KFZ Kaufvertrag - Tritt Garantie oder Gewährleistung des Autoverkäufers ein?

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ Kaufvertrag - Tritt Garantie oder Gewährleistung des Autoverkäufers ein?

Guten Tag,
wir haben einen gebrauchten BMW gekauft. Nach Anmeldung des Fahrzeuges und 2 Tage fahren damit stellte sich heraus, daß die Kupplung wohl erneuert werden muß. Tritt hier eine Garantie oder Gewährleistung des Autoverkäufers ein? Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Bei einem gewerblichen VK haftet dieser mit der gesetzlichen Gewährleistung!

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#2
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Bedeutet das, daß er das Fahrzeug bzw. die Kupplung erneuern lassen muß, weil er behauptet, das es nicht die Kupplung ist. Nach Rückruf in unserer Werkstatt müssten die das Getriebe ausbauen, um definitiv sagen zu können es ist die Kupplung. Wie gehen wir am besten vor?

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

je nachdem wie sich der VK anstellt mündlich oder gegebenenfalls nachweisbar schriftlich zur mängelbeseitigung mit fristsetzung auffordern!

was die ursache letzendlich für den mangel ist, kann euch da juristisch egal sein.

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#4
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, das geht ja immer schnell bei euch.
Also lt. Kaufvertrag ist ein Zusatz darin steht wörtlich: Für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet. Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz besteht nicht. Haben wir damit uns ein Eigentor geschossen? Viele Grüße

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet.*

Dies ist bei einem gewerblichen Verkauf nicht zulässig. Wenn sich der VK querstellt, dann müßt ihr einen Anwalt konsultieren. Im übrigen würde ich die Wetbbewerbszentrale informieren. Das ist schon ziemlich dummdreist, was der Händler da versucht...

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#6
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, so werden wir jetzt vorgehen.
Viele Grüße aus Hamburg

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#7
 Von 
Lennard84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

hey, Pingu

nur nochmal zur Klarstellung die Frage:

ist der Verkaeufer jetzt Unternehmer oder nicht?

-----------------
"take it easy"

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#8
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, Im- und Export Handel steht drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lennard84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

dann kann er die Gewaehrleistung nicht ausschliessen (wie oben geschrieben).
Er kann sie hoechstens auf ein Jahr verkuerzen, wenn es eine gebrauchte Sache ist.

normi hat ja schon richtig geschrieben was zu tun ist.

Viele Gruesse

-----------------
"take it easy"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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