Internetkauf, Rückgabe

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
jean-jacques
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetkauf, Rückgabe

Moin moin an alle!
Ich habe eine Frage: wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist die Rücknahme eines im Internet ersteigerten und so gekauften Artikels nur auf Kulanzbasis möglich (es geht um einen Händler). Die Ausnahme wäre eine ausdrückliche Vereinbarung beim Kauf oder im Vertrag.
Nun zu meiner Frage: wenn ich den Artikel (bei ebay gekauft) bestelle und in diese Mail hineinschreibe (wörtlich): "Bitte bestätigen Sie mir, dass ich notfalls, sollte der Anzug nicht passen, diesen zurück schicken kann"; und der Verkäufer nicht darauf antwortet sondern den Artikel schickt, wie steht es dann mit der Rechtslage? Wäre er nicht zumindest verpflichtet gewesen mich darüber zu informieren, dass die Rücksendung nicht möglich ist?
Ich freue mich über Ratschläge, danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie bei einem Händler via eBay/Online-Shop kaufen, haben Sie 14 Tage Rückgaberecht ab Lieferung.

Und wenn er Sie darüber nicht aufgeklärt hat, können Sie jederzeit, auch später als 14 Tage, noch zurücktreten.

Zu Ihrer Frage mit der Mail:
das sehe ich nicht so, zumal Sie im Streitfall den Zugang der Mail beweisen müßten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jean-jacques
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für diesen Ratschlag. Die Mail von der ich schrieb war allerdings die, mit der auch die Bestellung ausgelöst wurde. Somit beweist sich der Erhalt von selber, sonst hätte mir der Händler die Ware nicht schicken können. Ob das allerdings die Rechtslage so ändert, dass es verwertbar ist weiß ich nicht... Dennoch lieben Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist durchaus denkbar, daß in der Erklärung der Antrag auf Vertragsänderung gesehen werden kann, der durch die Erfüllung angenommen wurde.

Aber: für den Inhalt der Mail wären Sie beweispflichtig.
Wenn der Händler behauptet, die Mail habe zwar die Bestellung, aber nichts sonst enthalten, hätten Sie wiederum ein Problem (solange Sie keine Zeugen für den Inhalt hatten).

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