Jahre später Forderung durch Händler, trotz abgeschlossener Rücksendung

26. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Avantgardist
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahre später Forderung durch Händler, trotz abgeschlossener Rücksendung

Hallo liebe Foristen,

ich habe hier einmal einen besonderen Sachverhalt, zu dem ich gerne eure theoretische Meinung hören würde. Es ist ein wenig kompliziert und sicherlich kein Fall, der besonders häufig vorkommen würde. Verzeiht, dass ich etwas ausholen muss, um es zu beschreiben.

Person A bestellt im August 2019 ein Notebook bei einem großen Onlinehändler, hier H genannt. A möchte diesen nicht behalten, widerruft innerhalb von 14 Tagen schriftlich per bereitgestellten Formular und schickt das Gerät fristgerecht zurück.
Am 8.11.19 erhält A durch H[ eine Bestätigung per Mail, dass die Retoure bearbeitet wurde und eine Rückzahlung vorgenommen würde. Diese findet am 16.11.19 statt. Die Verzögerungen hierbei werden auf Nachfrage damit erklärt, dass es eine interne Systemumstellung und etwas Chaos bei H gegeben habe.
So weit so gut, meinem Verständnis nach wäre der Kaufvertrag damit nichtig und alles korrekt rückabgewickelt.

Monate später, im Januar 2020 erhält A plötzlich eine Paketankündigung seitens eines großen Versandanbieters, die er sich nicht erklären kann. Der Name des Absenders sagt ihm nichts. Er findet nach einiger Recherche die Telefonnummer dieses Unternehmens U, und ruft dort an. Dort sagt man ihm, es sei ein Betrieb zur Reparatur von Computern und man hätte eine Reparatur für A abgeschlossen. A fragt, ob es sich dabei um einen Fehler handelt, denn er erwartet absolut nichts und gab auch nie einen Auftrag für irgendetwas. Unternehmen U[ versichert, dass das schon alles richtig so sei.

A nimmt das Paket nicht selbst an, da es an seine ehemalige Anschrift, bei seinen Eltern, geschickt wird. Diese öffnen das Paket für A und finden darin das Notebook, quasi in einem alten Pappkarton eingewickelt, welches er damals retour schickte.
A ist verwundert und und ruft erneut bei Unternehmen U an. Er erklärt, dass dies ein Fehler sein muss, doch U besteht darauf, dass dies schon so korrekt sein müsse.
A verwahrt das Gerät und die Verpackung nun, für den Fall, dass sich irgendwer nochmal bei ihm melden sollte, um das Paket zurück zu fordern.

Die Monate ziehen nun ins Land und A hört nie wieder etwas. Bis zum 26.1.20, als H plötzlich eine Mahnung über den vollen damaligen Kaufbetrag an A per Mail schickt. Die Forderung ist datiert auf den 20.7.20. Ein Datum, welches A in diesem Kontext nicht nachvollziehen kann.

A reagiert, in dem er der Forderung ausdrücklich widerspricht, sowie den Sachverhalt des Widerrufs mit Datum, etc darlegt, wie ich es auch hier gerade tat. A hat dies alles schließlich noch schriftlich.

Nun, was haltet ihr davon? Liege ich richtig, dass mit der abgeschlossenen Retoure diese Forderung gegenstandslos wäre? Wäre H zur irgendwelchen Forderungen gegenüber A berechtigt, die über die Rücksendung des wahrscheinlich irrtümlich zu A gesendeten Notebooks hinausgehen? Dem hat sich A ja nie verweigert, er wurde aber auch nie diesbezüglich kontaktiert.

Hoffe, ihr könnt damit was anfangen. Freue mich auf eure Meinungen.

Grüße

-- Editiert von Avantgardist am 26.01.2021 17:45

-- Editiert von Avantgardist am 26.01.2021 17:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Am 8.11.19 erhält A durch H eine Bestätigung per Mail, dass die Retoure bearbeitet wurde und eine Rückzahlung vorgenommen würde.


Sie müssen unbedingt diese E-Mail sicher aufbewahren!

Der Vertrag wurde wirksam widerrufen.

Die 2. Zusendung des Laptops ist eine unaufgeforderte Zusendung von Waren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Sie müssen die Zusendung einfach nur aufbewahren. Ein Zahlungsanspruch seitens des Händlers existiert nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Avantgardist
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und den entsprechenden Paragraphen! Das war sehr hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

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