Irreführende Werbung vom DSL Anbieter?

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kaeferli
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Irreführende Werbung vom DSL Anbieter?

Hallo,
ich wollte gerade meinen DSL Tarif ändern. Im Angebot war ein DSL Anschluß 50000 für 24 Monate 29,90€ auf Wunsch 1 Samsung Tablet geschenkt. Die nette Dame am Telefon sagte mit jedoch, das dann der Anschluß 39,90€ pro Monat kostet. Fühle mich von der Werbung an der Nase herumgeführt, denn erst beim bestellen (nach mehreren klicks durch mehrere Seiten) bekommt man diese Information.
Ist eine derartige Werbung erlaubt? Geschenkt ist dabei garnichts, weil ich ja dann das Tablet mit 10 € im Monat zahlen muss.
Für eine Antwort vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Ohne die konkrete Werbung zu sehen, kann das nicht gesagt werden.
Rein vom Gefühl her würde ich sagen, eine Formulierung wie "auf Wunsch ein ... geschenkt" ist schon sinnfrei per se, denn wer sollte ein wertvolles Geschenk ablehnen, also warum muß man es extra wünschen müssen? Also ist für mich schon klar, daß da ein Haken sein muß.

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#3
 Von 
ThomasF
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich halte das ebenso für irreführend.
Auf der entsprechenden Seite wird der Preis von 39,99€ durchgestrichen dargestellt und ausgesagt: "24 Monate lang 29,99€". Auf derselben Seite weiter unten in der Spalte steht: "Auf Wunsch geschenkt: Samsung Galaxy Tab 3". So wird es auch in der TV Werbung gesagt.

Keinerlei Hinweis darauf, dass dann der genannte Preis nicht gilt und somit das Gerät nicht geschenkt wird, sondern monatlich mit 10€ abgezahlt. Der später genannte Preis von knapp 400€ für das Gerät ist ebenfalls falsch, es ist für 250€ zu bekommen. Somit hätte man nur eine Ersparnis von 10€ bei Abschluss dieses Tarifs, bekommt aber vorgemacht, man erhalte es geschenkt zu dem günstigen Tarif.

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" Schwerpukt IT und Telekommunikation"

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf der entsprechenden Seite wird der Preis von 39,99€ durchgestrichen dargestellt und ausgesagt: "24 Monate lang 29,99€".

Auf derselben Seite weiter unten in der Spalte steht: "Auf Wunsch geschenkt: Samsung Galaxy Tab 3". <hr size=1 noshade>


Ob dies wegen Irreführung unzulässig ist, hängt davon ab, ob der maßgebliche ( fiktive ) "durchschnittlich aufmerksame, verständige und informierte" Verbraucher mit der Werbung die irrige Vorstellung verknüpft, "auf Wunsch" erhalte man ZUSÄTZLICH zum ermäßigten Preis noch ein Tablet dazugeschenkt, oder ob der Durchschnittsverbraucher das Tablett-Angebot als t wünschen zu können.

Wenn unterdurchschnittlich unaufmerksame, gleichgültige, begriffsstutzige Verbraucher einer Irreführung erliegen, soll dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein. Es sei denn, dem Werbetreibenden wäre nachzuweisen, daß er es auf diese Täuschung gezielt angelegt hat: (erst) dann wäre unerheblich, ob bloß verschwindend wenige, hoffnungslos totalverblödete Verbraucher auf die Werbung hereingefallen wären:

quote:<hr size=1 noshade>[ Die Werbung ] ist nach Auffassung des erkennenden Senats allein darauf angelegt, denjenigen – wenn auch eher geringen –Teil unaufmerksamer Verbraucher vorsätzlich zu täuschen, der ... nicht erkennt. Ein solches Angebot ist ohne Rücksicht darauf unlauter (§ 5 UWG ), wie hoch der Anteil der auf diese Weise getäuschten Verkehrskreise ist.

OLG Frankfurt, Urteil vom 26. März 2013 · Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20184/12" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Frankfurt, 26.03.2013 - 6 U 184/12: Unlautere Geltendmachung von Forderungen aus "Abofallen...">6 U 184/12</a> <hr size=1 noshade>


RK

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