Hallo zusammen & danke für‘s lesen!
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
Ich inserierte ein Surfboard bei eBay und gab die mutmaßlichen Spezifikation dieses an.
Was ich nicht wusste ist, dass diese nicht korrekt waren.
Ein Käufer kam zu mir, besichtigte das Board, und nahm es nach einer kleinen - für ihn positiv verlaufenen - Nachverhandlung mit.
Ein paar Tage später schickte er mir Bilder vom bereits von ihm genutzten Artikel zu, um mir mitzuteilen, dass die falschen Spezifikationen bei eBay standen.
Ich teilte ihm mit, dass ich darüber nichts wusste und es mir Leid täte. Allerdings stellte ich ihm keinen Umtausch in Aussicht, da wir beide uns geirrt haben und er das Produkt vor Kauf begutachtet hat.
Nun unterstellt er mir, dass ich ihm eine Rücknahme oder ein Rabatt schuldig wäre.
Der Rabatt (seine Vorgeschlagene Summe war mir allerdings zu hoch) kam mir aus empathischen Gründen auch schon in den Sinn.
Nun meine Frage:
Wer ist im Recht?
Ich danke euch!
Irrtum in Beschreibung bei eKleinanzeigen
24. Juni 2022
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Frage vom 24. Juni 2022 | 14:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum in Beschreibung bei eKleinanzeigen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2022 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatIrrtum in Beschreibung bei eKleinanzeigen :
Wo ist da der Irrtum des Verkäufers?
Davon las ich in dem Sachverhalt noch nichts?
ZitatEin Käufer kam zu mir, besichtigte das Board, und nahm es nach einer kleinen - für ihn positiv verlaufenen - Nachverhandlung mit. :
Da wäre man der ganz genaue Ablauf inklusive dem Wortlaut wichtig.
Denn wenn der Kaufvertrag erst nach der Besichtigung geschossen wurde, wäre das für den Verkäufer nicht von Nachteil.
#2
Antwort vom 24. Juni 2022 | 14:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Board wurde als ein 6,8‘ langes Brett inseriert. Es war aber ein 6,4‘ langes Brett.
Er sagte ca „Ja, nehm ich mit. Machen wir 240€?"
Der Ursprungspreis war 245€.
-- Editiert von ChrisKnoke am 24.06.2022 14:43
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