Jeanshose bei falschem Händler reklamiert

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lamira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jeanshose bei falschem Händler reklamiert

Hallo,

ich habe leider eine sehr ungewöhnliche Frage.
Und zwar geht es darum, dass ich wie der Titel schon sagt eine Jeanshose bei Amazon reklamiert habe, diese aber im Endeffekt dort gar nicht gekauft hatte.
Dies hat folgenden Hintergrund: Ich habe das gleiche Modell in einem ähnlichen Zeitraum sowohl bei Amazon, als auch bei About You bestellt.. Die Jeans aber letztendlich bei About you gekauft. Nun musste ich die Jeans ein Jahr später reklamieren. Ich war leider fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich sie bei Amazon gekauft hatte. Habe dann sogar über das Reklamationsportal den Artikel inkl. Bestellnummer ausgewählt und bei Amazon per Mail reklamiert.
Daraufhin hat mir der Amazon-Mitarbeiter ein Rücksendeetikett erstellt.
Nach einem Monat bin ich stutzig geworden, da ich bisher immer noch nicht mein Geld erhalten hatte.
Als ich dann aber nochmal nach der Bestellung suchte, fiel mir auf, dass mir der Betrag schon damals rückerstattet wurde.
Leider ist mir im Nachhinein dann erst eingefallen, dass ich sie bei "About You" gekauft hatte.

Nachdem ich bei Amazon angerufen hatte und auf den Fehler hingewiesen hatte und darum gebeten habe mir die Hose zurückzusenden, konnten diese leider die Jeans nicht mehr finden (Oh Wunder! Bei dem riesen Laden, hätte mich auch alles andere gewundert.).

Jetzt ist meine Frage, welche Rechte habe ich eigentlich?
Dem Mitarbeiter hätte doch auch eigentlich auffallen müssen, dass ich den Artikel gar nicht zurücksenden kann?
Und müsste nicht spätestens bei der Bearbeitung der Rücksendung auch aufgefallen sein, dass irgendetwas nicht stimmt und die Hose mir entweder zurückgeschickt werden oder zumindest eine Mitteilung gesendet werden müssen?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße!

-- Editiert von Lamira am 02.01.2018 22:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Lamira):
Dem Mitarbeiter hätte doch auch eigentlich auffallen müssen, dass ich den Artikel gar nicht zurücksenden kann?

Wieso, stand der neben Dir und konnte die Jeans sehen?



Zitat (von Lamira):
Und müsste nicht spätestens bei der Bearbeitung der Rücksendung auch aufgefallen sein, dass irgendetwas nicht stimmt

Kommt darauf an. Dme Käufer ist ja auch ein Irrtum passiert, warum also nicht auch dem Verkäufer. Zumal man ja die gleiche Jeans durchaus im Sortiment haben kann.



Zitat (von Lamira):
und die Hose mir entweder zurückgeschickt werden oder zumindest eine Mitteilung gesendet werden müssen

Infomation ja, zusenden nein. Aber der Verkäufer müsste die Jeans zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit halten.



Zitat (von Lamira):
konnten diese leider die Jeans nicht mehr finden

Vermutlich ist diese schon im "Rücklauf-Container" verschwunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lamira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lamira):
Dem Mitarbeiter hätte doch auch eigentlich auffallen müssen, dass ich den Artikel gar nicht zurücksenden kann?

Wieso, stand der neben Dir und konnte die Jeans sehen?


Nein, aber ihm hätte ja auffallen können, dass die Jeans schon längst retourniert wurde. Steht doch im System oder nicht?


Zitat:
Zitat (von Lamira):
und die Hose mir entweder zurückgeschickt werden oder zumindest eine Mitteilung gesendet werden müssen

Infomation ja, zusenden nein. Aber der Verkäufer müsste die Jeans zur Abholung nach Terminvereinbarung bereit halten.


Ja kann er ja nicht und nun? Hätte ich ein Recht darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Lamira):
Steht doch im System oder nicht?

Na, wenns da steht hätte es ja auch der Kunde sehen müssen?

Ich kenne deren System aber nicht, bevorzuge lokale Händler.



Zitat (von Lamira):
Ja kann er ja nicht und nun?

Dürfte der Handler entsprechenden Schadenersatz schulden.

Das Problem dürfte sein, ob und wie hoch hier das MItverschulden des Kunden zun tragen kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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