KFZ-Kauf - hier: Garantie bzw. Gewährleistung -

17. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Kauf - hier: Garantie bzw. Gewährleistung -

Hallo,

ich habe mir im Januar 04 ein gebrauchtes KFZ bei einem Händler in Hannover gekauft. Im Kaufvertrag wurde seitens des Händlers vermerkt, daß das KFZ als "Bastlerfahrzeug" unter Ausschluß von Garantie, bzw. Gewährleistung verkauft wird. Nun hatte ich eine größere Reperatur mit dem KFZ: Kosten ca. EUR 700,--.

Nun meine Frage: Kann ich dem Verkäufer (Händler) diese Kosten (wenn auch nur zum Teil) in Rechnung stellen, da der Mangel beim Kauf schon vorhanden war, und für mich als Laien nicht ersichtlich.

Vielen Dank für eine kurze Antwort. Danke.

Gruß

Raimund

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier nochmal ein Update: Lt. KFZ-Werkstatt ist der Defekt nicht zu erkennen gewesen, bzw. der Verkäufer kann eigentlich von dem Schaden nichts gewußt haben. Kann eine Garantie hier trotzdem greifen? Bzw. kann ich dem Verkäufer den Rechnungsbetrag (Teil?) in Rechnung stellen? Danke.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Einerseits kann ein Händler Gewährleistung nicht ausschließen.

Andererseits fragt man sich, was für "unerwartete Mängel" ein "Bastlerfahrzeug" denn haben soll - der K ist sich doch hier im Klaren, daß er etwas kauft, das "mit einem Bein auf dem Schrottplatz" steht.

Bei "Bastlerfahrzeug" oder "defekt" ist der einzige Ansatzpunkt eine fehlende zugesicherte Eigenschaft (etwa "unfallfrei" o.ä.).
Ob diese hier vorliegt, kann man anhand Ihrer Informationen nicht beurteilen.

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#3
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update2:

Im Kaufvertrag wurde "Bastlerfahrzeug" aufgeführt. Gilt auch hier die halbjährige Gewährleistungs-, bzw. Garantie-frist der Verkäufers?

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr.

Ich frage noch einmal:
welche "Mängel" wollen Sie denn bei einem "Bastlerfahrzeug" oder einem "defekten" Artikel reklamieren?

Worin besteht der Schaden/Mangel hier eigentlich genau?
Daß z.B. bei einem "Bastlerfahrzeug" der Motor nicht mehr laufen muß oder die Sitzbezüge zerrissen sein können etc., versteht sich von selbst.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Mareike,

auch mit einer Zusicherung der "Unfallfreiheit" eines Gebrauchtwagens, muss der Käufer mit eventuellen Mängeln rechnen. Dieses schliesst, je nach Einzelfall, einen späteren Schadensersatz aus.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

auch mit einer Zusicherung der "Unfallfreiheit" eines Gebrauchtwagens, muss der Käufer mit eventuellen Mängeln rechnen.

Ja, allerdings ist "Unfallfreiheit" selbst eine zugesicherte Eigenschaft, bei deren Fehlen der K reklamieren kann.

Daß "unfallfrei" nicht "mängelfrei" bedeutet, ist natürlich klar. :)

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann den von Ihnen genannten Unterschied zwischen "Unfallfreiheit" und "Unfallfrei" nicht erkennen.

Es geht hier um den Fall, dass der Verkäufer ein gebrauchtes KfZ als "Unfallfrei" deklariert (ohne Wissen des Verkäufers), und der Käufer aufgrund des tatsächlichen Vorliegens eines Mangels / Schadens am KfZ, Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesem Fall muss der Käufer mit Mängeln rechnen, auch wenn der Verkäufer (wenn auch ohne Wissen) das KfZ als "Unfallfrei" deklariert hat. Daraus folgt, dass der Käufer, trotz Zusicherung der Unfallfreiheit des KfZ keinen Anspruch auf zB Rücktritt hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#8
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die ausführlichen Antworten. ihr habt mir sehr weitergeholfen.

MfG

Raimund

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Raimund,

gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

BOBO, genau dasselbe meinte ich doch auch. :)
Ich mache gar keinen Unterschied zwischen "unfallfrei" und "Unfallfreiheit" (außer einen grammatikalischen ;) .

Aber wo spricht der Fragesteller denn überhaupt von "unfallfrei"?
Er spricht von "Bastlerfahrzeug", was nur sehr wenig Spielraum für Reklamationen läßt (Ausnahmen: zugesicherte Eigenschaften und falsa demonstratio).

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