Internetkauf Hotelgutschein

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
a.guggy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetkauf Hotelgutschein

Wir kauften 2008 über einen Internethändler einen Hotelgutschein für 3ÜF in Bayern. Als wir diesen nun einlösen wollten, wurde uns im Hotel mitgeteilt, dass der frühere Hotelbesitzer letztes Jahr Insolvenz angemeldet hat und wir ohne erhebliche Zuzahlung diesen Kurzurlaub antreten können.
Der Internet-Händler redet sich diesbezüglich raus!

Meine Frage nun:

Da wir den Kauf mit dem Internet-Händler "...§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns...." und NICHT mit dem Hotel , der Zusatz " ...tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Leistungen .." fehlt, abgeschlossen haben -
können wir in diesem Fall einen gewährleisungspflichtigen Mangel vorbringen?
Die Zweijahresfrist ist noch nicht um und Nacherfüllung kann in diesem Fall ja nicht geleistet werden?!?!

Danke!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
und wir ohne erhebliche Zuzahlung diesen Kurzurlaub antreten können.

Und ... wollt ihr lieber erhebliche Zuzahlungen?



quote:
Da wir den Kauf mit dem Internet-Händler "...§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns...." und NICHT mit dem Hotel , der Zusatz " ...tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Leistungen .." fehlt, abgeschlossen haben -
können wir in diesem Fall einen gewährleisungspflichtigen Mangel vorbringen?

Was soll man diesem Gestammel entnehmen können?
Gibt es das auch in vollständig?

Aus den paar Formulieurngs-Fetzen der AGB kann man keine seriöse Beurteilung abgeben.





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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