Hallo,
ich habe in einem Internet-Shop eine Digitalkamera und eine (lt. Aussage des Shops) dazu passende Tasche bestellt (als zwei Artikel, kein "Kombiangebot"). Die Tasche entspricht überhaupt nicht meinen Vorstellungen und ist auch nicht wirklich passend zur Kamera.
Ich habe per Email den Kauf der Tasche widerrufen, die Kamera will ich behalten. Der Shop hat mir zurückgeschrieben, dass ich nur die ganze Bestellung widerrufen kann und nicht einen einzelnen Artikel!
Ist dies tatsächlich rechtens?
Internet-Shop: Widerruf von Teilen der Lieferung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ist dies tatsächlich rechtens?
Schlicht und einfach: NEIN
Hallo,
das hört sich für mich aber sehr komisch an. In der Regel muss der Anbieter einzelne Artikel zurück nehmen.
Gibt es dazu Informationen in den AGB?
Also ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ein Händler in der Regel immer die Möglichkeit gibt einzelne Teile aus einer Lieferung zu widerrufen.
MFG
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Die AGBs geben diesbezüglich nicht viel her:
"... Das Widerrufsrecht kann durch rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung in Textform (d.h. per Brief, Telefax, e-Mail etc.)oder durch Rücksendung der Ware mit Angabe der Order,- und Rechnungs-Nr. innerhalb der o.g. Frist ausgeübt werden und bedarf keiner Begründung. ..."
Ich hab auch schon im BGB unter "Fernabsatz" und Widerruf nachgelesen, aber nichts über den Widerruf von Teilen der Ware gefunden.
Ich weiß nicht so recht, wie ich das jetzt anstellen soll ... dummerweise hab ich die Ware per Nachnahme bestellt. Wenn ich jetzt die Tasche zurückschicke, bleib ich wahrscheinlich auf den Kosten sitzen!
Hartnäckigkeit zahlt sich doch aus ... nachdem ich den Shop gestern nochmal gemailt habe, wurde mir heute die Rücksendung von nur einem Artikel gestattat!
... na wer sagts denn :-)
Was der VK schreibt ist Blödsinn.
Viele Grüße, Michael
Na das ist doch schön zu hören.
Dann kann man dir wohl nur noch viel Spaß mit der neuen Kamera wünschen :D
Liebe Grüße,
Audrey
Mirk es ist unsinnig mit dir zu diskutieren, da du in deiner eigenen Welt lebst und immer Recht hast.
Es gibt zwar noch kein Urteil darüber, aber eine andere Auslegung wäre unsinnig, da dem VK durch den Widerruf von kompletten Bestellungen mehr Kosten entstehen würden, als es oft bei der Rücksendung von einzelnen Artikeln der Fall wäre.
Wie Mirk so schön schreibt, es geht um die Willenserklärung. Es ist der Wille des K die Artikel zu behalten die gefallen und die anderen zurückzusenden. Dieser Wille besteht bereits bei der Bestellung.
Viele Grüße, Michael
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