Hallo,
wir haben im Herbst 2012 eine alte Immobilie erworben. Bei Besichtigung waren keinerlei Anzeichen für einen feuchten Keller. Beim Termin vor dem Notar wurden sämtliche bekannten Mängel besprochen (undichtes Dach) dann fragte der Notar ob sonstige Probleme bekannt seien und fragte ob bei Regen z. B. der Keller vollaufen würde. Von den Vorbesitzern wurde dies sofort ohne Zögern vor dem Notar verneint.
Und jetzt ist es soweit, es regnet ja mittlerweile seit Tagen und aus einem Loch am Boden des Kellers läuft direkt das Wasser in den Keller hinein.
Bereits vor mehreren Wochen hatte eine Nachbarin nebenbei erwähnt, ob wir keine Probleme mit dem Keller hätten, weil der schon immer wieder mal vollgelaufen wäre...
Haben wir hier irgendwelche Möglichkeiten, noch einen Nachlass vom Kaufpreis zu erhalten, schließlich wurde dieser bekannte Mangel bewusst verschwiegen.
Haben wir hier irgendwelche rechtliche Möglichkeiten??
Freundliche Grüße
Maria
Immobilienkauf - Überlaufender Keller
2. Juni 2013
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Frage vom 2. Juni 2013 | 16:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf - Überlaufender Keller
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2013 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Das käme darauf an, wie gut man den Verkäufer beweisen könnte, das der Keller immer wieder vollgelaufen wäre.
Ich hoffe ihr wohnt nicht in einer der Hochwasserzonen?
-----------------
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"
#2
Antwort vom 3. Juni 2013 | 16:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Ich hoffe ihr wohnt nicht in einer der Hochwasserzonen?
Wäre vollkommen egal. Wenn die Nachbarin mit ihrer Aussage Recht hat und sich das auch beweisen lässt, hätte der Verkäufer bewusst vor dem Notar gelogen. Falsche Angaben können dazu geeignet sein, den Kaufvertrag insgesamt anzufechten, was für den Verkäufer vermutlich eine größere Katastrophe wäre.
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