Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt A kauft Haus von B(Eigentümer)beide vereinbaren schriftlich einen festen Übergabetermin 31.12.2013. A muss bis spätestens 31.12.2013 seine Wohnung räumen wegen Eigenbedarfskündigung.
B baut neues Haus soll angeblich bezugsfertig sein bis 31.12.2013 unser bedenken ist nun was passiert wenn sich beim Hausbau etwas verschiebt und B trotz Vereinbarung das Haus bis 31.12.2013 nicht räumt.
Da wir die Eigenbedarfskündigung haben( wurde von 6 Monate auf 11 Monate schon verlängert) können wir ja auch nicht länger in der Wohnung bleiben
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"liebe grüße quitschi"
Immobilienkauf - was wenn Verkäufer das Haus nicht zum Termin räumt?
30. April 2013
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Frage vom 30. April 2013 | 08:46
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 11x hilfreich)
Immobilienkauf - was wenn Verkäufer das Haus nicht zum Termin räumt?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. April 2013 | 09:40
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
was passiert wenn sich beim Hausbau etwas verschiebt und B trotz Vereinbarung das Haus bis 31.12.2013 nicht räumt.
Dann muß A in ein Hotel ziehen und die Kosten von B als Schadensersatz einfordern.
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#2
Antwort vom 2. Mai 2013 | 21:36
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 563x hilfreich)
Sofern der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist, würde ich vom Notar einen entsprechenden Passus im Kaufvertrag aufnehmen lassen u. ggf. den kauf über ein sog. Notaranderkonto abwickeln!
Sollte der Kaufvertrag bereits unterschrieben sein, so würde ich mir den Vertrag noch einmal durchlesen ob hierzu irgendetwas vereinbart ist!
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