Iphone durch Elektronikgeschäft verloren gegangen

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
trapchinka*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Iphone durch Elektronikgeschäft verloren gegangen

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir hat ihr über Ebay gekauftes, gebrauchtes Iphone 4 (in scharz mit 16 GB, Zeitwert 350 Euro) zur Reparatur bei einem Elektronikgeschäft, welches mit Apple kooperiert, gebracht. Für die Reparatur sollten 70 Euro anfallen (die Gewährleistung war schon abgelaufen). Nachdem sie mehrere Wochen nichts von dem Laden gehört hat, fragte sie nach und erfuhr, dass ihr Iphone auf dem Postweg zum Reparaturstandort von UPS verloren gegangen ist.

Nach längerem Hin und Her bot man ihr nun an, ein neues, weißes Iphone 4 mit 8 GB für 360 Euro kaufen zu können. Die Begründung ist auch einleuchtend: sie ersetzen ihr den Zeitwert ihres verloren gegangenen Iphones.
Allerdings hätte sie ja diese zusätzlichen Anschaffungskosten nicht, wenn die ihr Handy nicht verschlampt hätten.

Kann sie daher verlangen, dass man ihr ein vergleichbares Iphone zum Preis von 70 Euro (entsprechen den Reparaturkosten, die angefallen wären) überlässt? Oder dass sie zumindest die 360 Euro in bar bekommt? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Auf das Angebot von dem Geschäft will sie auf keinen Fall eingehen, da die wohl sehr unfreundlich und sogar spöttisch ihr gegenüber waren.

Mein Ansatz wäre folgender:

§ 280 Abs. 1 BGB : Pflichtverletzung führt zu Schadenersatzanspruch.
Zwar hat nicht das Geschäft selbst das Iphone verloren, aber UPS hat keinen Vetrag mit meiner Freundin geschlossen. Das Geschäft könnte sicherlich von UPS selbst Schadenersatz verlangen.

§ 249 Abs.1 BGB : Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Und direkt Absatz 2 : Statt der Geldleistung kann man den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Daraus schließe ich, dass der Laden ihr ein dem Zeitwert ihres alten Iphones entsprechendes Gerät zu übergeben hat, weil sie kein neues kaufen müsste, wenn die ihres nicht verloren hätten. Oder sie kann eben stattdessen das Geld verlangen.

Sehe ich das richtig? Und ist meine Argumentation schlüssig, sodass ich einen Brief an das Geschäft aufsetzen kann?

Vielen Dank bereits im Voraus!

Trapchinka*

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-- Editiert trapchinka* am 20.03.2012 11:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
dass der Laden ihr ein dem Zeitwert ihres alten Iphones entsprechendes Gerät zu übergeben hat, weil sie kein neues kaufen müsste, wenn die ihres nicht verloren hätten. Oder sie kann eben stattdessen das Geld verlangen


Richtig.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder sie kann eben stattdessen das Geld verlangen <hr size=1 noshade>


Nur das ist durchsetzbar, Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht nicht, § 251 BGB :

Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.

Das wäre dann der Zeitwert im defekten Zustand, d.h. minus 70 EUR. Die Zahlung kannst du unter Fristsetzung fordern, wenn das "Kulanzangebot" nicht in Frage kommt.

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