Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Im Internet wurde ein Klimagerät(zur Belüftung eines Schlafraumes) ersteigert.
Der Käufer hat sofort nach erstmaligem Gebrauch beim Verkäufer den für ihn wesentlichen Mangel eingewand, dass das Gerät zu laut ist. Nach einer Messung hat sich ein Wert von 56-60 Dezibel ergeben. Der Käufer möchte vom Vertrag zurücktreten und diesen rückabwickeln.
Der Verkäufer bestreitet den Mangel natürlich und meint, die "Lärmbelästigung" durch das Gerät sei ein subjektiver Wert.
Was mich interessiert ist, ob es einen Normwert für derartige Geräte gibt, und wie aussichtsreich eine Klageerhebung ist!
Danke für jede Stellungsnahme!
Nina
Internetersteigerung
1. August 2002
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Frage vom 1. August 2002 | 20:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetersteigerung
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