Guten Abend Liebe Forumleser,
ich habe am 23.07.19 einen Inkassoauftrag von einem Rechtsanwalt bezüglich einer "offenen" Forderung aus einem Kaufvertrag erhalten. Am 29.08.18 habe ich eine Softwarelinzenz bei Amazon für 4,66€ erworben. Der Kaufvertrag wurde auch problemlos abgewickelt. Allerdings wurde durch einen technischen Fehler beim Verkäufer der Kaufbetrag am 24.04.19 am mich zurücküberwiesen. Dies fiel mir nicht auf und ich hätte es ohnehin nicht mehr zuordnen können. Der Inkassoauftrag verweist allerdings auf ein Schreiben vom 29.04.19 in der der Betrag zurückgefordert wird.
Ich habe dieses Schreiben nie gesehen. Ob durch eigenes Verschulden oder fehlende Zustellung weiß ich nicht. Sobald meine Freundin Zuhause ist werde ich sie danach fragen. Vielleicht ist es einfach untergegangen. Bei solchen Inkassoforderungen bin ich da aber eher misstrauisch.
Die Rückzahlung des Kaufbetrags ist natürlich kein Problem, aber Anwaltskosten über 83€ finde ich lächerlich. Ich habe meine Pflichten aus dem Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt. Die falsche Rückerstattung ist das Verschulden des Verkäufers. Im Inkassoauftrag ist von einer Forderung aus einem Kaufvertrag die Rede. Dieser wurde doch aber ordnungsgemäß abgeschlossen. Sollte es sich hier nicht um eine Rückforderung wegen Irrtums handeln?
Der Betrag nach §§ 13,14 RVG
scheint korrekt. Zusätzlich wurde auch noch eine Pauschale i.H.v. 11,70€ für "Post und Telekommunikation" berechnet.
Meine Frage ist, was ich nun am besten unternehmen sollte? Wer ist bei dem Schreiben in der Beweislast und wie sieht es aus wenn mir das Schreiben tatsächlich zugegangen ist?
Inkasso - wegen durch Verkäufer zurücküberwiesenen Kaufbetrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatWer ist bei dem Schreiben in der Beweislast und wie sieht es aus wenn mir das Schreiben tatsächlich zugegangen ist? :
Der VK behauptet Verzug (sonst wäre der K nicht für Rechtsverfolgungskosten erstattungspflichtig), damit ist er in der Beweispflicht, wann dieser eingetreten sein soll. Da das Schreiben erfahrungsgemäß wohl nicht per Einschreiben/Rückschein verschickt wurde, wird der VK da beweisfällig bleiben.
Zitatwurde durch einen technischen Fehler beim Verkäufer der Kaufbetrag am 24.04.19 am mich zurücküberwiesen :
Dann sollte der VK in jedem Fall keine dicken Backen machen. Da kann ja jeder kommen, mir ungefragt Geld überweisen und mich dann mit Inkassokosten überziehen für eine angebliche Mahnung.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 24.07.2019 10:03
Hier ein fast identischer Fall: https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkasso-Forderung-einer-eigentlich-bezahlten-Rechnung-__f557429.html
Ist das eine neue Masche, Geld zu machen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Doppelt.
-- Editiert von Schalkefan am 24.07.2019 14:05
Wie oft denn noch?
Die anderen Sachverhalte interessieren hier keinen
Du hast Doch bereits alles geschrieben.
Wenn Dein Sachverhalt zutrifft schreibt man dem VK oder IKB oder Anwalt ob er bereits etwas von §293 (Annahmeverzug) gehört hat.
Im Kaufvertrag wurde eine Zahlungsart vereinbart, die betreffenden Mittel (Zahlungsart) wurden bereitgestellt.
Danach war es das.
Dies ist eine Betrugsmasche und es sind Kunden von einen bestimmten Amazon Marketplace Verkäufer betroffen. Amazon kümmert sich schon darum, also dort einfach mal nachfragen. Hier die entsprechende Meldung auf heise.de: https://www.golem.de/news/rueckbuchung-inkasso-abmahnwelle-bei-amazon-marketplace-fuer-software-1907-142806.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten