Guten Abend,
Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
Am 03.07.2011 habe ich bei einem Einkauf bei swatch eine Uhr für 0 € entdeckt und mitbestellt.
Am 04.07.2011 kam die Bestellbestätigung und die Ware habe ich auch direkt am 05.07 erhalten.
Heute Nachmittag kam nun die Email, dass es sich um einen Irrtum handele und sie den Rest des Preises von meiner Kreditkarte noch abbuchen werden.
Ich würde nun gerne wissen, ob eine Irrtumsanfechtung von swatch zustande kommt, da inzwischen schon 10 Tage vergangen sind. Zählen die 10 Tage noch zur unverzüglichen Kenntnisnahme des Irrtums oder ist es schon zu spät für eine Irrtumsanfechtung?
Swatch hat den Preisfehler direkt am 04.07.2011 bemerkt, denn da wurde schon der Preis für die Uhr korrigiert.
Vielen Dank für Eure Antwort schon im Voraus!
Viele Grüße,
Johanna
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Irrtumsanfechtung
13. Juli 2011
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Frage vom 13. Juli 2011 | 22:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Irrtumsanfechtung
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#1
Antwort vom 13. Juli 2011 | 23:49
Von
Status: Richter (8531 Beiträge, 4067x hilfreich)
Hallo,
also erstmal wären es nicht 10 Tage, soondern 9 Tage. Es gibt auch schon Gerichtsentscheidungen, die 14Tage noch als Zeitrahmen akzeptieren...
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#2
Antwort vom 14. Juli 2011 | 12:58
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1123x hilfreich)
quote:
Zählen die 10 Tage noch zur unverzüglichen Kenntnisnahme des Irrtums
Ja. "Unverzüglich" bedeutet nicht "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern". Wenn die Gegenseite z.B. erst noch die Rechtslage prüfen lassen muß, können das schon mal 14 Tage sein.
Auf der anderen Seite könnte man sich natürlich fragen, was passiert wäre, wenn die Email nicht angekommen wäre. Wie wollte die Gegenseite dann die unverzügliche Anfechtung beweisen?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2011 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (124155 Beiträge, 40329x hilfreich)
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