Ist diese Anwaltsrechnung gerechtfertigt oder Abzocke?

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
walter.z
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist diese Anwaltsrechnung gerechtfertigt oder Abzocke?

Hallo,

ich habe über eine Internetbörse einen Satz Reifen für 80 Euro erworben. Da es ein Privatverkauf war, habe ich die Reifen gekauft wie gesehen. Zu Hause bemerkte ich, dass ein Reifen einen Einschnitt hatte und der Reifen somit nicht verkehrssicher ist. Der Verkäufer wurde telefonisch von mir zur Rücknahme der Reifen aufgefordert, was er jedoch ablehnte - gekauft wie gesehen, wie er sagte. Daraufhin habe ich ihn schriftlich aufgefordert den Schaden zu beseitigen. Dieses wurde mit der Begründung abgelehnt, dass bei der Übernahme der Reifen kein Einschnitt vorhanden war. Ich bin nun vom Kaufvertrag zurück getreten und habe mein Geld unter Fristsetzung zurück gefordert. Sollte er das Geld nicht zurück zahlen, hatte ich ihm rechtliche Schritte angekündigt, doch dazu ist es nicht gekommen. Statt dessen hat mich ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt aufgefordert auf alle Forderungen gegenüber "seinem Mandanten" zu verzichten. Mit einem kurzen Fax bin ich dieser Forderung nachgekommen, da ich mittlerweile wusste, dass ich meine Ansprüche nur schwer durchsetzen könnte. Bei diesem Fax habe ich allerdings vergessen zu unterschreiben. Heute erhielt ich von diesem Rechtsanwalt eine Rechnungmit folgender Begründung:
"...Durch Ihr Verhalten haben Sie unsere Inanspruchnahme durch unsere Mandantschaft erforderlich gemacht, so dass Sie die durch unsere Beauftragung entstandenen Kosten zu tragen haben." Kosten: 45,24 Euro

Muss ich diese Rechnung bezahlen?

Freundliche Grüsse

walter.z

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
walter.z
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat denn niemand einen Rat?!!!

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Nein, das müssen Sie nicht.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Das war wohl der Kumpel des Mandanten .

Nicht zahlen,nicht reagieren.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

schick ein fax, schreib das AZ des Anwaltsdrauf, die Anschrift der Staatsanwaltschaft unterschriebs und fertig!

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