Immobilienkauf - Überlaufender Keller

2. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Maria444555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf - Überlaufender Keller

Hallo,

wir haben im Herbst 2012 eine alte Immobilie erworben. Bei Besichtigung waren keinerlei Anzeichen für einen feuchten Keller. Beim Termin vor dem Notar wurden sämtliche bekannten Mängel besprochen (undichtes Dach) dann fragte der Notar ob sonstige Probleme bekannt seien und fragte ob bei Regen z. B. der Keller vollaufen würde. Von den Vorbesitzern wurde dies sofort ohne Zögern vor dem Notar verneint.

Und jetzt ist es soweit, es regnet ja mittlerweile seit Tagen und aus einem Loch am Boden des Kellers läuft direkt das Wasser in den Keller hinein.
Bereits vor mehreren Wochen hatte eine Nachbarin nebenbei erwähnt, ob wir keine Probleme mit dem Keller hätten, weil der schon immer wieder mal vollgelaufen wäre...

Haben wir hier irgendwelche Möglichkeiten, noch einen Nachlass vom Kaufpreis zu erhalten, schließlich wurde dieser bekannte Mangel bewusst verschwiegen.

Haben wir hier irgendwelche rechtliche Möglichkeiten??

Freundliche Grüße

Maria





Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das käme darauf an, wie gut man den Verkäufer beweisen könnte, das der Keller immer wieder vollgelaufen wäre.

Ich hoffe ihr wohnt nicht in einer der Hochwasserzonen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich hoffe ihr wohnt nicht in einer der Hochwasserzonen?

Wäre vollkommen egal. Wenn die Nachbarin mit ihrer Aussage Recht hat und sich das auch beweisen lässt, hätte der Verkäufer bewusst vor dem Notar gelogen. Falsche Angaben können dazu geeignet sein, den Kaufvertrag insgesamt anzufechten, was für den Verkäufer vermutlich eine größere Katastrophe wäre.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.154 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen