Internetshop - Storno - Gutschein statt Geld zurück (AGB)

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
msn482248-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetshop - Storno - Gutschein statt Geld zurück (AGB)

Hallo,

ich habe in einem Onlineshop aus Österreich etwas bestellt und mit PayPal bezahlt.
Nach kurzer Zeit (vor dem Versand) habe ich die Bestellung storniert, was mir auch bestätigt wurde. Mit der Bestätigung erhielt ich einen Gutschein in Höhe meines "Guthabens". Ich habe darum gebeten, mir das Geld auf PayPal zu schicken oder auf mein Konto zu überweisen.
Als Antwort teilte man mir mit, dass dies nicht möglich sei. Man bekomme nur einen Gutschein und verwies mich auf die AGB.
Ist das rechtens, wenn es in den AGB steht oder habe ich ein Recht auf mein Geld?

LG
Sascha

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Widerrufsregelungen gelten in der ganzen EU. Außerdem ist Deutschland der Erfüllungsort.
Die entsprechende Passage in den AGBs ist unwirksam.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die entsprechende Passage in den AGBs ist unwirksam.

Mutige Aussage so ganz ohne Detailwissen ...



Zitat (von msn482248-65):
Nach kurzer Zeit (vor dem Versand) habe ich die Bestellung storniert,

Auf welcher Rechtsgrundlage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn482248-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf welcher Rechtsgrundlage?


Darf ich beim Onlineshopping nicht innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten ohne einen Grund angeben zu müssen?

Oder gibt es einen Unterschied zwischen stornieren und wiederufen? Habe ich die falsch Wortwahl getroffen?

Dürfen die Online-Händler in den AGB festlegen, dass sie einen Gutschein ausstellen statt den Betrag zu erstatten?

-- Editiert von msn482248-65 am 09.05.2019 07:54

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Darf ich beim Onlineshopping nicht innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten ohne einen Grund angeben zu müssen?

Im allgemeinen Ja.
Es kommt aber auch etwas darauf an, was Sie "geshoppt" haben. Es gibt nämlich durchaus eine Reihe von Ausnahmen. Ob eine davon zutrifft, kann man aus der Ferne nicht beurteilen, wenn Sie nicht verraten, worum es geht.

Zitat:
Oder gibt es einen Unterschied zwischen stornieren und wiederufen? Habe ich die falsch Wortwahl getroffen?

Evtl. Ja. Es ist mittlerweile so geregelt, dass man deutlich zum Ausdruck bringen muss, wenn man sein Widerrufsrecht nutzen will.

Zitat:
Dürfen die Online-Händler in den AGB festlegen, dass sie einen Gutschein ausstellen statt den Betrag zu erstatten?

*Wenn* ein Widerrufsrecht besteht und das vom Kunden genutzt wird, dann muss sich der Kunde nicht mit einem Gutschein begnügen, sondern kann eine Rückerstattung mit dem Zahlungsmittel verlangen, dass zur Zahlung benutzt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Bist du Privatperson oder Gewerbetreibender?
Als Privatperson: Du hast ein Anrecht auf Rückerstattung des Geldes.
Als Gewerbetreibender: Siehe AGB des Verkäufers.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
msn482248-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im allgemeinen Ja.
Es kommt aber auch etwas darauf an, was Sie "geshoppt" haben. Es gibt nämlich durchaus eine Reihe von Ausnahmen. Ob eine davon zutrifft, kann man aus der Ferne nicht beurteilen, wenn Sie nicht verraten, worum es geht.


Es war eine Anhängerkupplung.
Demnach nicht was mit Hygiene oder Spezialanfertigung sprich Aufdruck oder ähnliches zu tun hat.


Vielen Dank an alle für die Hilfe, ich denke ich weiß was ich gucken wollte. Ich werde mir das Geld einfach über den Paypal Käuferschutz zurückholen und warte darauf, wie sie reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Es war eine Anhängerkupplung.

Und Sie haben nicht zufällig eine Autowerkstatt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
msn482248-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und Sie haben nicht zufällig eine Autowerkstatt?


Nein, privat

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich werde mir das Geld einfach über den Paypal Käuferschutz zurückholen und warte darauf, wie sie reagieren.


Es wäre besser, dem Händler noch einmal nachweislich und schriftlich mitteilen, dass man als Endverbraucher den Online-Kauf widerrufen hat und dementsprechend das Geld als Überweisung erstattet werden muss. Frist: 14 Tage!
Die entsprechende AGB-Klausel ist unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von msn482248-65):
ich habe in einem Onlineshop aus Österreich etwas bestellt


Und wurde vor Abgabe der Bestellung auch korrekt über die Folgen der Ausübung eines Widerrufsrechts informiert???

"Strafsanktionen (§ 19 FAGG)

Zusätzlich zu den bei den einzelnen Informationspflichten dargestellten vertragsrechtlichen Konsequenzen (Verlängerung des Rücktrittsrechts, Entfall der Kostentragungspflicht, Risiko des Wertverlusts) sind Verletzungen der Informationspflichten mit Verwaltungsstrafe bis zu 1.450,0 Euro bedroht."

Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG)

§ 14 Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
(1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 vom Vertrag zurück, so hat der Unternehmer alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Er hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.

Zitat:
und mit PayPal bezahlt.


---> Der Verkäufer mußte darüber informieren, daß nach einem "Rücktritt" die Paypal-Zahlung wider per Paypal zurückerstattet werden wird.

Zitat:
Als Antwort teilte man mir mit, dass dies nicht möglich sei. Man bekomme nur einen Gutschein und verwies mich auf die AGB.
Ist das rechtens, wenn es in den AGB steht oder habe ich ein Recht auf mein Geld?


Solche verbrauchernachteilig von den Fernabsatz-Vorschriften abweichenden AGB sind unwirksam:

Zwingendes Recht
§ 2. Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.

RK

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