Immobilienkauf. Was ist ein Vorvertrag?

25. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Immobilienkauf. Was ist ein Vorvertrag?

Guten Morgen,
wir sind dabei ein Haus zu kaufen. Die Eigentümerin hat ihr Ok gegeben, gestern war ich mit unseren Finanzmakler (auch Bausachverständiger) dort, er sagte das die Finanzierung gesichert sei.
Gerade hat mich die Maklerin angerufen und gefragt ob wir jetzt schon einen Vorvertrag haben möchten und mich gefragt ob wir einen Wunsch bzgl. des Notars haben. Ich habe erstmal vertröstet, weil ich nicht weiß was genau ein Vorvertrag ist. Also die Maklerin sagte mir das der Käufer einer Immobilie 14 Tage Zeit habe sich das ganze nochmal zu überlegen, das sei gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Gebühren fallen denn für einen Vorvertrag an? Und was ist wenn die Finanzierung dann doch noch platzen sollten (wir haben noch keine Bestätigung von der Bank, das wir den Kredit bekommen).

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ein Vorvertrag ist nichts weiter als eine Absichtserklärung und ein Festhalten der Bedingungen des Kaufs, er muss notariell beglaubigt werden. Es kommt nun drauf an, bis wann ihr mit der Zusage der Bank rechnet. Wenn die Bank das in einer Woche endgültig entscheidet, braucht ihr keinen Vorvertrag bzw. ist das rausgeworfenes Geld. Wer den Vorvertrag bezahlt, ist Verhandlungssache.

quote:
Welche Gebühren fallen denn für einen Vorvertrag an?

Fragt am besten mal die Maklerin, die dürfte auch die Gebührenordnung für Notare kennen. Im Zweifel das Notariat fragen, was ihr euch ausgeguckt habt.

quote:
Und was ist wenn die Finanzierung dann doch noch platzen sollten (wir haben noch keine Bestätigung von der Bank, das wir den Kredit bekommen).


Dann kommt der Kauf nicht zustande. Auf den gebühren bleibt dann derjenige sitzen, der den Notar bezahlt hat.


Also mal die Bank fragen, wie zügig sie die Finanzierungszusage schriftlich wiederholt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
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Ein Vorvertrag ist nichts weiter als eine Absichtserklärung und ein Festhalten der Bedingungen des Kaufs, er muss notariell beglaubigt werden.
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Der Vorvertrag dient der rechtlichen Vorbereitung.
Er muß weder notariell beglaubigt noch beurkundet werden.
Hier lesen Sie eine ausführliche Beschreibung:
http://www.helpster.de/vorvertrag-beim-grundstueckskauf-das-sollten-sie-dabei-beachten_44984




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Also wenn ich das richtig Verstehe:
- Ist sinnvoll und richtig einen Vorvertrag abzuschließen
- Der Käufer kann aber aus wichtigen Gründen immer noch vom Vertrag zurück treten (also z.b. auch wenn die Bank dann doch nicht finanziert), der Verkäufer MUSS an den Käufer verkaufen
- Die Kosten die durch diesen Vertrag entstehen trägt der Verkäufer, bzw. ist verhandelbar?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Kostenfrage ist nach meiner Meinung verhandelbar.
Ich habe versucht in Muster im Internet zu entdecken.
Vielleicht haben sie Glück.

Suchen sie über Google den Beitrag mit folgendem Titel und klicken sie darauf

RTF Muster Kaufvorvertrag Immobilien.
Nach dem Erscheinen auf dem Bildschirm
klicken sie wiederum darauf . Es erscheint ein Eingabefeld u.a.
mit "öffnen" und "speichern".
Wenn sie dann auf "öffnen" klicken erscheint das Muster auf dem Bildschirm.
Eine für mich unbekannte Methode. Ich hoffe sie haben Glück.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich habe nochmal mit der Maklerin gesprochen. Wir bekommen quasi einen Vertragsentwurf indem genau das fest gehalten wird, wie im späteren Kaufvertrag. Es ist gesetzlich vorgeschrieben das ein Käufer einer Immobilie eine 14 tägige Frist bekommt, um den Vertrag zu prüfen oder evtl. auch davon zurück zu treten.
Für uns als Käufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, bzw. sind die Kosten in den später anfallenden Gebühren vom Notar bereits enthalten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist gesetzlich vorgeschrieben das ein Käufer einer Immobilie eine 14 tägige Frist bekommt, um den Vertrag zu prüfen oder evtl. auch davon zurück zu treten. <hr size=1 noshade>

Das ist so nicht korrekt.
Das hat auch nichts mit einem Vorvertrag zu tun.

Notare müssen dafür sorgen, das Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhalten, sich vorab mit dem Vertragstext und der Immobilie auseinander zu setzen.
Normalerweise geschieht dies dadurch, das Notare dem Immobilienerwerber mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Vertragstext des zu beurkundenden Kaufvertrages zusenden, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.
Siehe § 17 BeurkG .

In der Zeit kann der potentielle Käufer Vertrag und Immobile prüfen und Änderungswünsche einbringen.

Möchte der Käufer (oder der Verkäufer) aus irgendwelchen Gründen innerhalb der Zeit nicht mehr erwerben, dann schließt er einfach keinen Vertrag ab.

Zurücktreten ist nicht möglich, da noch gar kein Vertrag geschlossen wurde.



Ein Vorvertrag ergibt daher unter diesen Gesichtspunkten keinen Sinn, den schließt man eigentlich nur ab um die Immobilie länger zu "reservieren".





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Es ist gesetzlich vorgeschrieben das ein Käufer einer Immobilie eine 14 tägige Frist bekommt, um den Vertrag zu prüfen oder evtl. auch davon zurück zu treten.


Das gilt tatsächlich nur für den Kaufvertrag, nicht für den Vorvertrag, wie HvS sehr richtig schreibt, vgl. § 17 II BeurkG

<hr size=1 noshade>

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