Hallo,
leider kenne ich mich bei den ganzen Geseten nicht so genau aus. Also hier mein Fall:
Ich habe von einem Bekannten ein Handy gekauft. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatte der Freund das Handy aber nur als Leihgabe von seiner Schwester erhalten.
Diese Möchte nun aber das Handy wieder zurückerhalten.
Greift hier das mit "in gutem Glauben" oder nicht.
Danke für die Mühe.
Im guten Glauben ein Handy gekauft.
27. Mai 2004
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Frage vom 27. Mai 2004 | 14:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im guten Glauben ein Handy gekauft.
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#1
Antwort vom 27. Mai 2004 | 15:08
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1434x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Spät,
ja, in dieser Konstellation greift der Erwerb "im guten Glauben" gemäß §932 BGB
.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
#2
Antwort vom 27. Mai 2004 | 15:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
Kann ich dann das Handy behalten oder muss ich das wieder zurückgeben?
Oder wie liegt hier die Sachlage?
Nochmal danke im voraus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2004 | 19:02
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Nein, wie oben bereits angesprochen haben Sie "in gutem Glauben" an die Verfügungsberechtigung des Verkäufers gem. § 932 BGB
das Eigentum an dem Handy erworben. Sie müssen es daher der urspr. Eigentümerin nicht herausgeben.
-----------------
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