Ist der Gutschein noch gültig???

3. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schuldenmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Gutschein noch gültig???

Hallo zusammen,

ich habe bein renovieren 2 Gutscheine wieder gefunden.
Auf dem Gutschein steht 1 Jahr gültig. Ausstellungsdatum war der 2003-08-13.

Nun habe ich den Aussteller des Gutscheines angemailt und nachgefragt ob dieser Gutschein noch gültig ist. Oder die Möglichkeit bestände gegen eine geringe Zuzahlung wegen Preissteigerung die auf dem
Gutschein beschriebene Leistung doch noch warzunehmen.

Nun habe ich die nachfolgende Antwort bekommen :

Bitte haben Sie Verständnis dafür , daß wir auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Glaubwürdigkeit unseres
Hauses gegenüber Dritten, abgelaufene Gutscheine grundsätzlich nicht mehr einlösen können und auch keine Ausnahmeregelungen treffen dürfen.
Wir bedauern sehr das Sie Ihre Gutscheine nicht schon viel früher vermißt und wieder gefunden haben.....

Ist das so rechtens? Ich habe diesen Gutschein durch eine Schenkung erhalten und habe jetzt keine Möglichkeit mehr die
Leistung wenn auch verspätet in Anspruch zunehmen?
Ist das wirklich so?

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Wofür ist der Gutschein???

Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen

Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).

Geld zurück nach Verfall von Geschenkgutscheinen

Wer seine Liebsten mit Geschenkgutscheinen überrascht, erlebt mitunter Monate später eine Überraschung: Viele Gutscheine tragen ein Verfallsdatum. Doch das ist häufig unwirksam, weil zu knapp bemessen. Das Landgericht München hat eine zehnmonatige Befristung abgelehnt und auf die gesetzliche Verjährung von 30 Jahren verwiesen. Anders kann das aber sein, wenn der Geschenkgutschein für eine ganz bestimmte Ware ist, die der Händler natürlich nicht ewig bereithalten kann, etwa ein modisches Jackett. Aber auch dann muss er nach Ablauf der Frist den Geldwert erstatten - allerdings nicht die volle Summe: Seine Gewinnmarge darf er einbehalten. Dasselbe kann er übrigens tun, wenn der Beschenkte - vor Ablauf der Frist - lieber den Geldbetrag möchte als die Ware.

ABER:

AG Syke
2003-02-19
9 C 1683/02

Verfallsdatum für Ballongutscheine
Veranstalter von Ballonfahrten dürfen die von ihnen ausgestellten Gutscheine mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer versehen.

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#2
 Von 
Schuldenmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich dabei um nichts dolles...

Es waren 2 Gutscheine über 4 Std. Schwimmen / Baden in einem Freizeit Bad.

Ich wäre ja auch bereit die Preisdifferenz noch zubezahlen.

Wo finde ich denn da oben genannte ???


(LG München, Az. 702109/95).???

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1428x hilfreich)

Guten Tag,

wurde für die Gutscheine bezahlt?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
Schuldenmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Roenner

Da gehe ich mal von aus! Ich habe diese Gutscheine ja geschenkt bekommen.
Aber mein Spaender wird sie ja dort beim Freizeitbadbetreiber gekauft haben.

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#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn die Gutscheine bezahlt wurden, dann kannst Du den gezahlten Betrag zurückverlangen. Gut wäre an dieser Stelle, wenn Sie den Kaufbeleg hätten. Wenn die Gutscheine allerdings gewonnen und dann an Sie weiterverschenkt wurden, kann man dies ablehnen.

Beste Grüße, tompetti

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Selbst nach Verjährung des Leistungsanspruchs müßte doch zumindest der in der Gutscheinssumme enthaltene "Gewinnanteil" bei bezahlten Gutscheinen noch ausgezahlt werden, wenn ich mich recht entsinne.

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#7
 Von 
Marco_007
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hat sich da bis heute etwas geändert? Ich habe auch einen Gutschein zum Geburtstag bekommen, das war vor 4 Jahren. Für den Gutschein (Sauna) wurde auch bezahlt (nicht von mir). Jetzt wollte ich den einlösen. Der Gutschein wurde abgelehnt, befristet auf 1 Jahr war der, also schon über 2 Jahre abgelaufen. Ich hätte natürlich auch den Aufpreis getragen. Wo finde ich entsprechende Gesetze oder Paragraphen? Ich finde es nicht schön wie man da mit den Kunden umgeht, es gibt sicherlich für Leute die das so akzeptieren und da hinnehmen. Die unternehmen freut das natürlich, Geld bekommen ohne eine Gegenleistung zu geben!

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