Ikea - Probleme bei Lieferung/Zahlung

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb547611-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ikea - Probleme bei Lieferung/Zahlung

Wir haben uns bei der Ikea-Hausbank Ikano eine Kreditkarte bestellt um auf Ratenzahlung ein Bett kaufen zu können. Warenwert 998€

Einkauf bei Ikea. Nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter der uns bei der Konfiguration des Bettes geholfen hat, sollte die vorläufige Kreditkarte die wir auf dem Postwege erhalten haben, an der Kasse gescannt werden. Das klappte technisch leider nicht.
Kassiererin bat uns an der Info eine weitere vorläufige KK ausstellen zu lassen. Diese wurde ausgestellt. Zahlung wurde abgelehnt vom System. Uns wurde mitgeteilt, wir sollten bei der Bank anrufen.
Bank gab die Auskunft, dass die Kassiererin einfach hätte anrufen können und die Zahlung freischalten lassen.
Einfache Rückkehr ins Möbelhaus unmöglich da Corona Beschränkung daher haben wir eine Mail an Ikea geschrieben auf deren Antwort wir weiter warten.

Zwei Tage später kam ein Anruf von Ikea oder Ikano (?). Auftrag wird durch Spedition ausgeführt. Zahlung werde geregelt.

Spediteur liefert das Bett, legt alles in die Wohung und verschwindet wieder.> keine Zahlungsmöglichkeit. Erhalt der Rechnung nach Zustellung der Ware mit dem Vermerk "Zahlungsart: Nachnahme" per Mail.

Nun stehe ich da. Ich habe keine Unterschrift geleistet für den Kaufvertrag, keine Unterschrift für eine Kreditkartenzahlung geleistet, keine Übergabe des Bettes unterzeichnet, keine Nachname gezahlt und quittiert und besitze somit ein Bett welches ich "offiziell" nie bestellt/gekauft/erhalten habe.

Was mach ich jetzt?


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb547611-50):
Ich habe keine Unterschrift geleistet für den Kaufvertrag
Eine Unterschrift im Möbelhaus ist auch eher die Ausnahme, als die Regel. Wenn dann eher bei Küchen, etc.

Zitat (von fb547611-50):
keine Unterschrift für eine Kreditkartenzahlung geleistet
Auch das ist nicht zwingend notwendig, erst recht, wenn keine KK-Zahlung stattfand.

Zitat (von fb547611-50):
und besitze somit ein Bett welches ich "offiziell" nie bestellt/gekauft/erhalten habe.
Doch, man hat es bestellt und gekauft. Auch hat man es "offiziell" erhalten, wobei da natürlich IKEA, aufgrund fehlender Unterschrift, eine etwas erschwerte Beweislast hätte.

Zitat (von fb547611-50):
Was mach ich jetzt?
Wie wäre es, den Kundenservice von IKEA anzurufen und die Zahlungsmodalitäten zu erfragen?
Sonst kommt irgendwann innerhalb der nächsten dreieinhalb Jahre die Rechnung. Blöd, wenn es dann mit der Ratenzahlung nicht klappt, man aber drauf angewiesen ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb547611-50):
Was mach ich jetzt?

Abwarten. Idealerweise schon mal die jeweiligen Raten auf die hohe Kante legen und die Konten im Auge behalten.

Man hat die Informiert, die wissen Bescheid und Zahlung wird geregelt.


Das die sich nochmal melden ist ungewisse mit Tendenz zu "es verläuft im Sande".


Sollten die sich noch mal melden, einfach hier noch mal schreiben.




Zitat (von NaibaF123):
Wie wäre es, den Kundenservice von IKEA anzurufen und die Zahlungsmodalitäten zu erfragen?

Hat man doch schon:
Zitat (von fb547611-50):
Zwei Tage später kam ein Anruf von Ikea oder Ikano (?). Auftrag wird durch Spedition ausgeführt. Zahlung werde geregelt.





-- Editiert von Harry van Sell am 27.05.2020 11:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man doch schon:

offensichtlich jedoch nicht unter den neuen Gegebenheiten, der erfolgten Lieferung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb547611-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Nach Lieferung habe ich nicht erneut angerufen. Man hatte mir lediglich im Vorwege gesagt, dass
geliefert wird und alles geregelt ist. Ich wundere mich nur, dass die Rechnungsstellung per Nachnahme
erfolgt ist obwohl Kreditkarte (Ratenzahlung) vereinbart war und Niemand von mir Geld haben wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
offensichtlich jedoch nicht unter den neuen Gegebenheiten, der erfolgten Lieferung.

Stimmt, aber die hat der Verkäufer ja explizit angekündigt, weis also das die erfolgt ist.


Erfahrungswerte: Man kann anrufen oder schreiben, man sollte halt sicherstellen das man Inhalt und Zugang der Kommunikation beweisen kann. Man wird auch Antworten bekommen, das man sich darum kümmert. Und dann verläuft es im Sande ... Weil die intern nicht so dolle kommunizieren und die Software ******** ist.

Da steht jetzt "Nachnahme" drin, die Auslieferung wird von der Spedition bestätigt, das wird dadurch bei IKEA als "bezahlt" geführt. Abgleich mit den tatsächlichen Buchungen der Buhaltung: 0


Es sei denn die haben ein Update bei den Mitarbeitern und der Software gemacht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt, aber die hat der Verkäufer ja explizit angekündigt, weis also das die erfolgt ist.

Klar. Man kann immer auf Unfähigkeit der anderen Spekulieren. Nur geht man dann eben das Risiko ein, dass man alles auf einen Schlag bezahlen darf. Und wer ein Möbel für <1000€ finanzieren will, hat dann vielleicht plötzlich ein -selbstgemachtes- Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb547611-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das auf Schlag zu zahlen wäre nicht das Problem, ich will nur keinen Rechtsstreit provozieren. Daher danke
für eure Hilfe. Ich habe die jetzt angeschrieben und auf den Fehler aufmerksam gemacht mit der
Bitte sich bei mir zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb547611-50):
Das auf Schlag zu zahlen wäre nicht das Problem, ich will nur keinen Rechtsstreit provozieren.

Einen Rechtsstreit provoziert man nicht, insofern man die Möglichkeit hat, bis zum 31.12.2023 auf einen Schlag zu zahlen, sollte die Forderung kommen. Dann kann man tatsächlich versuchen, die sache auszusitzen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb547611-50):
Nun stehe ich da.
Zitat (von fb547611-50):
Was mach ich jetzt?
Seit wann stehst du vor dem Bett?
Du kriegst dein Geld schon los, keine Angst.
Ich sehe es als Pandemie-Nebenwirkung der lächerlichen Art--- ;)

Du darfst das unbezahlte Bett sogar nutzen. :neck:

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