Inkassobrief ohne Mahnung

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
tirol
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Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Inkassobrief ohne Mahnung

hallo
habe eine Frage:
Von einem Inkassobüro habe ich eine Androhung erhalten wenn ich nicht sofort bezahle, bekomme ich einen Schufa Eintrag.
Zum Fall:
Ich habe beim Augenarzt Contactlinsen machen lassen.
Der Arzt wollte noch rücksprache mit der Krankenversicherung machen bzgl Selbstbehalt. Meinte aber dass dies bei 93E liegt.
Nun, rund 9 Monate später erhalte ich den Brief des Inkassobüros.
Mit gebühren für Adressrecherche.
Ich bin zwar umgezogen in der Zeit, aber bis 30.9 habe ich eine Postumleitung machen lassen. Also alle Briefe die bis 30.9 an die alte Adresse geschickt wurde, wurde auf die neue Umgeleitet.
Ich habe bis dato KEINE Mahnung erhalten von der Firma und ich glaube, dass bevor man ein Inkassobüro einschaltet mind. 1 Mahnung schicken muss.
Habe Einspruch erhebt und gesagt, dass ich keine Rechnung/Mahnungen erhalten habe und eine Postumleitung geamacht habe.
Was sagt ihr? Muss gemahnt werden oder kann man sofort Inkasso einschalten.
Wenn die Firma behauptet mir ev. eine Mahnung /Rechnung geschickt zu haben, müssen sie dies Beweisen oder können Sie das einfach so behaupten?

Ich finde es für Verkäufer sehr einfach. Denn das Inkassobüro kostet für den verkäufer nichts. Die gebühren müssen vom Angemahnten getragen werden. Also warum sollte dann eine Firma Mahnungen schreiben wenn das Inkasso gratis Schufaeinträge androht.
DANKE

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22 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Ja, natürlich. Das Inkassobüro muss nachweisen, dass der Schuldner in Verzug gesetzt wurde.

Würde jetzt so reagieren: Mitteilen, dass man keine Rechnung bisher erhalten habe, da man umgezogen sei und eine Postumleitung gemacht habe, möglicherweise sei auch ein derartiges Schreiben fehlgeleitet worden, dass man eine erneute Zusendung der Rechnung wünsche, um sie prüfen zu können, dass man bereit sei, die Hauptforderung nach Prüfung sofort zu bezahlen, gleichzeitig würden die Kosten für das Inkasso abgelehnt. Grund: siehe oben.



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#2
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich habe jetzt die Hauptforderung der laut Inkasso 93E Betrug direkt an die Optikfirma überwiesen und nicht an das Inkassobüro. Die Zinsen, Adressnachforschung, und Inkassogebühr habe ich nicht gezahlt. Habe bei der Überweisung vermerkt: "Ausschlisslich zur verwendung der Hauptforderung"
hinzugefügt.
War es blöd ohne Rechnung die Hautpforderung zu überweisen?


DANKE für eure Hilfe!

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Es liegt zumindest eine gewisse Unlogik darin, wenn man die Rechnung nicht bekommen hat. Aber da wird man keinen Strick daraus drehen können. Würde dennoch den Verkäufer bitten, eine Rechnungskopie zu schicken, schon für die Gewährleistung und in jedem Fall das Inkassounternehmen in Kenntnis setzen, dass die Hauptforderung schon bezahlt wäre und alles, was da oben aufgezählt wurde, bis auf die Rechnung , darlegen, sonst gibt es keine Ruhe.

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#4
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Der Rechnungsbetrag war ja 93E nur habe ich die Rechnung selbst nicht erhalten. Es war eben die Rede, dass es so kosten wird.
Dem Inkassobüro habe ich Einspruch erhoben, darum habe ich die Forderung der Firma gesandt damit sie sehen das ich ja zahlen will wenn man mir eine Rechnung zukommen lässt. Aber die Gebühren will ich nicht zahlen.
Das Inkassobüro hat mir auch auf den Einspruch noch nicht geantwortet. Soll ich mal abwarten??
Die Firma wird ja auch dem Inkassobüro sagen wenn Sie Geld von mir bekommen hat!??

Danke für die Hilfe

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Was willst Du denn jetzt anderes machen? Warum so voreilig, wenn man um Rat gefragt hat. Wenige Stunden nach der Fragestellung wurde Dir eine rechtlich einwandfreie Lösung angeboten. Und schon hat sich in der Zwischenzeit wieder der Sachverhalt geändert.

Ist eh nix mehr daran zu machen. Es ändert aber auch nicht so viel. Hast eben etwas vorschnell reagiert.

Möglicherweise kriegst Du weitere Post vom Inkassobüro, die wollen nun die Inkasso-Kosten eintreiben, versuchen es zumindest.

Diese Bettelbriefe kannst Du getrost ignorieren, irgendwann geben die auf. Es ist aber wichtig die informiert zu haben - das hast Du. Also sollte es gut sein.



-- Editiert von bogus1 am 04.11.2008 20:54

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#6
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Habe per Email Einspruch erhoben. Diese Drohen aber, wenn ich bis 11,11, nicht zahle machen die Meldung bei der SCHUFA!
Naja voreillig kann sein, aber ich will ja die Hauptschuld zahlen und wenn ich nun den betrag weiss zahle ich auch
Wie ernst ist das mit der SCHUFA. Will ja nicht wegen so was eine schlechte Bonität bekommen.

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Lass Dich doch nicht von diesem Firlefanz beeindrucken! Die können gar nichts bei der Schufa melden - das ist absoluter Quatsch! Betrachte es einfach als Bettelbriefe und dumme Einschüchterungsversuche und hake es ab!

-- Editiert von bogus1 am 04.11.2008 21:16

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#8
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Laut ihrer Homepage sind sie Partner von der SCHUFA. Wann können die dann einen eintrag machen?

Das Inkassobüro ist:
http://www.euro-treuhand-inkasso.de

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

WENN SIE EINEN TITEL HÄTTEN. Du bist aber noch nicht einmal in Verzug gesetzt worden.

Inkassounternehmen haben keine anderen Befugnisse und Rechte als Jedermann. Auch wenn sie gerne anderes behaupten, ihr Geschäft besteht aus Betteln und Drohen gleichermaßen. Meistens ist das nur heiße Luft. Ernst würde es, wenn Du einen Mahnbescheid bekommen hättest.

Aber Du hast ja nach eigenen Angaben noch nicht einmal eine Mahnung bekommen.

Wenn auch nur ein Bruchteil der Milliarden Forderungen des letzten Jahrzehnts von gewerblichen Geldeintreibern bei der Schufa registriert würden, würden deren Datenbanken explodieren.

Und jetzt lass es bitte gut sein. Ich hoffe, Du hast das Geld (Euro 93,00) tatsächlich überwiesen, wie Du es behauptet hast. Das sollte es nun gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo

habe nun vom Inkassobüro einen weiteren Brief bekommen mit der Aufforderung den vollen betrag zu zahlen. Weiteres wurde mir nun in Kopie die Rechnung mitgeschickt. Also nun habe ich zum 1. mal die Rechnung. Habe die hauptforderung überwiesen.
In der Gebührenaufzählung vom Inkasso steht neben Zinsen und Adressrecherche auch "Mahnung 1 S2" mit 39E beim 1. Brief stand Inkassobürogebühr 39E...
Was heisst Mahnung 1? S2 heisst glaube ich Stufe 2!??? Wann war aber die 1. Stufe? Der letzte Brief???

Soll ich Einspruch beim Inkasso heben und sagen dass ich nun das 1. mal die Rechnung habe und nun die Hauptforderung an den Optiker direkt überwiesen habe? Und die Nebenzahlung werde ich nicht zahlen, da ich ja keine Rechnung hatte und ich auch eine Postumleitung zur neuen Wohnung gemacht habe. Wenn also ev. Mahnungen nicht angekommen sind hätte man die doch besser Einschreiben schicken sollen!???


Oder was schlagt ihr vor nun zu machen?

DANKE für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Es ist egal, wie das Inkassobüro seine Schreiben bezeichnet, wirf es in den Papierkorb. Du hast es immer noch nicht verstanden!

Du hast vorher durch Deinen Umzug bedingt weder eine Rechnung, noch eine Mahnung erhalten, also bist Du nicht in Verzug gesetzt worden. Nachdem Du den 1. Brief des Inkassounternehmens erhalten hast, hast Du die Hauptforderung bezahlt und dem Inkassounternehmen das mitgeteilt, sowie dass Du die Inkassogebühren ablehnst. So war es genau richtig.

Du kannst jetzt, um Ruhe zu bekommen, die Gebühren bezahlen. Aber Du kannst auch Geld aus dem Fenster schmeißen oder es zerknüllen und aufessen, es ist Deine Entscheidung, es ist Dein Geld.

Das Inkassounternehmen hat keinen Anspruch auf die Gebühren und wenn es hundertmal etwas Anderes behauptet.

Leider gibt es auch kaum ein Mittel, solche unberechtigten Mahnungen zu verhindern. Ich könnte Dir eine solche schicken, Dein Nachbar oder sonst jeder.

Wenn Du nicht bezahlst, wirst Du weitere bekommen. Das ist das Geschäft eines Inkassobüros, es immer wieder zu versuchen, in der Hoffnung, das möglichst viele weich werden.

Habe schon erlebt, dass ein Schuldner gleichzeitig von 5 Inkassobüros wegen derselben Sache gemahnt wurde. Der Auftraggeber hatte die nacheinander beauftragt, weil er keinen Erfolg sah, er meinte einfach doppelt genäht halte besser, Geld hat er trotzdem nie bekommen.

Nochmal: Ein Inkassobüro hat keine andere Befugnis als Du und ich. Alles, was zu sagen war, ist gesagt, Du könntest die noch 10 mal über den Sachverhalt aufklären oder denen eine Scheibe alten Käse in einem Briefumschlag schicken, der Erfolg wäre der gleiche.

Wirf die Mahnung in den Papierkorb und die nächste und die übernächste und irgendwann ist Ruhe - vielleicht.

-- Editiert von bogus1 am 08.11.2008 16:47

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#12
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

habe noch eine Frage, da ich wieder Brief vom Inkassobüro bekam und ich mir unsicher bin zumnal ich mich bei Gesetzen ja nicht so auskenne...

Das Inkassobüro fordert den Ausgleich ihrer Kosten (Recherchegebühr, Zinsen, Mahngebühr etc von 54 Euro) und schreibt:

"Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz § 286 Abs. 3 BGB zum 01.01.2002 sieht unter anderem vor, dass der Verzug einer Geldforderung 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintritt. Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB bedarf es einer Mahnung nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Des weiteren reicht es auch, wenn eine "generelle" Berechenbarkeit des Leistungszeitpunkts nach dem Kalender gegeben ist. "

Was heisst das für mich und was soll ich nun weiter machen?

DANKE für eure Gedult.

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Das kommt mal auf den Vertrag und den Rechnungstext an. Diese liegt aber wohl laut Sachverhalt noch nicht vor?

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#14
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Laut dem Inkassobüro fallen für Verkäufer KEINE Gebühren an! (So steht es auch auf der Homepage des Inkassobüros)

Vertrag habe ich bei einem Optiker nie Unterschrieben... habe die Rechnung vor 2 Wochen vom Inkassobüro erstmal gesehen. Laut Optiker hat er mich 3 mal gemahnt. Diese kamen aber nie an...
Wie funktioniert das dann? Kann der Verkäufer einfach behaupten hat hat mich gemahnt auch wenn ich den angeblichen Brief nicht erhalten habe?

Was soll ich nun machen?

Zahlen, Briefe vom Inkasso ignorieren...!??

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#16
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Hier ist die Homepageadresse: Ich verstehe das zumindest dass der Verkäufer nichts bezahlt.

www.euro-treuhand-inkasso.de

Auszug der Homepage:

"Ihre Vorteile als Kunde von EuroTreuhand Inkasso auf einen Blick:

Keine Jahresgebühr oder Mitgliedschaft
Keine Fall- oder Auslagenpauschale
Keine Vertragsbindung
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Keine Kosten bei Nichterfolg*
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"Die Konditionen von EuroTreuhand Inkasso gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir berechnen Ihrem Schuldner eine Gebühr in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die wir Ihnen nicht weiterbelasten*."

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#18
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

Gut, warum sollte man auf dem freien Markt nicht auf Erfolgsbasis arbeiten dürfen?

Leider sind solche IB dann immer besonders penetrant, weil sie ein unmittelbares Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens haben (wie sonst nur, wenn der Anspruch abgetreten wird).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Und wie muss ich nun reagieren und beachten?
Muss ich zahlen dem IB oder kann ich ignorieren?
Bzw. was habt ihr noch für tip?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

Du hast schon ca. 10mal dieselbe (kompetente) Antwort bekommen. Wenn du es jetzt immer noch nicht vestanden hast, dann zahl einfach und erspare uns deine Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Ihr müsst mich auch verstehen. Ich habe kein Gesetzliches Fachwissen und wenn ich solche Briefe bekomme mit Zeitlimits uns Schufa dorhung bzg. weitere Rechtliche Schritte, dann will ich mir schon sicher gehen... Vorallem nicht dass es mal aus 56E dann ev. 560E werden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Das kann normalerweise nicht passieren, wenn du nichts verschwiegen hast. Habe Dir x-mal erklärt, dass es auf den Verzug ankommt. Der Verzug muss aber bewiesen werden.

Das Inkassobüro schreibt:

Das Inkassobüro fordert den Ausgleich ihrer Kosten (Recherchegebühr, Zinsen, Mahngebühr etc von 54 Euro) und schreibt:

"Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz § 286 Abs. 3 BGB zum 01.01.2002 sieht unter anderem vor, dass der Verzug einer Geldforderung 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintritt. Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB bedarf es einer Mahnung nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Des weiteren reicht es auch, wenn eine "generelle" Berechenbarkeit des Leistungszeitpunkts nach dem Kalender gegeben ist. " (Zitat)

Das ist alles soweit korrekt, nur wurde unterschlagen, dass dies gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur gilt, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Das ist aber nur die eine Sache.

Entscheidend ist:

DER ZUGANG einer solchen Rechnung ODER eben der entsprechenden Mahnung muss BEWEISBAR sein.

Im Klartext:

Wenn die nicht von Dir eine Unterschrift auf einem solchen Einschreiben aus dem Hut zaubern können, was NICHT der Fall sein kann, da DU ein solches Einschreiben nach eigenen Angaben NIE bekommen hast, stehen sie ganz dumm da.

Alles Andere ist nichts als Behauptung OHNE Nachweis. Und ich denke mal, dass die das selbst am Besten wissen, sonst würden die jetzt schon einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Anstatt dessen kommen die weiter mit Bettel- und Drohbriefen und Halbwahrheiten.

Solltest Du wider Erwarten einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, legst Du Widerspruch ein. Der geht aber an das zuständige Gericht. Das ergibt sich aus dem Bescheid selbst.

Denke aber, soweit wird es NICHT kommen. Weitere Mahnungen gehen in den Papierkorb.



0x Hilfreiche Antwort

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