KFZ Kaufvertrag - Bin ich im Recht, wenn ich auf den Kaufvertrag bestehe?

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Blauer1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Kaufvertrag - Bin ich im Recht, wenn ich auf den Kaufvertrag bestehe?

Hallo, ich habe letztes Jahr einen Kaufvertrag übern ein KFZ als Verkäufer abgeschlossen. Nach langem hinhalten wollte der Käufer den Wagen nicht mehr. Wir haben uns geeinigt, dass der Kaufvertrag bei einer Zahlung von 300€ ungültig wird. Was ich ihm auch dummerweise schriftlich gegeben habe. Aber auch das Geld zahlte er trotz mehrfacher Versprechen nicht. Habe schon mehrere Mahnung per Inkasso und Gericht versendet. Jetzt müsste ich ein Gerichtsverfahren beantragen. Bin ich im Recht, wenn ich auf den Kaufvertrag bestehe? Vielleicht kann mir jemand weiter helfen!?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Bin ich im Recht, wenn ich auf den Kaufvertrag bestehe?

Grundsätzlich ja. Wenn er eine beweisbare Frist zur Zahlung hat verstreichen lassen, dürfte die Abmachung "Rücktritt, wenn (!) du 300 EUR zahlst" hinfällig sein bzw. du könntest von dieser Vereinbarung wirksam zurücktreten, sodaß dann wieder der ursprüngliche Kaufvertrag gelten sollte.

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#2
 Von 
Blauer1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die 300€ hatte ich mehrfach per E-Mail angemahnt. Und anschließend sogar durch ein Inkassobüro. Anschließend habe ich per Fax und E-Mail (mit Lesebestätigung) geschrieben, dass ich auf den Kaufvertrag bestehe, wenn er nicht zahlt.
Langt das vor Gericht? Bekäme ich auf alle Fälle Recht zugesprochen?

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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Im Prinzip reicht das, wenn dein Vertragspartner den Empfang des Fax / Email nicht bestreitet. Zur Sicherheit würde ich ihm gegenüber deinen Rücktritt von der Rückabwicklungsvereinbarung und somit dein Festhalten am zugrundeliegenden Kaufvertrag per 'Einschreiben Eigenhändig' mitteilen.

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#4
 Von 
Blauer1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind auch Fax und E-Mail Bestätigungen ausreichend?

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