitat:
Falsche Logik. Eine Regenjacke muss eben nicht wasserdicht sein.


Falsche Logik? Ist das nicht eine Irreführung eines Laien? Gemeinhin versteht man unter einer Regenjacke eine Jacke, die vor Regen schützt. Was ist falsch an dieser Logik? Jacken mit einer Wassersäule von 10.000 mm (bis 20.000 mm und mehr) werden als Regenjacken aufgeführt. Jeder, der eine Regenjacke in einem Geschäft kaufen möchte, versteht darunter eine solche Jacke, die vor Regen schützt - erst recht, wenn mich der Verkäufer noch mal extra von den Qualitäten dieser Jacke überzeugt. Sorry, aber darf man nicht mal kaufen einfach im Vertrauen, dass man einfach richtig beraten wird? Mittlerweile weiß ich, dass man das nicht machen sollte, aber dieses Geschäft ist ein Fachgeschäft für Jogger und da ging ich davon aus, dass die seriös sind.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Gemeinhin versteht man unter einer Regenjacke eine Jacke, die vor Regen schützt. Was ist falsch an dieser Logik?
Das bedeutet aber nicht, dass man damit nach 30 Minuten nicht nass wird.
Ein analoges Beispiel wäre hier z.B. eine Uhr die als Wasserdicht 20m beschrieben wird. Was bedeutet das?
Darf ich deshalb damit schwimmen gehen?
https://chrononautix.com/wasserdicht-10-atm-uhr/

So sehe ich das auch bei den Regenjacken. Ich z.B. erwarte von einer Regenjacke, dass ich damit mal kurz durch den Regan laufen kann. 30 Minuten würde ich mich mit einer Regenjacke nicht strömendem Regen aussetzen wenn diese nicht explizit als dazu geeignet angepriesen werden würde.
Eine Regenjacke ist nicht unbedingt absolut wasserdicht.

Genau das hast du aber gesucht und das wurde dir anscheinend ja auch versprochen. Eine klassische Falschberatung.
Zitat (von Redmoon22):
aber dieses Geschäft ist ein Fachgeschäft für Jogger und da ging ich davon aus, dass die seriös sind.
Jeder macht mal Fehler. Du sicherlich auch. Das gute daran ist, dass unser Gesetzgeber auch diesen Fall in die Mängelhaftung aufgenommen hat.

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#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Genau das hast du aber gesucht und das wurde dir anscheinend ja auch versprochen. Eine klassische Falschberatung.
Sehe ich nach den Aussagen des TE nicht so. Der TE hat nach einer Regenjacke gefragt. Die ist ihm verkauft worden. Und davon, dass der Verkäufer gesagt hat, die Jacke sei 30 Minuten im strömenden Regen wasserdicht, war bisher auch nichts zu lesen.

Zitat (von Redmoon22):
wieso hier einige Position beziehen, auf seitens eines Verkäufers, der mich eiskalt veräppelt hat, anstatt mir rechtliche Tipps zu geben, wie ich mein Geld zurückbekommen oder zumindest einen fairen Umtausch bekommen kann. Was ist los mit Euch? In dieses Forum kommen Menschen, die sich unfair behandelt fühlen und rechtliche Tipps brauchen.
Wunschantworten gibt es hier nicht. Und rechtliche Tipps kann es nur geben, wenn es die Sachlage auch erlaubt.

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und davon, dass der Verkäufer gesagt hat, die Jacke sei 30 Minuten im strömenden Regen wasserdicht, war bisher auch nichts zu lesen
Muss auch nicht explizit genannt werden. Es reicht wenn der Fragesteller den Einsatzweck erläutert und der Verkäufer dann diese Jacke als geeignet anpreist.

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#21
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich nach den Aussagen des TE nicht so. Der TE hat nach einer Regenjacke gefragt. Die ist ihm verkauft worden. Und davon, dass der Verkäufer gesagt hat, die Jacke sei 30 Minuten im strömenden Regen wasserdicht, war bisher auch nichts zu lesen.


Er hat nicht explizit vom strömendem Regen gesprochen, aber dass mich das besser trocken hält als die anderen Regenjacken. Ich habe den Hersteller Kundenservice gefragt, ob diese Jacke eine Regenjacke ist, und als Antwort kam nur, dass die Jacke winddicht ist, aber nicht wasserdicht. Der Verkäufer hat mich in die Irre geführt, vor dem Kauf hat er mir das als bessere Jacke empfohlen und nach meiner Reklamation spricht er nur noch von einer Lauf-Jacke, die auch wasserabweisend ist.

Bei wem liegt hier die Beweislast, dass eine Falschberatung vorliegt?

Gilt auch nach drei Monaten eine Mangelhaftung, wenn ich erst in drei Monaten klitschnass werde?

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#22
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Nach 30 Minuten Joggen im starken Regen, stelle ich fest, dass ich wirklich klitschnass bin.

Just my 2 cents, nach 30 Jahren Ausdauersporterfahrung.
Keine Jacke dieser Welt, egal zu welchem Preis, kann Dich nach 30 Minuten Laufen in starkem Regen trocken halten.
Regen(Lauf)jacken erfüllen diesen Zweck bis zu einem gewissen Grad. Ich habe ein ziemlich teures Prachtstück daheim, dass hilft wunderbar bei Niesel- und auch leichtem Regen oder Schneefall. Bei starkem Regen kapituliert das Teil aber auch.
Liegt einfach in der Natur der Sache. Wenn eine Jacke wirklich regenfest ist, dann ist es mit der Atmungsaktivität dahin. Und dann wirst Du halt nicht von außen klatschnass, sondern von innen. Außerdem läuft bei diesen Jacken dann das Wasser wunderbar die Beine hinab.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Du Dir nach der Beratung von dem Teil mehr erhofft hast.
IMO müsstest Du aber eine Falschberatung nachweisen können, was ziemlich aussichtlos sein dürfte.
Und dann ist es auch Essig mit der Sachmängelhaftung.
Recht haben und Recht bekommen sind halt oftmals zwei Paar Stiefel...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Redmoon22):
Bei wem liegt hier die Beweislast, dass eine Falschberatung vorliegt?
Beim Kunden.

Signatur:

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#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es reicht wenn der Fragesteller den Einsatzweck erläutert und der Verkäufer dann diese Jacke als geeignet anpreist.
Und? Wo hat der TE den Verkäufer nach "Einsatz: 30 min im strömenden Regen" gefragt?

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#25
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Meines Erachtens kann man hier die Erklärung des Verkäufers durchaus als sog. "Erklärung ins blaue" zu werten und die Forderung, dass er sein Geld zurück haben wolle ist M.e. ausreichend um als Anfechtungserklärung durchzugehen.

Das ist für mein dafürhalten der Status in dem man sich befindet.


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#26
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Meines Erachtens kann man hier die Erklärung des Verkäufers durchaus als sog. "Erklärung ins blaue" zu werten und die Forderung, dass er sein Geld zurück haben wolle ist M.e. ausreichend um als Anfechtungserklärung durchzugehen.


Sorry, aber ich bin mir jetzt nicht sicher was das jetzt bedeutet. Sind meine Aussagen eine ausreichende Anfechtungserklärung, sodass nach BGB § eine Sachmängelhaftung vorliegt? Der letzte Satz
Zitat:
Das ist für mein dafürhalten der Status in dem man sich befindet
scheint eher dem Verkäufer recht zu geben.

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#27
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Keine Jacke dieser Welt, egal zu welchem Preis, kann Dich nach 30 Minuten Laufen in starkem Regen trocken halten.


Das mag vielleicht sein, aber die mir verkaufte Jacke, gilt ja nicht mal als Regenjacke. Ich habe jetzt diese Frage dem Kundenservice des Herstellers gestellt, als Antwort bekam ich, dass die Jacke zwar winddicht, aber nicht wasserdicht ist. Als Laie ging ich davon aus, dass mir eine richtige Regenjacke verkauft wird und nicht eine Jacke, die als winddicht gilt. Sie hat definitiv keine 10.000 mm Wassersäule, und da sie nicht mal als wasserdicht bezeichnet wird, hat sie vielleicht nicht mal eine Wassersäule von 1300 mm.

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass ich nach 30 Minuten klitschnass war. Mir wurde eine Regenjacke zum Joggen im Regen verkauft. Zum Kaufzeitpunkt hat es auch noch geregnet und ich habe der Verkäuferin auch noch gesagt, dass ich jetzt im Regen die neuen Laufschuhe und die Regenjacke benutzen werde. Es ist eigentlich so gesehen eine witzige Geschichte, dass ich dann nach ca. 45-60 Minuten klitschnass im Laden zurück war. Doch leider will, der Verkäufer im Nachhinein nichts mehr von einer Regenjacke wissen und redet nur noch von einer Lauf-Jacke. Das ist einfach unglaublich, wie sich jemand rausredet und abstreitet, nachdem er diese Jacke als bessere Regenjacke nachdrücklich empfohlen hat. Obwohl zu sehen war, dass das Material wasserdurchlässig ist, kamen Ausreden, dass ich ja Baumwolle darunter getragen hätte und von innen so nass geworden wäre etc. - das passt übrigens nicht mit der Atmungsaktivität der Jacke. Selbst wenn ich von innen nass werde, dann werde ich nicht überall am Körper nass und auch noch meine Karten in der Seitentasche der Jacke. Es war ein langsamer Dauerlauf, wo ich minimal schwitze, wenn überhaupt.

-- Editiert von User am 12. Oktober 2022 16:21

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#28
 Von 
Redmoon22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

BGB § 143 Anfechtungserklärung und BGB § 142 Wirkung der Anfechtung finde ich interessant.
Wenn meine Reklamation als Anfechtungserklärung ausreichend ist, gilt ja folgendes:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 143 Anfechtungserklärung
(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 142 Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.

Demnach hätte der Verkäufer wissen müssen, dass ich die Jacke reklamieren könnte, weil es mich nicht so beraten vor dem Regen schützt. Ist das eine Hilfe vom Gesetz, das Beweislastproblem abzumildern? Als Fachmann hätte der Verkäufer wissen müssen, was ich mit einer Regenjacke meine und dass ich vorhabe im Regen zu joggen.

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#29
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also konkret kommt hier eine arglistige Täuschung in Frage.
Der Verkäufer hat eine Erklärung abgegeben um sie zu einem Kauf zu bewegen.


Hier reicht dabei ein sogenannter bedingter Vorsatz. Dabei hätte der Verkäufer nur erkennen müssen, dass es hier Unterschiede bei dem Thema wasserdicht gibt.
Offensichtlich war ihm zumindest egal was wasserdicht für sie bedeutet. Er hat einfach ihre Vorstellung bekräftigt.

Die Umstände: Bezeichnung auf Beleg, unmittelbare Reklamation, etc. Sprechen im Anschein ebenfalls dafür.

Sodass man vertreten kann, das hier eine arglistige Täuschung vorlag, die zur Anfechtung berechtigt.

Die Aufforderung, das Geschäft rückabzuwickeln kann dabei als Anfechtungserklärung aufgefasst werden (man muss nicht sagen "ich fechte an").

In der Folge befindet man sich m.e in einer nicht ganz zu schlechten Verhandlungsposition, wenn gleich ich persönlich das nicht zwingend von einem Richter geklärt haben will. Der andere Aber auch nicht.

Daher ist m.e. der nächste Schritt in sich zu gehen und sich zu fragen: "was will ich mit welchen Optionen bin ich zufrieden".


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#30
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Also konkret kommt hier eine arglistige Täuschung in Frage.
Unfug,

Zitat (von kalledelhaie):
Hier reicht dabei ein sogenannter bedingter Vorsatz. Dabei hätte der Verkäufer nur erkennen müssen, dass es hier Unterschiede bei dem Thema wasserdicht gibt.
Offensichtlich war ihm zumindest egal was wasserdicht für sie bedeutet. Er hat einfach ihre Vorstellung bekräftigt.
Noch mehr Unfug. Der TE fragt nach einer Regenjacke und er hat eine bekommen.

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