Immoverkauf - Rückzug nach vorformuliertem Notarvertrag

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Zeng
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Immoverkauf - Rückzug nach vorformuliertem Notarvertrag

Hallo.
Ich würde gerne zurückziehen.
Ich habe den Verkauf mit einem Interessenten vereinbart und es steht ein Notartermin und dem vorformulierten Vertrag habe ich per Email zugestimmt. Es ist im Nachgang jetzt vom Kaufinteressenten erneut eine Anfrage gekommen, ob wir nicht bei der Miete einer von mir Verwandten noch im Vorfeld auf ein aktuelles Mietniveau kommen wollen. Das stinkt mir einfach, weil genau danach auch der Verkaufspreis bemessen war, daß alles so bleiben kann wie es ist und vor allem, das ist mir wichtig, ich keine verbrannte Erde hinterlasse mit dem Verkauf. Wenn schon solche Fragen wiederholt kommen, dann wird da auch im Nachgang keine Ruhe sein vermutlich.
Ich will am liebsten canceln.
Kurz: Kann effektiv mehr auf mich zukommen als die Kostenübernahme für den bisherigen Einsatz vom Notar? Denn wie will man schon einen Schaden bemessen? Was sollte ich nun nicht tun, was schon?
Danke


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123976 Beiträge, 40303x hilfreich)

Zitat (von Zeng):
Kann effektiv mehr auf mich zukommen als die Kostenübernahme für den bisherigen Einsatz vom Notar?

Ja.



Zitat (von Zeng):
Denn wie will man schon einen Schaden bemessen?

Dafür gibt es - wie für vieles - entsprechende Experten (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, ...).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33945 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Zeng):
und es steht ein Notartermin
Das ist noch kein gültiger Kaufvertrag. Termine lassen sich verschieben, Vertragsentwürfe lassen sich ändern.
Zitat (von Zeng):
Ich will am liebsten canceln.
Das kannst du dem Kaufinteressenten und auch dem Notar nachweislich mitteilen.
Zitat (von Zeng):
Kurz:
Vielleicht. Man liest hier nicht, wer bereits welchen Aufwand hatte und geltend machen dürfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123976 Beiträge, 40303x hilfreich)

Man könnte auch einfach das

Zitat (von Zeng):
weil genau danach auch der Verkaufspreis bemessen war, daß alles so bleiben kann wie es ist und vor allem, das ist mir wichtig, ich keine verbrannte Erde hinterlasse mit dem Verkauf.

in den Kaufvertrag mit aufnehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8233 Beiträge, 4557x hilfreich)

Zitat (von Zeng):
Kann effektiv mehr auf mich zukommen als die Kostenübernahme für den bisherigen Einsatz vom Notar?

Nein.
Zitat:
Denn wie will man schon einen Schaden bemessen

Es gibt keinen Schaden, selbst wenn der Käufer bereits seine Finanzierung unterschrieben hat.
Zitat:
Was sollte ich nun nicht tun, was schon?

Dem Käufer nochmal klarmachen, zu welchen Bedingungen der Kaufvertrag stattfindet.
Zitat (von Zeng):
Wenn schon solche Fragen wiederholt kommen, dann wird da auch im Nachgang keine Ruhe sein vermutlich.

Nachdem Verkauf abgewickelt wurde, hast du mit der Immobilie nichts mehr zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zeng
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat das in der Hosentasche seiner Badehose - nix Finanzierung, jedenfalls keine mit dem üblichen Angang beim Kauf eines EFH als Bäckerfamilie.
Das ist auch der Punkt, warum mich das so ärgert.
Wäre es jemand, der aus irgendwie halt ein paar Moneten anlegen würde wollen oder tatsächlich müsste sein Budget eng zusammenkratzen, hätte ich volles Verständnis und absolute Bereitschaft, entgegenzukommen bzw eine Einigung zu finden.
Ich habe es nicht eilig mit dem Verkauf. Mir kommt es in dem Fall auch auf andere Faktoren an.
Danke euch soweit!


-- Editiert von User am 5. September 2024 13:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123976 Beiträge, 40303x hilfreich)

Zitat (von Zeng):
Ich habe es nicht eilig mit dem Verkauf. Mir kommt es in dem Fall auch auf andere Faktoren an.

Ok, das sind natürlich dann Aspekte, wo man nicht den Vorstellungen des Gegenübers nachgeben muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Zeng
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir auch gar nicht so sehr um die Vorstellungen - wäre ja verhandelbar.
Es geht mir drum, dass mein Herz, das auf der richtigen Seite schlägt, das auch weiterhin funktional tun kann.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33945 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Zeng):
Es geht mir drum, dass mein Herz
Dann ist das eher keine rechtliche Frage zum Immokauf.
Mal beim Kardiologen vorsprechen??
:neck:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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