Hallo!
Ich habe bei einem Computerladen über seine Website Speicher für mein Notebook bestellt, und zwar zu Abholung im Shop, weil ich dort oft vorbei komme. In dem Laden haben sie solche speziellen Teile aber nicht vorrätig.
Für die Beschaffung aus dem in einem Vorort gelegenen Lager will der Shop runde 5 € haben, quasi Versand kosten.
Ich habe also den Speicher im Laden abgeholt und mit Karte bezahlt.
Leider funktionierte der nicht und so habe ich ihn noch am selben Tag im Laden zurück gegeben, was auch gar kein Problem war.
Nun bekomme ich eine Email von der Buchhaltung, dass sie mir den Betrag aufs Konto überweisen, allerdings nur den Warenwert (knapp 90 € ) , nicht die 5 € Versandkosten.
Nach Fernabsatzrecht müssten sie ja auch die Versandkosten erstatten, aber natürlich nur, wenn das auch ein Fernabsatzvertrag war.
Ist das hier der Fall? Ich würde sagen ja.
-- Editiert von alxk am 16.12.2005 09:10:54
Ist das Fernabsatz ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Es wird somit nur auf die Art und Weise des Vertragsschlusses angeknüpft und nicht auf den Inhalt dessen. Ihrem Sachverhalt zurfolge handelt es sich somit um einen Fernabsatzvertrag, sofern Sie über das Internet den Vertrag abgeschlossen
haben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Sie verwirren mich Hr. Roenner.
Punkt 1)wenn ich meinem Kunden mitteile das ich Ware extra für ihn bestelle und er deshalb den Versand zu mir bezahlen muss,er dann einwilligt,dann ist es nicht Fernabsatz,er muss allerdings trotzdem bei Kulanz Rückgabe die Versandkosten tragen( machen so etwas allerdings nie).
Wenn der Kunde aber die Ware im Laden abholt,sind für den Kunden eigentlich keine Versandkosten entstanden,sondern nur für den Händler.Dies sollte nun wiederum nicht das Problem des Kunden sein.
verwirrte Grüsse
lili
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Hallo lili,
ich habe doch nur etwas dazu gesagt, wann ein Vertrag als Fernabsatzvertrag zu qualifizieren ist. Zu der Verpflichtung der Portoerstattung habe ich nichts gesagt. Sofern ein Widerrufsrecht besteht, was bei Softwarelieferungen zu prüfen ist, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Sollte es auf Kulanz beruhen, so wird der Käufer sich an das Geschäft wenden müssen, um zu erfragen, wie die Portokosten behandelt werden.
Konnte ich die Verwirrung beseitigen?
Viele Grüße,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 16.12.2005 12:44:17
ich sehe das ein wenig anders.
hier wurden dem käufer versandkosten auferlegt die der verkäufer hat um die ware zu beschaffen. somit errechnet sich ein preis für das produkt von 95€ und diese sind dem käuer, in diesem fall, auch zu erstatten.
gruss,
kristijan
Vielen Dank für die Beiträge!
Ich habe den Speicher ausschließlich über das Internet bestellt, allerdings zur Abholung im Shop, was dort einer der möglichen Versandoptionen ist. Dass das auch 5 € kostet, war mir bekannt. Ich habe das bei dem Laden schon mehrfach so gemacht, nur musste ich bisher noch nichts zurückgeben.
Der Vertrag gilt also im Sinne des BGB als "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen", wenn ich die Bestellung übers Internet getätigt habe, selbst wenn ich die Ware dann persönlich abgeholt habe?
Die Frage dahinter ist letztlich: "Lohnt" es sich, denen eine Email zu schicken und die Rückzahlung der 5 € zu verlangen oder mache ich mich damit nur lächerlich (das ist es ja bei 5 € vielleicht ohnehin)?
Danke!
wenn ich die Bestellung übers Internet getätigt habe,
Ja, wenn der VK dies als regulären Verkaufskanal nutzt. (Gegenbeispiel: wenn ich meinem Bäcker eine Email schreibe 'kaufe 3 Brötchen' und er antwortet 'gut, hol sie ab', ist das in der Regel kein Fernabsatz).
selbst wenn ich die Ware dann persönlich abgeholt habe?
Das wäre dann unerheblich, da es nur auf den Vertragsschluß ankommt.
Ja, wenn der VK dies als regulären Verkaufskanal nutzt. (Gegenbeispiel: wenn ich meinem Bäcker eine Email schreibe 'kaufe 3 Brötchen' und er antwortet 'gut, hol sie ab', ist das in der Regel kein Fernabsatz).
Es ist eher umgedreht wie beim Bäcker. Der Laden ist ein bundesweit bekannter EDV-Versender, der z.B. in vielen Preissuchmaschinen präsent ist. Im selben Gebäude wie der Laden sitzen übrigens auch die Verwaltung, Callcenter, Geschäftsleitung usw. Das läuft also vermutlich nach dem Motto: "Wenn wir schon mal die Büros in der Stadt haben, können wir die günstige Lage auch für einen Laden nutzen." Der Löwenanteil kommt aber m.E. aus dem Versandgeschäft, zumal man im Laden, gemessen am Internetsortiment, nur sehr wenige Artikel mitnehmen kann.
Im weitesten Sinne vergleichbar wären vielleicht die Bestellshops der klassischen Versandhäuser, wo man übrigens nichts für die Logistikkosten zahlt, selbst wenn man die Ware zurückgibt.
Alex
-- Editiert von alxk am 17.12.2005 14:03:36
...Die man nicht zahlen muss weil sich GROSSE Versandhäuser mit Produkten mit Margen gern mal über 100 % (Bekleidung etc.) sich diese Kulanzlösung mal eben locker leisten können.
Mal ne ganz andere Frage: Spielt es hier überhaupt eine Rolle, ob Fernabsatz, oder nicht? Schließlich handelt es sich hier doch nicht um einen Widerruf oder eine Rückgabe, sondern um eine Reklamation, denn im Eingangsthread heißt es doch
quote:
Leider funktionierte der nicht und so habe ich ihn noch am selben Tag im Laden zurück gegeben, was auch gar kein Problem war.
Und müssen nicht im Gewährleistungsfall ohnehin alles Kosten dem Kunden erstattet werden?
Gruss,
Axel
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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "
Na ja, das war etwas ungenau ausgedrückt, muss ich zugeben.
Der Speicher an sich funktionierte schon, wie sich auch bei einem Test bei der Rückgabe in einem passenden Notebook zeigte.
Nur funktionierte er leider nicht mit meinem etwas älteren Notebook, weil mein Notebook mit dieser speziellen Art bzw. Größe von Speicherchips nicht zusammenarbeitet. Als mein Notebook produziert bzw. entwickelt wurde, gab es diese Chips noch nicht. Wären die Spcherriegel mit mehr und dafür kleineren Chips bestückt gewesen, hätten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in meinem Notebook funktioniert.
Schließlich handelt es sich hier doch nicht um einen Widerruf oder eine Rückgabe, sondern um eine Reklamation
Manche K möchten aber bei einem Problem innert der Widerrufsfrist dann lieber rückgängig machen als reklamieren. Was ja auch kein Problem ist.
Und müssen nicht im Gewährleistungsfall ohnehin alles Kosten dem Kunden erstattet werden?
Nicht so pauschal.
--- editiert vom Admin
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