Wir kauften 2008 über einen Internethändler einen Hotelgutschein für 3ÜF in Bayern. Als wir diesen nun einlösen wollten, wurde uns im Hotel mitgeteilt, dass der frühere Hotelbesitzer letztes Jahr Insolvenz angemeldet hat und wir ohne erhebliche Zuzahlung diesen Kurzurlaub antreten können.
Der Internet-Händler redet sich diesbezüglich raus!
Meine Frage nun:
Da wir den Kauf mit dem Internet-Händler "...§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns...." und NICHT mit dem Hotel , der Zusatz " ...tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Leistungen .." fehlt, abgeschlossen haben -
können wir in diesem Fall einen gewährleisungspflichtigen Mangel vorbringen?
Die Zweijahresfrist ist noch nicht um und Nacherfüllung kann in diesem Fall ja nicht geleistet werden?!?!
Danke!!
-----------------
""
Internetkauf Hotelgutschein
5. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2010 | 17:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetkauf Hotelgutschein
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. August 2010 | 01:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
und wir ohne erhebliche Zuzahlung diesen Kurzurlaub antreten können.
Und ... wollt ihr lieber erhebliche Zuzahlungen?
quote:
Da wir den Kauf mit dem Internet-Händler "...§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns...." und NICHT mit dem Hotel , der Zusatz " ...tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Leistungen .." fehlt, abgeschlossen haben -
können wir in diesem Fall einen gewährleisungspflichtigen Mangel vorbringen?
Was soll man diesem Gestammel entnehmen können?
Gibt es das auch in vollständig?
Aus den paar Formulieurngs-Fetzen der AGB kann man keine seriöse Beurteilung abgeben.
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
268.156
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten