Hallo zusammen,
wir haben in unserem Online Shop einen Strandkorb verkauft, welches ein falsches Bild zugewiesen bekommen hat. Der Kunde hat gleich 2 Stück davon bestellt. Kurz nachdem wir den Fehler festgestellt haben, haben wir die Kundin kontaktiert und uns für den Vorfall entschuldigt. Nun besteht Sie auf das gekaufte Produkt, wie auf dem Bild abgebildet. Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen?
Vorab vielen Dank!
Im online Shop Produkt mit einem falschen Produktbild verkauft
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatGibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen? :
Klar. Liefert das was die Kundin möchte.
Denn selbst wenn man juristisch da raus käme. würde sie eventuell durch die foren ziehne und euch schlecht da stehen lassen.
Da auch das Bild zur Artikelbeschreibung zählt, sollte man als erstes mal prüfen ob die Diskrepanz zwischen Abbildung und Text auch für einen 0815-Kunden erkennbar wäre.
Die nächste Prüfung wäre, wie es denn überhaupt zu der fehlerhaften Zuordnung kommen konnte.
Handelt es sich denn um ein komplett anderes Produkt? Was steht in der Produktbeschreibung?
Ansonsten mal das Urteil des Bundesgerichtshof (Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 346/09
) lesen, wonach Produktbilder im Online-Shop verbindlich sind.
-- Editiert von mimimata am 22.07.2016 14:18
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Nein es handelt sich in dem Fall auch um einen Strandkorb. Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist halt hochwertiger und somit auch teurer.
Wenn der Unterschied aus der Produktbeschreibung nicht eindeutig hervorgeht (Beispiel: Autos - Text: Opel Corsa - Bild: Porsche 718 Cayman) dann ist der Strandkorb aus dem Bild auch zu liefern.ZitatNein es handelt sich in dem Fall auch um einen Strandkorb. Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist halt hochwertiger und somit auch teurer. :
Jedem können mal Fehler unterlaufen.
Kam denn überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande oder gab es bisher nur eine Bestellbestätigung?
Hallo,
der TE könnte den Vertrag evtl auch wegen Irrtums anfechten.
Stellt sich aber trotzdem die Frage, ist es nicht evtl besser, dass man der Kundin die gezeigten Strandkörbe liefert, da sich das wie schon erwähnt evtl durch Forenund bewertungsportale auch recht negativ auswirken kann, wenn man das nicht macht. Und sowas dürfte die Kundin des TE auch ganz ohne Probleme im Internet kundtun...
ZitatGibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen? :
Klar, ihr müsst der Kundin nur das Liefern, was auf dem Bild abgebildet war...
Nämlich den (höherwertigen) Strandkorb.
Doof gelaufen. Fehler passieren... Das ist ja auch nicht weiter schlimm, da es menschlich ist. Dennoch sollte und muss man für seine Fehler geradestehen.
Ich empfehle mich.
Vertrag wegen Irrtum anfechten, so wie es alle anderen Shops bei einem Preisfehler auch machen.
Ich würde es halt entscheiden wie hoch euer Schaden wäre.
Gehst du +-0 raus, dann das Geschäft wegen dem Image auch machen.
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