Ein Bekannter hat eine Immobilie zum Preis xy an seinen Nachbarn verkauft, dies ist mündlich zustande gekommen unter Zeugen, dies war sein Sohn (19 Jahre). Nun ist die Person vom Kauf der Immobilie zurückgetreten.
Da ein mündl. KV zu stande gekommen ist ist dieser auch bindend. Nun meine Frage wie sieht es aus mit Beweislast und Anfechtung des Sohnes, da dieser noch im eigenen Hausstand lebt.
Würde dieser als Zeuge anerkannt werden bei Gericht?
Immobilien untern Nachbarn verkauft (mündlich)
11. April 2013
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Frage vom 11. April 2013 | 13:08
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 7x hilfreich)
Immobilien untern Nachbarn verkauft (mündlich)
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#1
Antwort vom 11. April 2013 | 13:18
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Eine Immobilie kann nicht per Kaufvertrag unter Privatpersonen veräußert werden. Das geht nur über einen Notar.
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#2
Antwort vom 11. April 2013 | 13:37
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 7x hilfreich)
Des ist mir auch klar. Aber es gab eine mündliche Zusage das er ihn kaufen will. Der Rest wird über den Notar gemacht, das weiß ich auch.
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#3
Antwort vom 11. April 2013 | 14:29
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Aber es gab eine mündliche Zusage das er ihn kaufen will.
Formnichtig, es kam also kein Kaufvertrag zustande.
quote:
Da ein mündl. KV zu stande gekommen ist ist dieser auch bindend.
Eben nicht. Du hast die erste Antwort offenbar nicht verstanden. Bei Immobilien ist erst durch notariell beglaubigten Vertrag ein Kaufvertrag zustande gekommen. Alles davor fällt unter "nichtig wegen Mangel der Form".
Allenfalls könnte sich der verhinderte K schadensersatzpflichtig machen, wenn der VK im Vertrauen auf die (formunwirksame) Zusage schon Investitionen getätigt hat (etwa Notar bestellt).
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#4
Antwort vom 12. April 2013 | 01:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Da ein mündl. KV zu stande gekommen ist ist dieser auch bindend.
Nicht bei Immobilien. Da hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, eben um "Schnellschüsse" und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
quote:
Würde dieser als Zeuge anerkannt werden bei Gericht?
Das entscheidet grundsätzlich der Richter.
Man neigt aber gerne dazu familieninternen, abhängigen Zeugen eine gewisse Beinflussbarkeit zu unterstellen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 12. April 2013 | 11:48
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Da hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, eben um "Schnellschüsse" und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Und Betrügereien. Früher war es ja noch eine typische Masche, daß einem ein "harmloses" Dokument zur Unterschrift gegeben wurde, die eigentliche Unterschrift landete dann aber auf dem Vertrag darunter.
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