Hallo,
ich habe bei einem Händler (online/ stationär) einen Hifi Baustein im Internetshop gekauft. Er war als B-Ware gekennzeichnet und ca 40% günstiger. Per Mail habe ich dann eine automatische Bestellbestätigung mit den Zahlungsdaten erhalten. Nach der Zahlung hab ich eine neue Mail erhalten, die den Status Komplett bezahlt enthielt und das weiter Vorgehen beschrieben war. Er sollte also nur noch verschickt werden.
Nun in dieser Zeit verging eine Woche. Ein Tag später kommt wieder eine Mail mit der Info man könne nicht liefern und storniert die Bestellung und erstattet das Geld. Nun das Geld aber möchte ich nicht, sonder das Gerät.
Man entschuldige sich und hat so gesehen mehr angeboten als man im Laden hatte, da der Vertrieb bei sich noch B-Ware Geräte in der Liste stehen hatte. Da die Shopseite nicht immer synchron mit der Lagerseite des Vertriebs ist konnte man sowas nicht ahnen.
Nun meine Frage, habe ich eine Chance an das Gerät zu kommen?
Internetkauf per Vorkasse beim Händler
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Kommt drauf an, wie der Händler den Vertrag angefochten hat. Wie ist denn der Wortlaut der Mail?
Hier dürfte es an der Unmöglichkeit der Erfüllung scheitern.
Allerdings macht sich der Händler schadenersatzpflichtig. Man muss also prüfen, was für ein Schaden entstanden ist. Ist dir deswegen ein gleiches B-Ware Gerät, von einem anderen Verkäufer, durch die Lappen gegangen? Falls nicht: Kein Schaden.
Falls kein Schaden entstanden ist und es kein vergleichbares B-Ware Gerät gibt => Pech gehabt
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Ich würde mal in den AGB des Anbieters nachsehen, wann der Vertrag zustande kommt. Nicht selten sind darin Klauseln zu finden, wonach das Zustandekommen eines Vertrages erst mit Auslieferung festgelegt wird. Soweit solch eine Vereinbarung rechtswirksam ist, scheitert es von vornherein an einer belastbaren Vertragsgrundlage, um Schadensersatz geltend machen zu können.
ZitatHier dürfte es an der Unmöglichkeit der Erfüllung scheitern. :
Korrekt, wenn es keine Gattungsware, sondern ein Einzelstück war.
Kommt jetzt darauf an, weshalb genau das "B-Ware" war. bei beschädigter Verpackung sieht das schon anders aus als bei einer Ware die z.B. ein Ausstellungsstück war.
ZitatNicht selten sind darin Klauseln zu finden, wonach das Zustandekommen eines Vertrages erst mit Auslieferung festgelegt wird. :
Wobei sie das nicht sind, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "Vorkasse" nimmt.
Bei Vorkasse spätestens mit Zahlung der Vorkasse.ZitatIch würde mal in den AGB des Anbieters nachsehen, wann der Vertrag zustande kommt. :
ZitatWobei sie das nicht sind, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "Vorkasse" nimmt. :
ZitatBei Vorkasse spätestens mit Zahlung der Vorkasse. :
Wieso? Ich sehe da erst mal keinen Zusammenhang mit Vorkasse... zumindest nicht dann, wenn die üblicherweise via Paypal, Sofortüberweisung & Co. abläuft und nicht aufgrund einer entsprechenden Zahlungsaufforderung mit Übermittlung der Bankdaten.
ZitatIch sehe da erst mal keinen Zusammenhang mit Vorkasse :
Die Gerichte schon.
Wenn Verbraucher ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssten, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, ist dies mit dem wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar und verstößt damit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB .
Zitat:ZitatIch sehe da erst mal keinen Zusammenhang mit Vorkasse :
Die Gerichte schon.
Wenn Verbraucher ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssten, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, ist dies mit dem wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar und verstößt damit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB .
Danke für die Info. Das macht natürlich Sinn. Wenn du ein Urteil greifbar hast, wäre es prima, wenn du mir das Az. dazu benennen würdest.
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