Internetversender erstattet nicht vollen Kaufpreis nach Rücktritt

5. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
balu_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetversender erstattet nicht vollen Kaufpreis nach Rücktritt

Hallo zusammen,

ich habe mir bei einem Internetversender einen SAT-Receiver (300€) bestellt. Muss ihn allerdings aufgrund der schlechten Bildqualität und der unausgereiften Software zurückgeben. Nach kurzem Email Kontakt sollte ich das Gerät (nicht unfrei) an deren Servicestelle zurücksenden. Zur Sicherheit (wegen den 14 Tagen Grenze) faxte ich dem Internetversender das besprochen Vorgehen und bat den Versender mir den Kaufvertrag zu überweisen. Im Betreff des Fax statt „Rücktritt vom Kaufvertrag“.

Nach 2 Wochen überwies der Versender 209,3 € und im Anlagetext stand: „Retoure Abz. 30% Gebrauchspuren 209,3H“.

Darf der Versender einen derartigen Abzug vornehmen? Kann ich was dagegen machen? Nebenbei – der SAT-Receiver ging in einem einwandfreien Zustand (natürlich original verpackt inkl. die Plastiktüten etc.) zurück zum Versenden – die einzigen Gebrauchspuren waren die benutzen Batterien für die Fernbedienung.

Hoffe auf Hilfe.

Gruß balu

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

Rechtsgrundlage ist § 357 III BGB .

Hiernach besteht die Möglichkeit Wertersatz für Verschlechterung zu fordern wenn spätestens bei Vertragsabschluss auf die Möglichkeit des Wertersatzes und Möglichkeit der Vermeidbarkeit desselben in Textform hingewiesen wurde und die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Die meisten Widerrufsbelehrungen genügen diesem Anspruch nicht, so dass ein Streiten über die Höhe entbehrlich ist.

-- Editiert von luDa am 06.06.2006 08:48:03

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wann haben Sie den Receiver gekauft und wann haben Sie diesen zurückgeschickt?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wann haben Sie den Receiver gekauft und wann haben Sie diesen zurückgeschickt?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
balu_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Kaufvertrag ist auf dem 3.05.06 datiert; erhalten hab ich die Ware (Post) am 05.05.06; die Ware wurde laut Hermes am 22.05.06 zurück zum Internetversender/Serivce zugestellt. Allerdings bin ich am 16.05.06 per Fax bzw. am 14.05.06 per Email vom Kaufvertrag zurückgetreten. Am 15.05.06 erhielt ich vom Internetversender die Aufforderung das Gerät zur Servicezentrale (nicht unfrei) zu versenden.

@ luDa:
auf der Homepage des Internetversenders steht:"... Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken,
wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht. Dies
können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Waren einer
Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und
in der Originalverpackung zurückschicken. Sie können Wertersatz
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
... "


Wie gesagt, der Reciever wurde nur zum Testen aufgestellt und ist in einen einwand-freien Zustand zurückgesendet worden.


Gruß balu

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#5
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Dann brauchen Sie auch keinen Wertersatz zu leisten.Bei welchen Händlern bestellt Ihr
nur??? ich habe schon 100x bestellt und zurückgeschickt ohne jemals Wertersatz zu
zahlen.Ihr kauft bestimmt bei"Nepper,Schlepper und Bauernfängern" ein.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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