Im guten Glauben ein Handy gekauft.

27. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Manfred Späth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im guten Glauben ein Handy gekauft.

Hallo,

leider kenne ich mich bei den ganzen Geseten nicht so genau aus. Also hier mein Fall:

Ich habe von einem Bekannten ein Handy gekauft. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatte der Freund das Handy aber nur als Leihgabe von seiner Schwester erhalten.

Diese Möchte nun aber das Handy wieder zurückerhalten.

Greift hier das mit "in gutem Glauben" oder nicht.

Danke für die Mühe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Spät,

ja, in dieser Konstellation greift der Erwerb "im guten Glauben" gemäß §932 BGB .


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Manfred Späth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Kann ich dann das Handy behalten oder muss ich das wieder zurückgeben?

Oder wie liegt hier die Sachlage?

Nochmal danke im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nein, wie oben bereits angesprochen haben Sie "in gutem Glauben" an die Verfügungsberechtigung des Verkäufers gem. § 932 BGB das Eigentum an dem Handy erworben. Sie müssen es daher der urspr. Eigentümerin nicht herausgeben.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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