Jemand wollte mir ein noch nicht abbezahltes Handy andrehen?

2. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
disturbed245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemand wollte mir ein noch nicht abbezahltes Handy andrehen?

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Ich wollte heute ein Handy kaufen. Wollte abholen und stand vor der Haustür der Verkäuferin. Diese öffnete die Tür und gab mir das Handy, damit ich es mir anschauen konnte. Als ich auf der Rechnung sah, dass für das Handy eine Ratenzahlung vereinbart wurde und die ERSTE RATE, erst nächsten Monat fällig ist, war mir klar, dass das Handy noch das Eigentum vom Händler ist und ich somit den Kauf abbrechen muss. Bevor Sie mir Rechnung und Handy gab,
gab ich ihr eine von mir im Voraus ausgefüllte Quittung, da ich bei Barzahlung darauf bestand, eine Quittung zu erhalten. Nachdem ich ihr mitgeteilt habe, dass ich aus oben genannten Gründen vom Kauf zurücktrete, weigerte sie sich, mir die Quittung zurück auszuhändigen. Sie sagte, dass sie nun auf Grundlage der Quittung behaupten könne, dass ich das Handy gekauft habe und somit vom Händler in Regress genommen werden könne, wenn sie die Raten für das Handy ausbleiben lässt. Sie würde das Handy nun verstecken oder ohne Spuren zu hinterlassen, an jemand anderen verkaufen, sodass ich derjenige sein würde, der die für Schadensersatzansprüche des Händlers aufkommen muss. Auf der Quittung steht mein Name und wofür die Zahlung war. Was passiert jetzt, wenn sie wirklich so weit geht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von disturbed245):
war mir klar, dass das Handy noch das Eigentum vom Händler ist

Und wie kommt man denn auf so einen Unfug?



Zitat (von disturbed245):
sodass ich derjenige sein würde, der die für Schadensersatzansprüche des Händlers aufkommen muss.

Das allerdings ist genauso Unfug.
Vertragspartnerin des Händlers ist die Verkäuferin, diese wird dann haften müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
disturbed245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie kommt man denn auf so einen Unfug?


Danke für deine Antworten. Aber wie meinst du das?

Ich habe echt Angst, dass morgen die Polizei vor meiner Tür steht. Wie gesagt, sie hat eine Quittung, wo mein Name draufsteht und meine Fingerabdrücke, samt Schriftprobe finden sich dort darauf.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
disturbed245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Unfug = Quatsch = stimmt nicht


Das habe ich schon verstanden :) . Aber wenn sie bis jetzt noch keine einzige Rate, bzw. alle Raten für das Handy gezahlt hat, ist sie rechtlich gesehen, nicht der rechtmäßige Eigentümer vom Handy und darf es nicht verkaufen. Oder wo ist mein Denkfehler?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von disturbed245):
wo ist mein Denkfehler?

Ganz exakt darin:
Zitat (von disturbed245):
Aber wenn sie bis jetzt noch keine einzige Rate, bzw. alle Raten für das Handy gezahlt hat, ist sie rechtlich gesehen, nicht der rechtmäßige Eigentümer vom Handy und darf es nicht verkaufen.

Es ist schlicht und ergreifend falsch.

Es sind sogar 2 Fehler.
Zum einen muss man nicht Eigentümer sein um etwas verkaufen zu dürfen.
Und Eigentümer kann man werden, noch bevor 1 Cent geflossen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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