Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Ebay Kleinanzeigen

8. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Ebay Kleinanzeigen

Anzeige ist bei ebay Kleinanzeigen mit VB eingestellt. Chatverlauf:

Interessent: "Was stellen Sie sich preislich vor?"

Anbieter: "Preisvorstellung wäre bei ... €"

I: "Versandkosten?"

I: "Versandadresse ist ... bitte Paypal wenn möglich!" (Nennt direkt seine Adresse ohne, dass gefragt wurde?!)

A: "Versand wäre für ...€ möglich"



Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen? Da der Anbieter ja nur die Kosten genannt hat aber nicht zugestimmt hat und auch keine Zahlungsdaten mitgeteilt hat?

Wenn ja, was passiert wenn der Interessent eine Anzeige macht?

Gibt es einen Unterschied ob man "Mein Preis ist" oder "Meine Preisvorstellung wäre bei" schreibt also konjunktiv.

Was ich dazu schon selbst recherchiert habe:

https://www.roemer-rechtsanwaelte.de/kaufvertrag-%C2%A7-434-bgb/

"Daraufhin antwortet der Verkäufer „passt". Dies stellt eine Annahme dar. Somit liegt folglich ein wirksamer Kaufvertrag vor."
Dieses "passt" bzw. eine Annahme wurde doch nicht geschrieben oder?


-- Editiert von ebaykleinuser am 08.11.2021 19:38

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich würde dazu neigen zu sagen, hier ist ein KV zustandegekommen.

Du hast deinen Preis genannt un der K hat dem ersichtlicherweise zugestimmt.

Der K hat also dein Angebot zum Preis X angenommen...

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#2
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du hast deinen Preis genannt


Könnte dies auch als Auskunft bei einem VB Angebot gelten?
Gibt es Möglichkeiten den Kaufvertrag nichtig zu machen? Z.B. in dem PayPal nicht akzeptiert wird?
Wie sieht es aus wenn der Artikel (Die Antiquität) viel zu billig verkauft wurde, da der Anbieter nicht wusste wie viel sie Wert ist? Gilt hierbei Wucher?

Zusätzlich was wäre wenn die Antiquität jemand anderem gehören würde als dem Anbieter, diese aber nicht verkaufen will?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen?

Das sieht so aus, ja. Es gibt 2 übereinastimmende Willenserklärungen.



Zitat (von ebaykleinuser):
Wenn ja, was passiert wenn der Interessent eine Anzeige macht?

Dann wird diese Anzeige aufgenommen.



Zitat (von ebaykleinuser):
Gibt es einen Unterschied ob man "Mein Preis ist" oder "Meine Preisvorstellung wäre bei" schreibt also konjunktiv.

Klar. Ist hier aber egal.



Zitat (von ebaykleinuser):
Könnte dies auch als Auskunft bei einem VB Angebot gelten?

Klar. Ist hier aber egal.



Zitat (von ebaykleinuser):
Gibt es Möglichkeiten den Kaufvertrag nichtig zu machen?

Durchaus.
Alle dürften für den Verkäufer teuer und unangenehm werden..



Zitat (von ebaykleinuser):
Z.B. in dem PayPal nicht akzeptiert wird?

Nö, dann nimmt man halt andere Zahlungsarten.



Zitat (von ebaykleinuser):
Wie sieht es aus wenn der Artikel (Die Antiquität) viel zu billig verkauft wurde, da der Anbieter nicht wusste wie viel sie Wert ist?

Das nennt man dann "Pech gehabt" bzw. "Glück gehabt" - je nachdem auf welcher Seite man steht.



Zitat (von ebaykleinuser):
Gilt hierbei Wucher?

Da sehe ich keinerlei Anhaltspunkte für



Zitat (von ebaykleinuser):
Zusätzlich was wäre wenn die Antiquität jemand anderem gehören würde als dem Anbieter, diese aber nicht verkaufen will?

Dann müsste der Verkäufer dennoch liefern - entweder Ware oder Geld als Schadenersatz.
Zusätzlich könnte er denn auch noch strafrechtliche Probleme bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar. Ist hier aber egal.

Warum ist dies hier egal?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Warum ist dies hier egal?

Weil man dem genannten Preis ja bereits zugestimmt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Ich sehe hier keinen wirksamen Kaufvertrag!

Der Interessent fragt nach Preis und Versandkosten
Der Anbieter nennt Preis und Versandkosten

Ich sehe hier irgendwo das etwas konkretes was man als Vertragsabschluss interpretieren könnte.

Interessant wäre was nach dem "Versand wäre für ...€ möglich" noch vereinbart wurde? Wenn da nichts mehr verabredet wurde gibt es auch keinen wirksamen Kaufvertrag.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil man dem genannten Preis ja bereits zugestimmt hat.


Wo hat man in dem Kurzdialog dem Preis zugestimmt? Implizit indem man nach Kaufpreisnennung nach den Versandkosten gefragt hat? Wohl kaum.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wo hat man in dem Kurzdialog dem Preis zugestimmt? Implizit indem man nach Kaufpreisnennung nach den Versandkosten gefragt hat?

Es gibt ein Konstrukt namens "konkludente Zustimmung". Der Preis der eigentlich VB war passt für ihn und er sieht offenbar keinen Verhandlungsbedarf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt ein Konstrukt namens "konkludente Zustimmung".


Das ist in diesem Fall aber nicht gegeben. Selbst wenn man dies für den reinen Kaufpreis annehmen würde, der Interessent fragt ja weiter nach den Versandkosten. Spätestens hier gibt es keine geäußerte Zustimmung, vielmehr bricht der Dialog hier einfach ab.

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen!

Interessent: "Was stellen Sie sich preislich vor?"
Anbieter: "Preisvorstellung wäre bei 100.- €"
I: "Versandkosten?" "Versandadresse ist ... bitte Paypal wenn möglich!"
A: "Versand wäre für 20.-€ möglich"
Jetzt kann die Antwort sein: Nein: 120.- ist mir zu viel! 100.- inkl. Versand ist ok!

Denn jetzt muss der VK sagen: Es kostet aber 120.- oder Also gut: 100.- für beides!
Und jetzt, Harry, erklär mal bitte, was hier Konkludent ist?!



-- Editiert von Daskalos am 09.11.2021 01:29

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#12
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Interessant wäre was nach dem "Versand wäre für ...€ möglich" noch vereinbart wurde? Wenn da nichts mehr verabredet wurde gibt es auch keinen wirksamen Kaufvertrag.


Danach wurde dem Interessent mitgeteilt, dass ein anderer Interessent mehr bieten würde. Woraufhin sich der erste Interessent über die "Hochbieterei" beschwert und irgendwann den selben Preis wie Interessent 2 anbietet und dann mit einer Anzeige droht, weil nicht zurückgeschrieben wurde...

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#13
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
A: "Versand wäre für 20.-€ möglich"
Jetzt kann die Antwort sein: Nein: 120.- ist mir zu viel! 100.- inkl. Versand ist ok!

Kann der Anbieter den Versand auch noch erhöhen bevor der Interessent zusagt? Z.B. auf 1000€?
Damit der Kaufvertrag abgelehnt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Danach wurde dem Interessent mitgeteilt,

Immer wieder toll, wenn relevante Sachverhalte scheibchenweise mitgeteilt werden...

Noch irgendwas das verschwiegen wurde?



Zitat (von ebaykleinuser):
Z.B. auf 1000€?

Man sollte sich mal mit dem Straftatbestand des Wuchers und dem zivilrechtlichen Schikaneverbot beschäftigen ...


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Kann der Anbieter den Versand auch noch erhöhen bevor der Interessent zusagt? Z.B. auf 1000€?
Damit der Kaufvertrag abgelehnt wird?


Again: Es ist noch kein Kaufvertrag entstanden, weil der Interessent nicht zugesagt hat!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Danach wurde dem Interessent mitgeteilt, dass ein anderer Interessent mehr bieten würde.



Wer auch immer diese Interessenten sind? In deinem Eingangsbeitrag hat der dort angeführte Interessent überhaupt kein eigenes Preisangebot gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Immer wieder toll, wenn relevante Sachverhalte scheibchenweise mitgeteilt werden...


In wieweit ist dies relevant? Wird der Kaufvertrag dadurch beeinflusst?

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#18
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Noch irgendwas das verschwiegen wurde?


Ok hier den vollständigen Verlauf, da ich den Rest nicht für relevant hielt. Entschuldigen Sie bitte. Zum Problem des Anbieters: Er hat unwissentlich eine teure Antiquität im Auftrag der Großeltern auf ebay Kleinanzeigen als VB eingestellt, da er dachte diese sei nur Z€ Wert, da ähnliche Antiquitäten auf ebay für den selben Betrag verkauft wurden.

Chat 1:
Interessent1: "Was stellen Sie sich preislich vor?"

Anbieter: "Preisvorstellung wäre bei Z €"

I: "Versandkosten?"

I: "Versandadresse ist ... bitte Paypal wenn möglich!" (Nennt direkt seine Adresse ohne, dass gefragt wurde?!)

A: "Versand wäre für ...€ möglich"
...

Chat 2:
Interessent2: Hallo, biete X€ (Wesentlich mehr als Interessent 1). Meine Adresse:... Bitte IBAN für Zahlung


Chat 1:
...
A: Leider bietet jemand X€

(Ab da startete der Monolog des I1)

I1: Hochbieterei ist unseriös!
I1: Ich zahle Y€ aber nicht X! (X>Y>Z)
I1: Bitte melden! Tel.
I1: Ok ich zahle X€! Aber nur wenn Hochbieterei endet!
I1: Meldet sich nicht mehr! Kann nicht wahr sein!
I1: Werde wenn bis heute Abend nichts mehr höre eine Anzeige machen! Etwas zu verkaufen und dann nicht zu liefern bzw. es nochmal zu verkaufen nennt man Betrug! Habe ja EK Name, Stadt und EK Profil
I1: Bitte denke daran, ist ne Anzeige wegen Betruges erstattet obligt es den Behörden inwieweit ermittelt wird auch bei sog. Bagatellfällen kann es trotzdem zu einem Verfahren kommen! Wegen Z€ zum Betrüger zu werden ist sowas von traurig!
I1: Anzeige ist raus!...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Again: Es ist noch kein Kaufvertrag entstanden, weil der Interessent nicht zugesagt hat!

Was kann der Anbieter schreiben, dass dies so bleibt? Z.B. einfach der Artikel steht nicht mehr zum verkauf? Also damit der Interessent nicht schreiben kann, was Sie sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ebaykleinuser):
Ok hier den vollständigen Verlauf, da ich den Rest nicht für relevant hielt.

Ja, in der Juristerei ist in der Regel der vollständige Wortlaut relevant.

Angesichts des jetzt geschriebenen würde ich auch nicht davon ausgehen, das ein Kaufvertrag entstanden ist.



Zitat (von ebaykleinuser):
I1: Hochbieterei ist unseriös!

Nö, das ist das Prinzip, mit dem eBay so groß wurde ...



Zitat (von ebaykleinuser):
Was kann der Anbieter schreiben, dass dies so bleibt?

Der Anbieter sollte vorerst überhaupt nicht mehr mit I1 kommunizieren.



Zitat (von ebaykleinuser):
Etwas zu verkaufen und dann nicht zu liefern bzw. es nochmal zu verkaufen nennt man Betrug!

Dazu müsste man erst mal etwas verkauft haben. Und selbst dann wäre es noch lange kein Betrug.

Und wie man es es nennt ... man kann es auch "Hüpfelmüpf" nennen - wie man es nennt ist regelmäßig irrelevant, relevant ist nur, was es ist.

Betrug ist hier nicht zu erkennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ebaykleinuser
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das ist das Prinzip, mit dem eBay so groß wurde ...

Sehe ich genau so

Zitat (von Harry van Sell):
Der Anbieter sollte vorerst überhaupt nicht mehr mit I1 kommunizieren.


Ok, vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Auch danke den anderen Kommentatoren.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wenn es was neues gibt, gerne wieder hier melden.


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