Ist eine Anfechtung gem. §119 BGB (Irrtum) genauer zu erklären?

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist eine Anfechtung gem. §119 BGB (Irrtum) genauer zu erklären?

Hat ein Verbraucher, der einem Irrtum bei Vertragsabschluss unterlag, seine Anfechtung kurze zeit später gem. §119 BGB genauer zu erklären?

Schließlich wurde die Gegenseite durch den erwähnten Paragraphen auf den Irrtum hingewiesen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ja,

nur so kann der Erklärungsempfänger abschätzen, ob es sich um einen rechtlich erheblichen irrtum aus dem Katalog der zulässigen Irrtümer handelt (s. Kommentar zum BGB u.a. Paland).

§ 122 BGB sollte Dir in dem Zusammenhang bekannt sein.

Berry

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