Hat ein Verbraucher, der einem Irrtum bei Vertragsabschluss unterlag, seine Anfechtung kurze zeit später gem. §119 BGB
genauer zu erklären?
Schließlich wurde die Gegenseite durch den erwähnten Paragraphen auf den Irrtum hingewiesen.
Ist eine Anfechtung gem. §119 BGB (Irrtum) genauer zu erklären?
13. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2018 | 11:32
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist eine Anfechtung gem. §119 BGB (Irrtum) genauer zu erklären?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. März 2018 | 12:03
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Ja,
nur so kann der Erklärungsempfänger abschätzen, ob es sich um einen rechtlich erheblichen irrtum aus dem Katalog der zulässigen Irrtümer handelt (s. Kommentar zum BGB u.a. Paland).
§ 122 BGB
sollte Dir in dem Zusammenhang bekannt sein.
Berry
Und jetzt?
Schon
266.729
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
25 Antworten