Im online Shop Produkt mit einem falschen Produktbild verkauft

22. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
mourice1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im online Shop Produkt mit einem falschen Produktbild verkauft

Hallo zusammen,

wir haben in unserem Online Shop einen Strandkorb verkauft, welches ein falsches Bild zugewiesen bekommen hat. Der Kunde hat gleich 2 Stück davon bestellt. Kurz nachdem wir den Fehler festgestellt haben, haben wir die Kundin kontaktiert und uns für den Vorfall entschuldigt. Nun besteht Sie auf das gekaufte Produkt, wie auf dem Bild abgebildet. Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen?

Vorab vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125979 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von mourice1):
Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen?

Klar. Liefert das was die Kundin möchte.
Denn selbst wenn man juristisch da raus käme. würde sie eventuell durch die foren ziehne und euch schlecht da stehen lassen.



Da auch das Bild zur Artikelbeschreibung zählt, sollte man als erstes mal prüfen ob die Diskrepanz zwischen Abbildung und Text auch für einen 0815-Kunden erkennbar wäre.



Die nächste Prüfung wäre, wie es denn überhaupt zu der fehlerhaften Zuordnung kommen konnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Handelt es sich denn um ein komplett anderes Produkt? Was steht in der Produktbeschreibung?

Ansonsten mal das Urteil des Bundesgerichtshof (Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 346/09 ) lesen, wonach Produktbilder im Online-Shop verbindlich sind.

-- Editiert von mimimata am 22.07.2016 14:18

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#3
 Von 
mourice1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es handelt sich in dem Fall auch um einen Strandkorb. Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist halt hochwertiger und somit auch teurer.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von mourice1):
Nein es handelt sich in dem Fall auch um einen Strandkorb. Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist halt hochwertiger und somit auch teurer.
Wenn der Unterschied aus der Produktbeschreibung nicht eindeutig hervorgeht (Beispiel: Autos - Text: Opel Corsa - Bild: Porsche 718 Cayman) dann ist der Strandkorb aus dem Bild auch zu liefern.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 938x hilfreich)

Jedem können mal Fehler unterlaufen.

Kam denn überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande oder gab es bisher nur eine Bestellbestätigung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8547 Beiträge, 4071x hilfreich)

Hallo,

der TE könnte den Vertrag evtl auch wegen Irrtums anfechten.

Stellt sich aber trotzdem die Frage, ist es nicht evtl besser, dass man der Kundin die gezeigten Strandkörbe liefert, da sich das wie schon erwähnt evtl durch Forenund bewertungsportale auch recht negativ auswirken kann, wenn man das nicht macht. Und sowas dürfte die Kundin des TE auch ganz ohne Probleme im Internet kundtun...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 662x hilfreich)

Zitat (von mourice1):
Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen?

Klar, ihr müsst der Kundin nur das Liefern, was auf dem Bild abgebildet war...
Nämlich den (höherwertigen) Strandkorb.

Doof gelaufen. Fehler passieren... Das ist ja auch nicht weiter schlimm, da es menschlich ist. Dennoch sollte und muss man für seine Fehler geradestehen.

Ich empfehle mich.

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#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 480x hilfreich)

Vertrag wegen Irrtum anfechten, so wie es alle anderen Shops bei einem Preisfehler auch machen.
Ich würde es halt entscheiden wie hoch euer Schaden wäre.
Gehst du +-0 raus, dann das Geschäft wegen dem Image auch machen.

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