Immobilie wurde trotz Vertrag mit Makler vom Verkäufer anderweitig verkauft

31. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
pal365421-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie wurde trotz Vertrag mit Makler vom Verkäufer anderweitig verkauft

Hallo,
wir haben am 24.03.26 mit dem Makler eine „Kauf-und Maklervereinbarung" geschlossen (von beiden Parteien unterschrieben). Der Makler sagte, er gibt das an seinen Notar weiter und das würde etwa 6 Wochen dauern. Er meldet sich und sagt uns Bescheid wegen der Anzahlung. Zwischenzeitlich war der Makler in Urlaub. Am Freitag habe ich zufällig mitbekommen, dass an der betreffenden Immobilie emsig gearbeitet wurde. Der Nachbar sagte, dass die neuen Besitzer schon etwa drei Wochen am umbauen sind! Ich dachte, mich trifft der Schlag! Als wir den Makler zur Rede stellten meinte dieser, er weiß von nichts.
Es sieht erstmal so aus, als ob die Verkäuferin das Haus eigenmächtig verkauft hat.
Habe ich irgendeine Handhabe?
Ich bin total verzweifelt. Das wirft unsere ganze Lebensplanung über den Haufen. Mein Mann ist in dem Ort aufgewachsen.
Im gleichen Ort ist nichts Vergleichbares zu bekommen. Der Nachbarort ist um ein vielfaches teurer und ich kann wahrscheinlich meine geliebten Katzen nicht mitnehmen (Freigänger; nur zentral gelegene Immobilien).
Unsere aktuelle Immobilie steht kurz vor dem Verkauf und jetzt haben wir keine neue Bleibe!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41459x hilfreich)

Zitat (von pal365421-22):
Es sieht erstmal so aus, als ob die Verkäuferin das Haus eigenmächtig verkauft hat.

Ihr gutes Recht.



Zitat (von pal365421-22):
Habe ich irgendeine Handhabe?

Ich sehe nach aktuellem Sachverhalt keine, denn verbindlich wird ein Immobilienverkauf erst beim Notar durch die notarielle Beurkundung. Bis zu der Sekunde der Unterschrift kann der Verkäufer oder der Käufer sich immer noch anders entscheiden.

Ein Anspruch auf Schadensersatz kann entstehen, wenn ein Verhalten als vorsätzlich pflichtwidrig / grobe vorsätzliche Treuepflichtverletzung eingestuft wird, aber da offenbar gar kein Kontakt zum Verkäufer bestand, braucht man da wohl nicht drüber nachzudenken.
Zu mal dem potentiellen Käufer nach derzeitigem Sachverhalt gar kein ersatzpflichtiger Schaden entstanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7554 Beiträge, 1706x hilfreich)

Zitat (von pal365421-22):
wir haben am 24.03.26 mit dem Makler eine „Kauf-und Maklervereinbarung" geschlossen (von beiden Parteien unterschrieben).

Und was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

Zitat:
Der Makler sagte, er gibt das an seinen Notar weiter und das würde etwa 6 Wochen dauern. Er meldet sich und sagt uns Bescheid wegen der Anzahlung.

Ist der Makler denn vom Eigentümer der Immobilie bevollmächtigt worden, den Verkauf an den Käufer abzuwickeln? Wäre ungewöhnlich - normalerweise hat ein Makler die Aufgabe, den Eigentümer (Verkäufer) und den Kaufinteressenten zusammenzubringen, Informationen zur Immobilie zur Verfügung zu stellen, Besichtigungstermine zu organisieren und zu betreuen usw.

Der eigentlich Immobilienkauf/verkauf wird vom Verkäufer und vom Käufer direkt abgewickelt, unter Einschaltung eines Notars. Der Makler hat damit in aller Regel nichts zu tun, seine Arbeit ist beendet, wenn Verkäufer und Käufer sich einig sind, beim Notar den Immobilienkaufvertrag abzuschließen.

Zitat:
Zwischenzeitlich war der Makler in Urlaub. Am Freitag habe ich zufällig mitbekommen, dass an der betreffenden Immobilie emsig gearbeitet wurde. Der Nachbar sagte, dass die neuen Besitzer schon etwa drei Wochen am umbauen sind! Ich dachte, mich trifft der Schlag! Als wir den Makler zur Rede stellten meinte dieser, er weiß von nichts.

Dann hätte der Makler ziemlichen Mist gebaut. Er sollte schon soviel Kontakt zum Eigentümer (Verkäufer) haben, daß er rechtzeitig davon erfährt, daß der Eigentümer selbst einen Käufer gefunden hat.
Zitat:
Es sieht erstmal so aus, als ob die Verkäuferin das Haus eigenmächtig verkauft hat.

Das ist nicht "eigenmächtig" - es kann ja nur der Eigentümer das Haus verkaufen. Der Makler kann das nicht, er ist ja nicht der Eigentümer. Der Makler vermittelt nur.
Zitat:
Habe ich irgendeine Handhabe?

Gegen den Makler vielleicht. Das kann man aber mit den vorhandenen Informationen nicht beantworten. Wenn der Makler dem Kaufinteressenten durch vertragswidriges Verhalten geschädigt hat, ist grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegeben.
Zitat:
Ich bin total verzweifelt. Das wirft unsere ganze Lebensplanung über den Haufen. Mein Mann ist in dem Ort aufgewachsen.

Das ist rechtlich nun allerdings völlig unerheblich.
Zitat:
Im gleichen Ort ist nichts Vergleichbares zu bekommen. Der Nachbarort ist um ein vielfaches teurer und ich kann wahrscheinlich meine geliebten Katzen nicht mitnehmen (Freigänger; nur zentral gelegene Immobilien).

Das ist Pech, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Zitat:
Unsere aktuelle Immobilie steht kurz vor dem Verkauf und jetzt haben wir keine neue Bleibe!

Dann muss man den Verkauf der eigenen Immobilie erstmal stoppen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19178 Beiträge, 10326x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Gegen den Makler vielleicht. Das kann man aber mit den vorhandenen Informationen nicht beantworten. Wenn der Makler dem Kaufinteressenten durch vertragswidriges Verhalten geschädigt hat, ist grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegeben.

Der Schadensersatz-Anspruch wäre aber primär auf unnötige Notarkosten gerichtet - falls die überhaupt schon angefallen sein sollten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.